Beiträge von Mario Sackl

    BP Franchisenehmer

    Nachdem die Artikelverwaltung ein grosses Thema ist, wurde ein eigener Forenbereich dafür eingerichtet. Dort wird nun jedes einzelne Thema extra in einem Thread behandelt und nicht mehr in einem gesammelt. Dies gewährleistet einen besseren Überblick.

    Information der WKO zu zwei wichtigen Themen (Dr. Peter Klemens):


    Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (§ 1503 Abs. 15 ABGB)


    Die für 1.1.2021 geplante Angleichung wird um ein halbes Jahr auf 1.7.2021 verschoben. Die Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeiter ist auf Beendigungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.


    Sonderbetreuungszeit (§ 18b AVRAG)


    Die Sonderbetreuungszeit wird bis 9.7.2021 verlängert (Ende des Schuljahres 2020/2021). Es besteht nun ein Rechtsanspruch darauf. Auch Schlüsselkräfte können ihn geltend machen. Das diesbezügliche Ablehnungsrecht des Arbeitgebers entfällt. Im Gegenzug wird dem Arbeitgeber nun 100% des fortgezahlten Entgelts erstattet (bisher 50%). Die Änderungen gelten rückwirkend mit 1.11. 2021.


    Der Anspruch besteht nur dann, wenn die Betreuung des Kindes notwendig ist, d.h. dass z.B. keine andere Betreuungsperson verfügbar ist. Die Voraussetzung, dass sonst kein Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung des Kindes vorliegt, wurde gestrichen.


    Der Anspruch beträgt insgesamt 4 Wochen (bisher 3). Im Frühjahr, in den Sommerferien oder im Oktober 2020 gewährte Sonderbetreuungszeiten sind darauf nicht anzurechnen. Neu ist auch, dass Sonderbetreuungszeit dann zusteht, wenn das Kind, für das eine Betreuungspflicht besteht, gem. § 7 EpG abgesondert wird.

    Diskussion zum Artikel Probleme mit der Sky Go App lösen:

    Zitat
    Es passiert, dass die an sich sehr praktische Sky Go App aus unterschiedlichen Gründen ihren Dienst verweigert. Eine effiziente Problemlösung liefert eine einfache Neuinstallation der App. Dies stellt an und für sich keine große Herausforderung dar, empfiehlt sich jedoch eine genaue Befolgung der Deinstallations- und Installations-Routine, um wieder einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.

    Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer,


    die Wirtschaftskammer Wien bietet Ihnen täglich die Top-Infos:

    Webinare

    • Härtefallfonds, Phase 2: Antrag richtig stellen, Förderhöhe richtig berechnen
      11. Mai, 09:00 - 10:30 Uhr
      Sie erfahren, wie der Antrag für den Härtefallfonds richtig auszufüllen ist und wie die Förderhöhe aufgrund der Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen berechnet wird.
       
    • 2. Runde: So komme ich gestärkt aus der Corona-Krise
      Für Wiener UnternehmerInnen und Gründungsinteressierte bietet die WK Wien kostenlose Webinare an. Dort erfahren Sie, wie Sie die Krise meistern. Jedes Webinar dauert 60 Minuten und wird live gestreamt.
       
    • Online-Marktplätze
      Das Webinar ist jetzt zum Nachschauen abrufbar. Die Themen: Vorstellung von Anbietern, Konditionen und Spezifika der wichtigsten Handelsplattformen sowie Möglichkeiten der Anbindung an Webshop & Warenwirtschaft.

    Aktueller Stand beim Härtefall-Fonds

    Infos zu einzelnen Branchen


    Alle Infos sowie branchenspezifische Details rund um das Coronavirus finden Sie laufend aktualisiert im wko.at/coronavirus und auf Ihrer Branchenseite auf wko.at/wien.
    Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin für Fragen zur Verfügung. Bitte haben Sie aber Verständnis, wenn die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nimmt; derzeit gibt es sehr viele Anfragen.

