- Wie lange ist die Digitale Vignette gültig und was wird sie kosten?Es wird genau wie bei der Klebevignette auch Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignetten geben. Auch bei den Kosten wird es keinen Unterschied geben – dieselbe Gültigkeitsdauer und dieselben Preise.
- Wie kann ich die Digitale Vignette erwerben bzw. bezahlen?Wie der Name schon sagt, wird die Digitale Vignette online unter ASFINAG Startseite sowie über die ASFINAG-App erhältlich sein. Bezahlen können Sie über die gängigen Kreditkarten, Paypal und Sofort-Überweisung. Achtung: eine Barzahlung ist leider nicht möglich. Bei sämtlichen Zahlungsabwicklungen haben wir eine zuverlässige Partnerfirma. Die Sicherheit Ihrer Daten hat Vorrang – deswegen setzen wir auf strengste Sicherheitskriterien.
- Welche Sprachen werden für den Webshop der Digitalen Vignette zur Verfügung stehen?Unser Verkaufssystem ist international: neben Deutsch und Englisch werden Kroatisch, Italienisch, Tschechisch, Ungarisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Holländisch, Rumänisch und Dänisch verfügbar sein.
- Ich habe ein Wechselkennzeichen. Benötige ich dann weiterhin mehrere Vignetten?Nein – die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, das heißt: wenn Sie Wechselkennzeichen-Besitzer sind, zahlen Sie für eben dieses Kennzeichen die Digitale Vignette und können so mit bis zu drei Fahrzeugen Autobahnen und Schnellstraßen benutzen.
- Wenn es jetzt eine Digitale Vignette mit all diesen Vorteilen gibt – warum gibt es dann noch die Klebevignette weiterhin?Sie als unsere Kundinnen und Kunden sollen die freie Wahl haben. Sie entscheiden, ob Sie weiterhin bei der Klebevignette bleiben wollen oder ob Sie auf die Digitale Vignette umsteigen wollen. Das ist unser Service für Sie.
- Ist ein Wechsel zwischen Klebe- und Digitaler Vignette möglich?Nicht während des Gültigkeitszeitraumes der Vignette. Wenn Sie also eine Jahresklebevignette gekauft haben, können Sie während der Gültigkeitsdauer nicht auf eine Digitale Vignette umsteigen. Auch umgekehrt ist das nicht möglich. Für das darauffolgende Vignettenjahr können Sie aber entscheiden, welche Vignettenvariante Sie gerne wählen wollen.
- Welche Daten muss ich beim Onlinekauf für eine Digitale Vignette angeben?Sie geben uns Ihr Kennzeichen, den Zulassungsstaat, Ihre Email-Adresse sowie ihr gewünschtes bargeldloses Zahlungsmittel an. Über die E-Mail-Adresse senden wir Ihnen die Rechnungsbestätigung.
- Gibt es jetzt eine stärkere Überwachung auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen?Nein. Die Überwachung erfolgt in derselben Art und Weise wie bisher auch – nämlich stichprobenartig. In unserem Vignettensystem können wir keine einzelnen Fahrten aufzeichnen oder nachverfolgen. Nur von Fahrzeugen, die im Rahmen einer Kontrolle erfasst werden und keine gültige Vignette aufweisen, speichern wir Daten, um eine Ersatzmaut einheben zu können.
- Wie erfolgt die Kontrolle der Digitalen Vignette?Wie bisher auch kontrollieren unsere Kolleginnen und Kollegen des Service- und Kontrolldienstes (das sind in etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) die Einhaltung der Mautpflicht – genauso wie die bis zu maximal zwanzig Kameras der Automatischen Vignettenkontrolle. Diese Kameras sind mobil – der Standort wird laufend gewechselt. Es gilt also auch weiterhin: keine flächendeckende Kennzeichenkontrolle, sondern stichprobenartige Überprüfungen.
- Kann die Polizei auf die Daten der Kameras und Kontrollsysteme zugreifen?Grundsätzlich nein – Die Kontrolldaten von Fahrzeugen, für die die Maut korrekt bezahlt wurde, werden weder gespeichert noch sind sie in irgendeiner Form verfügbar. Wir speichern nur Daten von Mautprellern bzw. Daten von Fahrzeugen, für die die Maut nicht korrekt entrichtet wurde.
- Warum wurde mit der Digitalen Vignette nicht eine Jahresvignette eingeführt, die ab dem Kaufzeitpunkt für 365 Tage gültig ist?Wir wollen Käuferinnen und Käufern von Klebevignetten oder Digitalen Vignetten gleich behandeln und das auch sicherstellen. Deswegen haben beide Vignetten-Varianten dieselbe Gültigkeitsdauer, denselben Gültigkeitsbeginn.
- Wenn ich während des Jahres den Wohnsitz wechsle und ein neues Kennzeichen erhalte - muss ich deswegen gleich wieder eine neue Vignette kaufen?Grundsätzlich nein – wir bieten in genau definierten Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Umregistrierung des Kennzeichens. Bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Bezirk, Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens oder bei ähnlichen Gründen ist kein erneuter Kauf einer Vignette notwendig. In diesen Fällen helfen wir gerne.
