Information der Wirtschaftskammer zu den neuen Corona-Maßnahmen in Wien ab 5. März 2022.
Die Maßnahmen in Wien umfassen folgende Eckpunkte:
Besuch in der Gastronomie/Nachtgastronomie
- Für den Besuch eines Gastronomiebetriebs gilt weiterhin die 2G-Regel für KundInnen. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt sowohl für Personal als auch für KundInnen. Die aktuelle Sperrstundenregelung entfällt.
Hotellerie
- Gäste müssen keinen G-Nachweis erbringen. Für Gastrobereiche in Hotelleriebetrieben gelten in Wien die Regeln für den Besuch in der Gastronomie analog.
Handel
- Im lebensnotwendigen Handel gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für Personal dort, wo es zu einem direkten Kundenkontakt kommt. Im nicht-lebensnotwendigen Handel gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, für Personal nicht.
Körpernahe Dienstleistungen
- Bei körpernahen Dienstleistungen gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, für Personal nicht.
3G am Arbeitsplatz
- Der Bund hat 3G am Arbeitsplatz aufgehoben. Das gilt ebenso für Wien.
- Welche Beschränkungen gelten ab morgen, 5.3. am Arbeitsplatz und worauf ArbeitgeberInnen zu achten haben?
- Corona-Infopoint der Wirtschaftskammern mit dem jeweils aktuellen Stand - halten Sie sich auf dem Laufenden.
Corona-Update - Archiv: Weitere Aussendungen mit aktuellen Informationen online.
BP Franchisenehmer