Wien-Corona-Maßnahmen ab 5. März

  • Information der Wirtschaftskammer zu den neuen Corona-Maßnahmen in Wien ab 5. März 2022.

    Die Maßnahmen in Wien umfassen folgende Eckpunkte:

    Besuch in der Gastronomie/Nachtgastronomie

    • Für den Besuch eines Gastronomiebetriebs gilt weiterhin die 2G-Regel für KundInnen. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt sowohl für Personal als auch für KundInnen. Die aktuelle Sperrstundenregelung entfällt.

    Hotellerie

    • Gäste müssen keinen G-Nachweis erbringen. Für Gastrobereiche in Hotelleriebetrieben gelten in Wien die Regeln für den Besuch in der Gastronomie analog.

    Handel

    • Im lebensnotwendigen Handel gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für Personal dort, wo es zu einem direkten Kundenkontakt kommt. Im nicht-lebensnotwendigen Handel gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, für Personal nicht.

    Körpernahe Dienstleistungen

    • Bei körpernahen Dienstleistungen gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, für Personal nicht.

    3G am Arbeitsplatz

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    BP Franchisenehmer