- Ich habe eine 10-Tagesvignette gekauft und möchte sie nun doch erst einige Tage später nutzen. Kann ich die Gültigkeit verändern?Ja – das ist grundsätzlich möglich. Solange Ihre Digitale Zehn-Tages- oder Zwei Monats-Vignette noch nicht gültig ist, können Sie selbst im Internet-Portal sowohl den Gültigkeitsbeginn als auch bei Bedarf das Kfz-Kennzeichen ändern.
Ab 2018 haben Auto- und Motorradfahrer die Möglichkeit die Vignette auf digitalem Weg zu erstehen. Beim Preis und der Gültigkeitsdauer wird es keinen Unterschied zwischen digitaler und geklebter Vignette geben. Anbei können sie den originalen Text (inklusive häufiger Fragen) der Asfinag Website zu diesem Thema nachlesen.
Grundsätzliche Ausführungen und häufige Fragen (Quelle: Originaltext asfinag.at):
Asfinag - Geplant ist die Einführung der digitalen Vignette für das kommende Vignettenjahr 2018. Der Verkaufsstart wird aber bereits im November 2017 sein. Bis zur Einführung der Digitalen Vignette werden zeitgerecht die gesetzlichen Grundlagen dafür angepasst.
DIESE VORTEILE BRINGT IHNEN DIE DIGITALE VIGNETTE
- Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden. Somit fällt das Aufkleben oder Abkratzen der Vignette von der Windschutzscheibe weg. Sie können die Digitale Vignette ab Verkaufsstart im Webshop unter ASFINAG Startseite und über die ASFINAG App kaufen.
- Sie können rund um die Uhr und von jedem Ort aus die „neue Vignette" kaufen – sind also weder an Ort oder Zeit gebunden.
- Da die Digitale Vignette an das Kennzeichen gebunden ist, brauchen Wechselkennzeichen-Besitzerinnen und Besitzern nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette, sondern nur eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge.
SO EINFACH KOMMEN SIE ZUR DIGITALEN VIGNETTE
In wenigen Schritten können Sie die Digitale Vignette ganz einfach kaufen: Sie registrieren über die Website oder Smartphone-App Ihr Fahrzeugkennzeichen in unserem Mautsystem und wählen je nach gewünschtem Gültigkeitszeitraum zwischen der Zehn-Tages-Vignette, Zwei-Monats-Vignette oder Jahresvignette aus. Bezahlen können Sie über Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung. Achtung: Barzahlung ist bei der Digitalen Vignette nicht möglich.
Ihre Daten sind bei uns sicher
Aus folgenden drei Gründen garantieren wir Ihnen höchstmögliche Datensicherheit:
- Es gibt keine flächendeckende Kennzeichen-Kontrolle: Die Digitale Vignette ist zwar an das Kennzeichen gebunden, aber es wird keine flächendeckenden Kennzeichen-Kontrollen geben. So wie bei der Klebevignette wird die ASFINAG auch bei der Digitalen Vignette stichprobenartig kontrollieren. Für mehr als 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen wird es auch lediglich bis zu zwanzig Automatische Vignettenkontroll-Kameras geben. Diese Kameras sind mobil und wechseln laufend den Standort.
- Die Kontrollsysteme speichern ausschließlich Daten jener Fahrzeuge, die keine gültige Klebevignette oder Digitale Vignette haben. Diese Daten dienen einzig und allein als Beweis für Mautdelikte sowie zur Abwicklung von Ersatzmaut-Forderungen. Alle anderen Kontrolldaten werden weder gespeichert noch sind sie in irgendeiner Form verfügbar.
- Auch bei der Online-Zahlung sorgen wir für höchstmögliche Sicherheitsstandards. Unsere Partnerfirma, die für den Online-Zahlungsverkehr verantwortlich ist, hat langjährige Erfahrung und die notwendigen Zertifizierungen.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR DIGITALEN VIGNETTE
Wir wissen, dass ein neues Angebot auch mit zahlreichen Fragen verbunden ist. Hier haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengefasst:
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Wie lange ist die Digitale Vignette gültig und was wird sie kosten?
Es wird genau wie bei der Klebevignette auch Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignetten geben. Auch bei den Kosten wird es keinen Unterschied geben – dieselbe Gültigkeitsdauer und dieselben Preise. -
Wie kann ich die Digitale Vignette erwerben bzw. bezahlen?
Wie der Name schon sagt, wird die Digitale Vignette online unter ASFINAG Startseite sowie über die ASFINAG-App erhältlich sein. Bezahlen können Sie über die gängigen Kreditkarten, Paypal und Sofort-Überweisung. Achtung: eine Barzahlung ist leider nicht möglich. Bei sämtlichen Zahlungsabwicklungen haben wir eine zuverlässige Partnerfirma. Die Sicherheit Ihrer Daten hat Vorrang – deswegen setzen wir auf strengste Sicherheitskriterien. -
Welche Sprachen werden für den Webshop der Digitalen Vignette zur Verfügung stehen?
