Corona-Update vom 23.04.2021

  • Der Öffnungsplan der Bundesregierung

    Öffnungen ab 17. bzw. 19. Mai möglich

    Am 17.5. sollen alle Schulstufen wieder in Vollbetrieb gehen. Am 19.5. folgen Gastronomie, Tourismus, Kulturveranstaltungen und Sport.

    Gastronomie mit Abstandsregeln

    Ab Mittwoch, 19.5. sollen laut Plan der Bundesregierung wieder Gastronomiebetriebe besucht werden dürfen. Es gelten jedoch Sicherheits- und Abstandsregeln sowie eine Sperrstunde um 22 Uhr. Pro Tisch sind im Freien zehn, im Lokal vier Personen (Kinder nicht mitgezählt) gestattet. Voraussetzung für den Gastrobesuch ist jedenfalls, dass man entweder geimpft, genesen oder getestet ist.

    Hotellerie

    Wie für die Gastronomie braucht es auch im Tourismus einen Eintrittstest. Wer zusätzliche Dienstleistungen im Hotel in Anspruch nimmt, muss alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht machen.

    Veranstaltungen und Sport

    Bei Kultur- und Sportevents sind indoor bis zu 1.500 und outdoor bis zu 3.000 Zuschauer erlaubt. Um die Sicherheit bei Kulturveranstaltungen sicherzustellen, darf maximal die Hälfte der verfügbaren Plätze vergeben werden.

    Beim Indoor-Sport und auch in Fitnessstudios gilt in allgemeinen Bereichen eine Maskenpflicht. Diese gilt jedoch nicht beim Sport selbst. Darüber hinaus sind ein zwei Meter Abstand und 20 Quadratmeter pro Person einzuhalten. Bei Kontaktsportarten können die Abstandsregeln aufgehoben werden.

    Quelle: Info Wirtschaftskammer Wien