Angleichung Arbeiter und Angestellte im Nationalrat beschlossen
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Mario Sackl -
17. Oktober 2017 um 21:00 -
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Der Beschluss des Nationalrates beinhaltet folgende Änderungen (Quelle: http://www.nachrichten.at):
Kündigungsfristen: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist ab 2021 im ersten und zweiten Dienstjahr sechs Wochen, dann beträgt sie acht Wochen. Bis zum 26. Dienstjahr steigt sie auf fünf Monate. Gekündigt kann nur zum Quartalsende werden, außer es ist im Dienstvertrag der 15. oder der Monatsletzte vereinbart. Dies bedeute für viele Kleinbetriebe eine große Herausforderung und höhere Kosten, attestiert der Arbeitsrechtler Christian Toppelreiter von der Steuerberatung Deloitte in Linz. Ausnahmen wird es für Saisonbetriebe wie den Tourismus oder den Bau geben, die im Kollektivvertrag anderes vereinbaren können. Abgeschafft wird die Auflösungsabgabe von 124 Euro, die Firmen bei Kündigungen zu zahlen haben. Das spart 71 Millionen.
Entgeltfortzahlung im Krankenstand: Hier waren die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten nicht so gravierend wie bei den Kündigungsfristen. Die Fortzahlung gilt nach einem Jahr schon für acht Wochen, bisher waren dafür fünf Dienstjahre Voraussetzung. Für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten wird der Zuschuss aus der Unfallversicherung bei der Entgeltfortzahlung auf 75 Prozent erhöht. Diese Regeln gelten ab 1. Juli 2018.
Dienstverhinderung: Künftig können auch Arbeiter einen triftigen Dienstverhinderungsgrund geltend machen, etwa wenn die Ehefrau ins Spital zu bringen war.
Kostenschätzungen der Änderungen bewegen sich in einem Rahmen zwischen Kostenneutralität (Gewerkschaft) und 40 Millionen Euro (Finanzministerium). Kritisiert wird vor allem auch die mangelnde Konsequenz bei der angestrebten Implementierung der Änderungen. So fehlt bei den Themen Betriebsrat und Sozialversicherungsabgaben jegliche Harmonisierung.