Diskussion zum Artikel Steuerliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführer Bezügen:
ZitatGesellschafter-Geschäftsführer fallen in der Regel mit ihren Einkünften steuerlich entweder unter die Einkünfte aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit, sozialversicherungsrechtlich entweder unter die ASVG- oder GSVG Versicherung. Ganz wesentlich ist dies vom Beteiligungsausmaß abhängig, wobei für Steuerzwecke und Sozialversicherungsrecht unterschiedliche Grenzen gelten.