Novelle Tabak NichtraucherInnenschutzgesetz 2018

  • Diskussion zum Artikel Novelle Tabak NichtraucherInnenschutzgesetz 2018:

    Zitat
    Die ursprünglich angedachten Bestimmungen betreff NichtraucherInnen, welche für den 1. Mai 2018 vorgesehen waren, treten nicht in Kraft. Stattdessen dürfen die bereits bestehenden Bestimmungen in diesem Bereich weitergeführt werden. Dabei gelten (weiterhin) folgende Vorgaben:
    Bei Betrieben mit mehreren Räumlichkeiten dürfen weiterhin getrennte Bereiche als RauchInnenbereiche geführt werden. Es muss hierbei gewährleistet sein, dass kein Rauch in den geschützten NichtraucherInnenbereich eintritt…