Probeführerschein ab 01.07.2017 3 Jahre statt 2 Jahre

  • Diskussion zum Artikel Probeführerschein ab 01.07.2017 3 Jahre statt 2 Jahre:

    Zitat
    Die Probezeit für Lenkberechtigungen (Klasse B Pkw, Klasse A Motorrad sind häufigste Führerscheinklassen) wird ab 1. Juli 2017 auf drei statt bisher zwei Jahre angehoben. Für alle Lenkberechtigungen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Frist erteilt wurden, gilt weiterhin die Zweijahresfrist (inkl Probezeitverlängerungen). Begeht ein Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß (Überfahren einer Stopp-Tafel, Fahren gegen Einbahn, Vorrangverletzung) oder lenkt…