Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, für das die Buchungen vorgenommen wurden, zu laufen.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das Gesetz erlaubt aber ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von Zahlungen an bestimmte Einrichtungen.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem beabsichtigten Ende des Arbeitsverhältnisses (Kündigungstermin) liegen muss.
Um einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, muss eine Rechnung bestimmten Formvorschriften entsprechen. Diese Vorschriften sind im Umsatzsteuergesetz verankert.
Der einfachste Einstieg in die Selbständigkeit ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Welche Notwendigkeiten und Anforderungen ergeben sich durch eine solche Gründung?