Die Bundesregierung präsentiert ein Entlastungspaket in Höhe von 2 Milliarden Euro aufgrund der Teuerungen bei den Energiepreisen.
Die Maßnahmen im Überblick:
- 50 %-ige Erhöhung des Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023. Für Negativsteuerbezieherinnen einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von 100 Euro.
- Gleichzeitig werden noch heuer 150 Mio. Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt.
- Senkung der spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90 % bis 30. Juni 2023.
- Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette. Eine Sachverhaltsdarstellung wird auch an die BWB übermittelt.
- Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß (befristet bis 30.06.2023)
- Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z. B.: Schülerfreifahrten).
- Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. Euro (befristet bis 30.06.2023)
- Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt Zahlungen (befristet bis 30.06.2023
- Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für 2022 und 2023
- Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte: insgesamt 250 Mio Euro.
Quelle: News Wirtschaftskammer Österreich