Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht

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    Krottendorfer & Partner - Die seit 1.1.2016 eingeführte Registrierkassenpflicht für Unternehmer mit Umsätzen von mehr als € 15.000, wovon zumindest € 7.500 in bar erzielt werden, kann man durchaus als „Dauerbrenner" in der steuerlichen Legistik bezeichnen. Mit dem EU-AbgÄG 2016 wurden am 6.7.2016 über einen kurzfristigen Abänderungsantrag folgende weitere Erleichterungen beschlossen und die Barum ­satz ­verordnung angepasst.

    Die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung" wurde auf folgende Bereiche…