Registrierkassensicherheitsverordnung - Strafen bei Vergehen
Jede Registrierkasse muss ab dem 01.04.2017 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen geschützt sein. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen empfindliche Strafen.
Werden die geforderten Sicherheitsvorkehrungen vorsätzlich nicht installiert, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe bis zu € 5.000 bestraft wird. Außerdem begeht ein Abgabepflichtiger, welcher durch Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder…
Werden die geforderten Sicherheitsvorkehrungen vorsätzlich nicht installiert, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe bis zu € 5.000 bestraft wird. Außerdem begeht ein Abgabepflichtiger, welcher durch Einsatz eines Programms, mit dessen Hilfe Daten verändert, gelöscht oder…

Mario Sackl
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