Corona - Weitere Lockerungen ab 1. Juli 2021

  • Ab 1. Juli treten folgende Regelungen in Kraft:

    • Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt weiterhin überall dort, wo sie aktuell gilt
    • Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben
    • Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
    • Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben

    Masken:

    • Lockerungen der Maskenpflicht
    • ab 1. Juli ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen
    • FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z.B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)

    Gastronomie & Hotellerie:

    • Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor
    • 3-G-Nachweis erforderlich
    • Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen
    • Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.

    (Nacht-)Gastronomie:

    • Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
    • Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Kapazitätsbeschränkungen

    Veranstaltungen:

    • Anzeigepflicht ab 100 Personen
    • Bewilligungspflicht ab 500 Personen
    • Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
    • Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28.7.

    Quelle: news.wko.at