Elektronische Zustellung wird Pflicht für Unternehmer
Unternehmer sind grundsätzlich ab dem 01.01.2020 zur Teilnahme an der neuen elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke verpflichtet, außer das Unternehmen verfügt über keinen Internetanschluss oder unterschreitet die Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen.
Mario Sackl
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