Diskussion zum Artikel Fallweise Beschäftigung nach Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze (GFG):
ZitatDr. Martin Gleitsmann (Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit, Wirtschaftskammer Österreich) - Fallweise Beschäftigung liegt vor, wenn Personen in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. Liegen die Voraussetzungen für eine fallweise Beschäftigung vor, ist nach Ansicht des Hauptverbands jeder Tag als eigenständiges Dienstverhältnis zu betrachten.