Corona Update vom 10.05.21

  • Die Bundesregierung hat Montagnachmittag die Details jener Verordnung vorgestellt, die die Öffnung weiterer Teile der Wirtschaft mit 19. Mai 2021 begleiten wird.

    • So wird es beispielsweise eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie, Hotellerie, bei Veranstaltungen sowie mit Ausnahmen in Freizeitbetrieben geben, ebenso werden Zutrittstests in diesen Bereichen notwendig, wobei bei längeren Aufenthalten in Hotels Tests laufend zu erneuern sind. Für Speisenabholungen ist kein Zutrittstest notwendig.
    • Für Veranstaltungen werden Personenbeschränkungen gelten; ab zehn Personen werden sie anzeigepflichtig, ab 50 Personen bewilligungspflichtig sein; Bewirtungen sind bei Veranstaltungen nicht zulässig.
    • In Freizeitbetrieben wird in geschlossenen Räumen wie im Handel die Regel „20 m² pro Kunde“ gelten. Im Handel kommen weiterhin keine Zutrittstests, für körpernahe Dienstleister bleiben sie bestehen, zudem gilt hier die Regel „10 m² pro Kunde“.
    • Zutrittstests können sehr unterschiedlich aussehen: Geimpfte, genesene oder getestete Person werden über Papierdokumente oder elektronische Belege ihren Status nachweisen können. Neu wird ein Point-of-Sale-Test sein – also ein Selbsttest, der beispielsweise direkt im Gastlokal durchgeführt wird und für diesen einen Besuch gilt.

    Alle Details der künftigen Regeln.

    Die Bundesregierung hat angekündigt, spätestens mit 1. Juli 2021 die nächsten Lockerungsschritte setzen zu wollen. Diese werden unter anderem die Abhaltung von Hochzeiten und anderen größeren Feiern betreffen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig im Corona-Infopoint über den jeweils neuesten Stand. Sie finden dort zum Beispiel wichtige Downloads zur vereinfachten Vorgehensweise für Betriebe bei Covid-19-Meldungen oder auch ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus.

    Quelle: Info Wirtschaftskammer Wien