Beiträge von Mario Sackl

    Ab 1. Juli treten folgende Regelungen in Kraft:

    • Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt weiterhin überall dort, wo sie aktuell gilt
    • Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben
    • Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
    • Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben

    Masken:

    • Lockerungen der Maskenpflicht
    • ab 1. Juli ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen
    • FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z.B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)

    Gastronomie & Hotellerie:

    • Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor
    • 3-G-Nachweis erforderlich
    • Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen
    • Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.

    (Nacht-)Gastronomie:

    • Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
    • Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Kapazitätsbeschränkungen

    Veranstaltungen:

    • Anzeigepflicht ab 100 Personen
    • Bewilligungspflicht ab 500 Personen
    • Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
    • Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28.7.

    Quelle: news.wko.at

    Die Bundesregierung hat Montagnachmittag die Details jener Verordnung vorgestellt, die die Öffnung weiterer Teile der Wirtschaft mit 19. Mai 2021 begleiten wird.

    • So wird es beispielsweise eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie, Hotellerie, bei Veranstaltungen sowie mit Ausnahmen in Freizeitbetrieben geben, ebenso werden Zutrittstests in diesen Bereichen notwendig, wobei bei längeren Aufenthalten in Hotels Tests laufend zu erneuern sind. Für Speisenabholungen ist kein Zutrittstest notwendig.
    • Für Veranstaltungen werden Personenbeschränkungen gelten; ab zehn Personen werden sie anzeigepflichtig, ab 50 Personen bewilligungspflichtig sein; Bewirtungen sind bei Veranstaltungen nicht zulässig.
    • In Freizeitbetrieben wird in geschlossenen Räumen wie im Handel die Regel „20 m² pro Kunde“ gelten. Im Handel kommen weiterhin keine Zutrittstests, für körpernahe Dienstleister bleiben sie bestehen, zudem gilt hier die Regel „10 m² pro Kunde“.
    • Zutrittstests können sehr unterschiedlich aussehen: Geimpfte, genesene oder getestete Person werden über Papierdokumente oder elektronische Belege ihren Status nachweisen können. Neu wird ein Point-of-Sale-Test sein – also ein Selbsttest, der beispielsweise direkt im Gastlokal durchgeführt wird und für diesen einen Besuch gilt.

    Alle Details der künftigen Regeln.

    Die Bundesregierung hat angekündigt, spätestens mit 1. Juli 2021 die nächsten Lockerungsschritte setzen zu wollen. Diese werden unter anderem die Abhaltung von Hochzeiten und anderen größeren Feiern betreffen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig im Corona-Infopoint über den jeweils neuesten Stand. Sie finden dort zum Beispiel wichtige Downloads zur vereinfachten Vorgehensweise für Betriebe bei Covid-19-Meldungen oder auch ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus.

    Quelle: Info Wirtschaftskammer Wien

    Die Wiener Stadtregierung hat heute verkündet, dass auch in Wien am 3. Mai der harte Corona-Lockdown endet und erste Öffnungsschritte möglich werden. So dürfen am Montag Unternehmen des Einzelhandels und körpernahe Dienstleister wieder ihre Geschäfte öffnen. Die Betriebe sind dazu verpflichtet, die bereits erprobten Corona-Sicherheitskonzepte mit Abstandsregeln, regelmäßiger Desinfektion und FFP2-Masken weiterzuführen. Kundinnen und Kunden von körpernahen Dienstleistern müssen zudem einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Eine in den letzten sechs Monaten durchgemachte Infektion mit schriftlichem Nachweis ermöglicht den Besuch von körpernahen Dienstleistern ohne Test.

    Gastronomie und Kultur bleiben vorerst noch weiter geschlossen. Über weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport wird die Wiener Stadtregierung nächste Woche beraten und Ergebnisse beschließen.

    Sobald es neue Entwicklungen zu den Corona-Maßnahmen der Politik gibt, informieren wir Sie wieder per Corona Update.

    Bitte informieren Sie sich regelmäßig im Corona-Infopoint über den jeweils neuesten Stand. Sie finden dort zum Beispiel wichtige Downloads zur vereinfachten Vorgehensweise für Betriebe bei Covid-19-Meldungen oder auch ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus.

    Quelle: Info Wirtschaftskammer Wien

    Der Öffnungsplan der Bundesregierung

    Öffnungen ab 17. bzw. 19. Mai möglich

    Am 17.5. sollen alle Schulstufen wieder in Vollbetrieb gehen. Am 19.5. folgen Gastronomie, Tourismus, Kulturveranstaltungen und Sport.

    Gastronomie mit Abstandsregeln

    Ab Mittwoch, 19.5. sollen laut Plan der Bundesregierung wieder Gastronomiebetriebe besucht werden dürfen. Es gelten jedoch Sicherheits- und Abstandsregeln sowie eine Sperrstunde um 22 Uhr. Pro Tisch sind im Freien zehn, im Lokal vier Personen (Kinder nicht mitgezählt) gestattet. Voraussetzung für den Gastrobesuch ist jedenfalls, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist.

    Hotellerie

    Wie für die Gastronomie braucht es auch im Tourismus einen Eintrittstest. Wer zusätzliche Dienstleistungen im Hotel in Anspruch nimmt, muss alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht machen.

    Veranstaltungen und Sport

    Bei Kultur- und Sportevents sind indoor bis zu 1.500 und outdoor bis zu 3.000 Zuschauer erlaubt. Um die Sicherheit bei Kulturveranstaltungen sicherzustellen, darf maximal die Hälfte der verfügbaren Plätze vergeben werden.

    Beim Indoor-Sport und auch in Fitnessstudios gilt in allgemeinen Bereichen eine Maskenpflicht. Diese gilt jedoch nicht beim Sport selbst. Darüber hinaus sind ein zwei Meter Abstand und 20 Quadratmeter pro Person einzuhalten. Bei Kontaktsportarten können die Abstandsregeln aufgehoben werden.

    Quelle: Info Wirtschaftskammer Wien

    Eben wurden Änderungen an der Forenstruktur vorgenommen:

    • Der Forenbereich Individuelle Anfragen wurden aufgelassen, die darin befindlichen Themen wurden in die jeweiligen Bereiche verschoben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass es zu keinen Überschneidungen bei Anfragen kommt.
    • Dem Forenbereich Vorschläge Themen Partnerworkgroup wurde die Eigenschaft Privat entzogen. Dadurch sind die Vorschläge für alle BP Partner ersichtlich. Auch dadurch sollen Überschneidungen bei den Anfragen verhindert werden. Jeder kann nun sehen, welches Thema bereits eingereicht wurde und gegebenenfalls eigene Ergänzungen hinzufügen.

    BP Franchisenehmer