Diskussion zum Artikel Home-Office - Kosten steuerlich nutzen:
ZitatDie Werbungskostenpauschale aus nichtselbständiger Arbeit beträgt pro Jahr 132 Euro und wird bei der Lohnverrechnung bereits steuerlich berücksichtigt. Werden diese Kosten durch Tätigkeiten im Home-Office überschritten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.