Update auf Woltlab Suite 5.5.12 durchgeführt.
Beiträge von Mario Sackl
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Update auf Woltlab Suite 5.5.11 durchgeführt.
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Nach pandemiebedingter Pause ist es wieder so weit. 2023 gibt es erneut den bekannten österreichweiten Branchentreff der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen.
- Wann?
29.09.-30.09.2023 - Wo?
Schloß Luberegg in der Wachau / NÖ - Wer ist eingeladen?
alle bundesweiten Mitglieder der Fachgruppen GTS - Was erwartet mich dort bzw. warum soll ich daran teilnehmen?
Interessante Fachvorträge, Networking mit Branchenkollegen/innen aus anderen Bundesländern, Informationsaustausch mit externen Spezialisten aus Recht und Steuerberatung, eine exklusive Schifffahrt durch die schöne Wachau und vieles mehr. - Was das kostet?
Branchenmitglieder inkl. einer Begleitperson sind am Branchentreff sowie am Rahmenprogramm mit Heurigenabend im Schloss und Wachauschifffahrt eingeladen. - Wie melde ich mich an?
Am besten gleich online bis zum 31.03.2023, Anmelde- und Unterkunftbuchungsmöglichkeiten findet ihr im detaillierten Programm. - Was selber zu bezahlen ist?
Übernachtung in einem Hotel oder einer Pension
Weiterführender Link und Anmeldung: Branchentreff GTS 2023
BP Franchisenehmer
- Wann?
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Update auf Woltlab Suite 5.5.10 durchgeführt.
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Man darf auf die weitere Entwicklung gespannt sein.
E-Offensive deutscher Autobauer floppt in ChinaAuf dem größten Elektro-Automarkt der Welt läuft es nicht für die deutschen Autohersteller. BMW, Mercedes und VW bleiben auf ihren Stromern sitzen.…www.n-tv.de -
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Update auf Woltlab Suite 5.5.8 durchgeführt.
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Update auf Woltlab Suite 5.5.6 durchgeführt.
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Welche Vorteile bringt die Auswahl der Rechtsform für das jeweilige Unternehmen. Vorweg: Hier kann keine eindeutige Aussage getroffen werden. Vielmehr ist eine genaue Analyse des Einzelfalles notwendig.
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Update auf Woltlab Suite 5.5.4 durchgeführt.
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Fragen und Antworten zu den aktuell relevanten Bereichen beim Thema Corona (Information der Wirtschaftskammer).
FAQ: WKÖ-Informationen zum CoronavirusAntworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona im betrieblichen Alltagwww.wko.at -
Information der Wirtschaftskammer: Lockerung der Corona-Maßnahmen bringt Ende für Corona-Quarantäne. Änderungen gelten ab 1. August 2022.
Lockerung der Corona-Maßnahmen bringt Ende für Corona-QuarantäneÄnderungen gelten ab 1. August 2022news.wko.at -
Update auf Woltlab Suite 5.5.3 durchgeführt.
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Update auf Woltlab Suite 5.5.2 durchgeführt.
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Update auf Woltlab Suite 5.4.17 durchgeführt.
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Information der Wirtschaftskammer zum Thema Aussetzen der Maskenpflicht mit 1. Juni 2022.
Weitgehendes Aussetzen der Maskenpflicht mit 1. Juni angekündigtVerpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske nur mehr in vulnerablen Settingsnews.wko.at[group]BP PC[/group]
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Das Ergebnis einer Umfrage des Fachverbandes GTS unter seinen Mitgliedern.
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Information der Wirtschaftskammer zum Thema Energiepreise 2022.
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Information der Wirtschaftskammer: Ab dem 16. April 2022 treten die neuen Corona Bestimmungen in Kraft.
Corona-Maßnahmen: Bundesregierung kündigt Lockerungen ab 16.4. anÄnderungen unter anderem bei FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regelungennews.wko.at[group]BP PC[/group]
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Hinweise zu den Neuerungen der Maßnahmen mit Gültigkeit ab 24.03.2022 (Quelle: Wirtschaftskammer Wien).
Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig bis voraussichtlich 16.4.2022) regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Es sollen nur noch dort Maßnahmen getroffen werden, wo dies aus epidemiologischer Sicht unbedingt erforderlich ist.
Die Bundesländer können abweichend von den bundesweiten Regelungen strengere Maßnahmen erlassen: Sonderbestimmungen Wien | Sonderbestimmungen Burgenland
Neuerungen ab 24. März (1. Novelle COVID-19-Basismaßnahmenverordnung)
- grundsätzliche Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf sämtliche „Indoor-Bereiche“
- Nachtgastronomie: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
- Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern:
- Indoor-Zusammenkünfte mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht
- Indoor-Zusammenkünfte ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
Arbeitsorte
- Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsort in geschlossenen Räumen, außer physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwände)
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht.
- 3-G-Nachweispflicht nur mehr zum Teil aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)