Muss ein Dienstvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen werden?
Das Gesetz sieht für normale Dienstverhältnisse grundsätzlich keinen Zwang zum Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages vor. Wenn kein schriftlicher Dienstvertrag vorliegt und das Dienstverhältnis länger als ein Monat dauert, so ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, einen sogenannten Dienstzettel auszustellen. Das Gesetz regelt, welche Inhalte zumindest im Dienstzettel angeführt werden müssen.

Mario Sackl