Elektronische Zustellung wird Pflicht für Unternehmer


Viele Unternehmen wurden durch eine automatische Übernahme von Daten aus zB. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt und die Behörden können bereits ab dem 01.12.2019 an Teilnehmer im Teilnehmerverzeichnis elektronisch zustellen. Zur Abholung von elektronischen Zustellungen ist unter anderem eine Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP - Unternehmensserviceportal) erforderlich, im Anzeigemodul Mein Postkorb kann man als Postbevollmächtigter unter anderem die E-Mail-Adresse für Verständigungen über neue Nachrichten eingegeben.


Weitere Informationen können unter Unternehmensserviceportal und auf http://www.bmdw.gv.at/services/elektronischezustellung nachgelesen werden.


Stand: 26. November 2019

Quelle: KMB Steuerberatung