Neuer Kollektivvertrag für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmer

  • Diskussion zum Artikel Neuer Kollektivvertrag für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmer:

    Zitat
    Wie bereits mehrfach erwähnt, wird es ab 1.1.2016 einen neuen Kollektivvertrag für Garagen-, Tankstellen- und Servicestationen geben. Dieser Kollektivvertrag stellt einen Meilenstein für die Branche dar.

    Wichtig ist es aber dabei, die Einhaltung der Vorgaben des Kollektivvertrages zu gewährleisten um bei eventuellen Prüfungen der Behörde zu bestehen. Hierbei sind seitens der Tankstellenpartner vor allem eine genaue Bestimmung der Verkaufsfläche der Shops, und auch die korrekte Einstufung des…