    Info-Service der WK Wien
    T +43 1 514 50 1010
    E info@wkw.at

    Freundliche Grüße

    Ihre
    Wirtschaftskammer Wien




    Corona-Update vom 01.05.


    die Wirtschaftskammer Wien bietet Ihnen täglich die Top-Infos:

    • Geschäftslockerungen in Kraft
      Gestern Abend hat die Bundesregierung die COVID-19-Lockerungsverordnung veröffentlicht. Die wichtigsten Neuerungen:
      • Im Handel dürfen alle Geschäfte ab 2. Mai wieder öffnen – auch jene mit einer Fläche über 400 Quadratmetern. Es gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten:
        Montag - Freitag, 06:00 - 21:00 Uhr
        Samstag, 06:00 - 18:00 Uhr
      • Auch Gewerbebetriebe und DienstleisterInnen dürfen ihren Kundenbereich wieder öffnen.
    • Was ist bei der Wiedereröffnung zu beachten?
      • Der Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden.
      • Der Mund-Nasen-Schutz, zum Beispiel durch Masken, gilt für KundInnen und MitarbeiterInnen.
      • Pro Kunde müssen 10 Quadratmeter der Gesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen. Das gilt auch für den Lebensmittelhandel.
        Ausnahme: Für Märkte im Freien gilt die 10-Quadratmeter-Regelung nicht. Die Maskenpflicht für MarktmitarbeiterInnen und KundInnen sowie die 1-Meter-Abstandsregelung sind jedoch einzuhalten.
      • Der 1-Meter-Mindestabstand darf nur dann unterschritten werden, wenn es durch die Eigenart der Dienstleistung nicht anders möglich ist - zum Beispiel bei FrisörInnen, FußpflegerInnen und MasseurInnen. In diesem Fall ist das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren.
      • Selbiges gilt für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, wenn er aufgrund der Eigenart der Dienstleistung nicht eingehalten werden kann - zum Beispiel bei der Gesichtspflege.
    • Gastronomie öffnet am 15. Mai
      Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hat heute in einer Aussendung klargestellt: "Die Öffnung der Gastronomiebetriebe wird wie vorgesehen am 15. Mai erfolgen. Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen wird mit 29. Mai folgen."
    • WKW und Stadt Wien verdoppeln WKBG-Bürgschaften
      Gerade jetzt brauchen viele Wiener Betriebe rasch und unbürokratisch Überbrückungskredite. Deshalb wurde nach den 10 Millionen Euro im März jetzt die Verdoppelung der WKBG-Sicherungssumme auf 20 Millionen Euro von Präsident Walter Ruck und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke beschlossen.
    • Trinkwasserhygiene vor dem Wiedereröffnen
      Davon ist grundsätzlich jeder Betrieb betroffen, der aus der Wasserleitung Trinkwasser für KundInnen und MitarbeiterInnen entnimmt oder das Wasser für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit einsetzt.
    • Grenzübertritt von Österreich nach Tschechien
      Seit 27. April gelten neue Regelungen beim Grenzübertritt von Österreich nach Tschechien für PendlerInnen im bisherigen "2+2-System" sowie für österreichische Geschäftsreisende.
    • Kostenbedrohungen und Hilfestellungen
    • Newsletter-Archiv
      Corona-Newsletter zum Nachlesen

    Webinare

    • Distance Learning leicht gemacht
      5. Mai, um 14:00 Uhr
      Homeoffice und Distance Learning brauchen neue Konzepte und ein hohes Maß an Selbstorganisation. Unser Webinar zeigt, was Sie in diesem Setting zum Lernen brauchen und wie man auch im Homeoffice in den Flow kommen kann. Lassen Sie sich mit Übungen und spannenden Interaktionen fürs Lernen zu Hause begeistern.
    • So komme ich gestärkt aus der Corona-Krise
      Für Wiener UnternehmerInnen und Gründungsinteressierte bietet die WK Wien kostenlose Webinare an. Dort erfahren Sie, wie Sie die Krise meistern. Jedes Webinar dauert 60 Minuten und wird live gestreamt.
    • Online-Marktplätze
      Das Webinar ist jetzt zum Nachschauen abrufbar. Vorgestellt werden AnbieterInnen, Konditionen und Spezifika der wichtigsten Handelsplattformen sowie Möglichkeiten der Anbindung an Webshop & Warenwirtschaft.

    Aktueller Stand beim

    Infos zu einzelnen Branchen
    Alle Infos sowie branchenspezifische Details rund um das Coronavirus finden Sie laufend aktualisiert im wko.at/coronavirus und auf Ihrer Branchenseite auf wko.at/wien.

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin für Fragen zur Verfügung. Bitte haben Sie aber Verständnis, wenn die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nimmt; derzeit gibt es sehr viele Anfragen.

    Info-Service der WK Wien
    T +43 1 514 50 1010
    E info@wkw.at

    Freundliche Grüße

    Ihre
    Wirtschaftskammer Wien