„Werde ich als Unternehmerin bzw. Unternehmer ab dem 1.4.2017 verfolgt bzw. kann ich bestraft werden, wenn meine Registrierkasse nicht über die gesetzlich vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung verfügt, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt?“
Jede Registrierkasse muss ab dem 01.04.2017 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt sein. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen empfindliche Strafen.
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) beinhaltet die Installation von Sicherheitseinheiten zur Signaturerstellung. Sollte es dabei zu Ausfällen kommen, bitte folgende angeführte Punkte zu beachten.
Mario Sackl
6. Februar 2017 um 19:08
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