Winterreifen-Pflicht in Österreich
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Mario Sackl -
8. November 2010 um 07:26 -
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- Winterreifen-Pflicht PKW
- Was besagt die Winterreifen-Pflicht?
- Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?
- Welche Reifen gelten als Winterreifen?
- Besonderheiten:
- Winterreifen-Pflicht für SUV, 4x4 & Pickup
- Winterreifen-Pflicht für PKW mit leichtem oder schwerem Anhänger
- Winterreifen-Pflicht für LLKW (bis 3,5 t)
- Winterreifen-Pflicht einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorrad, Mofa, Moped und Scooter
- Winterreifen-Pflicht für Mopedautos (mehrspurige Mopeds)
- Reserverad bei Winterreifen
- Winterreifen-Pflicht für Miet-Fahrzeuge
- Mischbereifung
- Profiltiefe
Ein vieldiskutiertes Thema, aufgrund der Jahreszeit aber aktueller denn je. Man hört/liest immer wieder unterschiedliche Versionen, aber was steckt wirklich dahinter?
Winterreifen-Pflicht PKW
Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) gilt seit 1.1.2008:
Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.
Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!
Was besagt die Winterreifen-Pflicht?
Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?
Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.
Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.
Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M+S Kennzeichnung.
Besonderheiten:
Winterreifen-Pflicht für SUV, 4x4 & Pickup
Es gelten die selben Bestimmungen wie bei Winterreifenpflicht für PKW.
Zu beachten ist, dass zahlreiche SUV- und 4x4-Fahrzeuge sowie Pickups auch im Sommer mit Reifen ausgestattet sind, die eine M&S Kennzeichnung haben. Gesetzeskonformer Zustand vorausgesetzt, können diese Reifen grundsätzlich auch im Winter verwendet werden. Es ist allerdings aus Gründen der erhöhten Sicherheit und Fahrleistung zu empfehlen, allradgetriebene Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen auszustatten.
Winterreifen-Pflicht für PKW mit leichtem oder schwerem Anhänger
Lediglich das Zugfahrzeug unterliegt der situativen Winterausrüstungspflicht (Winterreifenpflicht für PKW). PKW-Anhänger sind von der situativen Winterausrüstungspflicht grundsätzlich ausgenommen.
Allerdings gilt beim Einsatz von Spikereifen eine Ausnahme: sind am Zugfahrzeug Reifen mit Spikes montiert, muss auch der Anhänger mit Spikereifen ausgerüstet sein. Siehe auch: Spikes.
Winterreifen-Pflicht für LLKW (bis 3,5 t)
Es gelten die selben Bestimmungen wie bei Winterreifenpflicht für PKW.
Zu beachten ist, dass zahlreiche Kastenwagen und Leicht-LKW auch im Sommer mit Reifen ausgestattet sind, die eine M&S Kennzeichnung haben. Gesetzeskonformer Zustand vorausgesetzt, können diese Reifen grundsätzlich auch im Winter verwendet werden. Es ist allerdings aus Gründen der erhöhten Sicherheit und Fahrleistung zu empfehlen, LLKW bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen auszustatten. Nicht zuletzt, um die ständige Einsatzfähigkeit und Mobilität bei allen Witterungen zu gewährleisten.
Winterreifen-Pflicht einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorrad, Mofa, Moped und Scooter
Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der situativen Winterausrüstungspflicht generell ausgenommen. Allerdings bieten einige Hersteller auch Winterreifen für einspurige Kraftfahrzeuge an.
Winterreifen-Pflicht für Mopedautos (mehrspurige Mopeds)
Mopedautos sind von der situativen Winterausrüstungspflicht generell ausgenommen.
Reserverad bei Winterreifen
Die Winterreifen-Pflicht besteht NICHT für das Reserverad. Das Reserverad sollte allerdings bei jeder Druck-Kontrolle der montierten Reifen miteinbezogen werden. Fülldruck für Reservereifen siehe: Reifendruck bei Winterreifen.
Winterreifen-Pflicht für Miet-Fahrzeuge
Mietautos bzw. Möbelwagen diverser Möbelhäuser werden naturgemäß auch im Winter verliehen. Gemietete Fahrzeuge unterliegen selbstverständlich auch der Winterausrüstungspflicht.
ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer erinnert in diesem Zusammenhang an die Pflichten jedes Autolenkers.
Hoffer: "Grundsätzlich ist immer der Lenker für die richtige Ausrüstung des von ihm gestarteten Fahrzeugs verantwortlich. Das gilt auch bei Mietwagen und ausgeliehenen Nutzfahrzeugen. Daher sollte sich jeder Entlehner versichern, dass der Verleiher auch tatsächlich das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet hat. Man sollte sich daher bereits bei der Reservierung bestätigen lassen, dass Winterreifen am Fahrzeug sind. So kann man die Annahme des Fahrzeugs verweigern, wenn es durch die falsche Bereifung nicht wintersicher ist. Wird man mit einem falsch ausgerüsteten Möbelfirmen-Leihwagen in einen Unfall verwickelt, kann das auch dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Zahlung verweigert".
Mischbereifung
Das Mischen von Sommer- und Winterreifen ist bei PKW und deren Anhängern grundsätzlich verboten.
Ein solches Verbot gibt es bei Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht nicht, vorausgesetzt es werden immer achsweise Reifen gleicher Bauart verwendet.
Abgefahrene Winterreifen mit einer Profiltiefe unter 4,0 mm dürfen gemeinsam mit Sommerreifen gefahren werden, wenn achsweise Reifen gleicher Ausführung montiert werden.
Wenn Winterreifen in ihrer zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht der des Fahrzeuges entsprechen, ist auf einem Klebeschild im Sichtbereich des Lenkerplatzes auf die mit dem Winterreifen verbundene zulässige höchste Geschwindigkeit lt. Speed-Index (SI) hinzuweisen.
Diese Regelung mit dem Klebeschild kann auch in gleicher Art und Weise für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg angewendet werden, d. h. sie ist bei Bedarf auch für Nutzfahrzeuge und Omnibusse anwendbar.
Profiltiefe
M&S Reifen verlieren bei einer Profiltiefe unter 4,0 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) ihre Wintertauglichkeit und gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen. Gleiches gilt für Reifen an Anhängern.
Die Profiltiefe ist im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Lauffläche einnimmt, zu ermitteln. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.
Die Mindestprofiltiefe ist als gesetzliche MINDEST-Anforderung zu betrachten. Ein früherer Reifentausch erhöht insbesondere bei stark winterlichen Verhältnissen die Fahrsicherheit und die Fahrleistung.
Quelle: http://www.winterreifen-pflicht.at