Steuerliche Geltendmachung von Spenden
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das Gesetz erlaubt aber ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von Zahlungen an bestimmte Einrichtungen.

Mario Sackl