Unser Verkaufssystem ist international: neben Deutsch und Englisch werden Kroatisch, Italienisch, Tschechisch, Ungarisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Holländisch, Rumänisch und Dänisch verfügbar sein. -
Ich habe ein Wechselkennzeichen. Benötige ich dann weiterhin mehrere Vignetten?
Nein – die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, das heißt: wenn Sie Wechselkennzeichen-Besitzer sind, zahlen Sie für eben dieses Kennzeichen die Digitale Vignette und können so mit bis zu drei Fahrzeugen Autobahnen und Schnellstraßen benutzen. -
Wenn es jetzt eine Digitale Vignette mit all diesen Vorteilen gibt – warum gibt es dann noch die Klebevignette weiterhin?
Sie als unsere Kundinnen und Kunden sollen die freie Wahl haben. Sie entscheiden, ob Sie weiterhin bei der Klebevignette bleiben wollen oder ob Sie auf die Digitale Vignette umsteigen wollen. Das ist unser Service für Sie. -
Ist ein Wechsel zwischen Klebe- und Digitaler Vignette möglich?
Nicht während des Gültigkeitszeitraumes der Vignette. Wenn Sie also eine Jahresklebevignette gekauft haben, können Sie während der Gültigkeitsdauer nicht auf eine Digitale Vignette umsteigen. Auch umgekehrt ist das nicht möglich. Für das darauffolgende Vignettenjahr können Sie aber entscheiden, welche Vignettenvariante Sie gerne wählen wollen. -
Welche Daten muss ich beim Onlinekauf für eine Digitale Vignette angeben?
Sie geben uns Ihr Kennzeichen, den Zulassungsstaat, Ihre Email-Adresse sowie ihr gewünschtes bargeldloses Zahlungsmittel an. Über die E-Mail-Adresse senden wir Ihnen die Rechnungsbestätigung. -
Gibt es jetzt eine stärkere Überwachung auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen?
Nein. Die Überwachung erfolgt in derselben Art und Weise wie bisher auch – nämlich stichprobenartig. In unserem Vignettensystem können wir keine einzelnen Fahrten aufzeichnen oder nachverfolgen. Nur von Fahrzeugen, die im Rahmen einer Kontrolle erfasst werden und keine gültige Vignette aufweisen, speichern wir Daten, um eine Ersatzmaut einheben zu können. -
Wie erfolgt die Kontrolle der Digitalen Vignette?
Wie bisher auch kontrollieren unsere Kolleginnen und Kollegen des Service- und Kontrolldienstes (das sind in etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) die Einhaltung der Mautpflicht – genauso wie die bis zu maximal zwanzig Kameras der Automatischen Vignettenkontrolle. Diese Kameras sind mobil – der Standort wird laufend gewechselt. Es gilt also auch weiterhin: keine flächendeckende Kennzeichenkontrolle, sondern stichprobenartige Überprüfungen. -
Kann die Polizei auf die Daten der Kameras und Kontrollsysteme zugreifen?
Grundsätzlich nein – Die Kontrolldaten von Fahrzeugen, für die die Maut korrekt bezahlt wurde, werden weder gespeichert noch sind sie in irgendeiner Form verfügbar. Wir speichern nur Daten von Mautprellern bzw. Daten von Fahrzeugen, für die die Maut nicht korrekt entrichtet wurde. -
Warum wurde mit der Digitalen Vignette nicht eine Jahresvignette eingeführt, die ab dem Kaufzeitpunkt für 365 Tage gültig ist?
Wir wollen Käuferinnen und Käufern von Klebevignetten oder Digitalen Vignetten gleich behandeln und das auch sicherstellen. Deswegen haben beide Vignetten-Varianten dieselbe Gültigkeitsdauer, denselben Gültigkeitsbeginn. -
Wenn ich während des Jahres den Wohnsitz wechsle und ein neues Kennzeichen erhalte - muss ich deswegen gleich wieder eine neue Vignette kaufen?
Grundsätzlich nein – wir bieten in genau definierten Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Umregistrierung des Kennzeichens. Bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Bezirk, Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens oder bei ähnlichen Gründen ist kein erneuter Kauf einer Vignette notwendig. In diesen Fällen helfen wir gerne. -
Ich habe eine 10-Tagesvignette gekauft und möchte sie nun doch erst einige Tage später nutzen. Kann ich die Gültigkeit verändern?
Ja – das ist grundsätzlich möglich. Solange Ihre Digitale Zehn-Tages- oder Zwei Monats-Vignette noch nicht gültig ist, können Sie selbst im Internet-Portal sowohl den Gültigkeitsbeginn als auch bei Bedarf das Kfz-Kennzeichen ändern.