2. Novelle der 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung vom 07.11.2021

  • Information der Wirtschaftskammer zur aktuellen Situation:

    Am 7.11.2021 wurde die 2. Novelle zur 3. COVID-19-MaßnahmenVO kundgemacht. Grundsätzlich wurden in den Bereichen, in denen bislang ein 3G-Nachweis vorgesehen war, das Erfordernis eines 2G Nachweises (geimpft oder genesen) geregelt, an Arbeitsorten wird die bisherige 3G-Pflicht grundsätzlich beibehalten. Zusätzlich ist zu beachten, dass in Wien teilweise noch strengere Vorschriften gelten.

    Für Kunden

    In den Kundenbereichen der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen gilt für die Kunden eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

    Für das Gastgewerbe

    Es gilt eine 2G-Nachweispflicht für Kunden in Betriebsstätten des Tankstellen-Gastgewerbes.

    Für MitarbeiterInnen

    • Für MitarbeiterInnen gilt weiterhin die „2,5G-Regel (Achtung: für ArbeitnehmerInnen in Wien ist der PCR-Test nur 48h gültig) bzw. falls diese nicht erfüllt wird, ist auch ein max. 24h alter Antigentest einer befugten Stelle (siehe unten Testmöglichkeiten der Stadt Wien) zulässig.
    • Übergangsregelung bis 14.11.2021: bei Nichterfüllung der „2,5G-Regel“ müssen Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber durchgehend eine FFP2-Maske am Arbeitsplatz tragen.
    • Ein Antigentest zur Eigenanwendung ("Wohnzimmertest') und ein Antikörpernachweis zählen seit 8.11.2021 nicht mehr als G-Nachweise

    Impfstoff Sputnik

    Wir weisen darauf hin, dass mit dem COVID-19-Impfstoff Sputnik geimpfte Personen in Österreich nicht als geimpft im Sinne der COVID-19-Maßnahmenverordnung gelten. Um als geimpft zu gelten, muss eine Person, die mit Sputnik geimpft wurde, einen positiven Antikörpernachweis vorweisen können und zusätzlich mit einem der zugelassenen Impfstoffe (BioNtech Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson und Johnson) geimpft worden sein. Als Impfnachweis müssen in diesem Fall sowohl der Antikörpernachweis als auch er Impfnachweis über eine der genannten Impfungen mitgeführt werden.

    Impfmöglichkeiten der Stadt Wien

    In Wien gibt es an mehreren Orten die Möglichkeit sich ohne Termin gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Für Personen über 18 Jahre ist dort auch eine Auffrischungsimpfung möglich. Für die Immunisierung ist lediglich ein Lichtbildausweis notwendig, wenn vorhanden auch eine E-Card.

    • Fixe Impfstandorte
      Detaillierte Informationen finden Sie hier.
      • Stephansdom
      • Austria Center (ACV)
      • Uni Wien (TU Wien)
      • Impfbox Rathausplatz
      • Impfbox Reumannplatz
      • Einkaufszentrum Gerngross
      • Einkaufszentrum Huma Eleven
      • Einkaufszentrum Auhof Center
      • Einkaufszentrum Lugner City
      • Einkaufszentrum Riverside
      • BILLA-Columbus-Center
      • BILLA PLUS Wienerberg
      • BILLA PLUS Ottakring
      • BILLA PLUS Brigittenau
         
    • Impfen in "Schnupfen"-Checkboxen
      Weitere Informationen und Standorte finden Sie hier.
       
    • mobile und kurzzeitige Impfstandorte 

    Testmöglichkeiten der Stadt Wien

    Vom 1.11.2021 bis zum Ablauf des 14.11.2021 gilt hinsichtlich der 3G-Pflicht nach wie vor eine Übergangsregel:

    Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber, die über keinen 3G-Nachweis verfügen, haben am Arbeitsort durchgehend eine FFP2 Maske zu tragen.

    Die Verordnung tritt mit Ablauf des 12. Dezember 2021 außer Kraft.

    @BP Partner I