Corona Maßnahmen - Neuerungen ab 24. März 2022

  • Hinweise zu den Neuerungen der Maßnahmen mit Gültigkeit ab 24.03.2022 (Quelle: Wirtschaftskammer Wien).

    Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig bis voraussichtlich 16.4.2022) regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Es sollen nur noch dort Maßnahmen getroffen werden, wo dies aus epidemiologischer Sicht unbedingt erforderlich ist.

    Die Bundesländer können abweichend von den bundesweiten Regelungen strengere Maßnahmen erlassen: Sonderbestimmungen Wien | Sonderbestimmungen Burgenland

    Neuerungen ab 24. März (1. Novelle COVID-19-Basismaßnahmenverordnung)

    • grundsätzliche Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf sämtliche „Indoor-Bereiche“
    • Nachtgastronomie: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
    • Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern:
      • Indoor-Zusammenkünfte mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht
      • Indoor-Zusammenkünfte ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)

    Arbeitsorte

    • Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsort in geschlossenen Räumen, außer physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwände)
    • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht.
    • 3-G-Nachweispflicht nur mehr zum Teil aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)