Entlastungen durch die Österreichische Gesundheitskasse im Zusammenhang mit dem Coronavirus
- Mario Sackl
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- Keine Mahnung von ausständigen Beiträgen
- Automatische Stundung, wenn Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert
- Eintreibungsmaßnahmen erfolgen nicht
- Insolvenzanträge werden nicht gestellt
Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung sind weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Auch die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen zu übermitteln.
Informationen zum Corona-Virus
Stand: 17. März 2020
Quelle: KMB Steuerberatung