Steuerliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführer Bezügen
Gesellschafter-Geschäftsführer fallen in der Regel mit ihren Einkünften steuerlich entweder unter die Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit, sozialversicherungsrechtlich entweder unter die ASVG- oder GSVG Versicherung. Ganz wesentlich ist dies vom Beteiligungsausmaß abhängig, wobei für Steuerzwecke und Sozialversicherungsrecht unterschiedliche Grenzen gelten.

Mario Sackl
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