Gesetzesentwurf zum Karfreitag, beschlossen am 27.02.2019

  • Diskussion zum Artikel Gesetzesentwurf zum Karfreitag, beschlossen am 27.02.2019:

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    Dr. Peter Klemens (Wirtschaftskammer Wien) - Bekanntlich hatten bisher nur die Angehörigen der Evangelischen, der Altkatholischen und der Evang.-methodistischen Kirche Anspruch auf einen freien Karfreitag (§ 7 Abs 3 ARG). Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass diese Regelung EU-widrig ist und dass Österreich umgehend eine gleiche Regelung für alle schaffen muss. Solange der Gesetzgeber das nicht macht, wären die Unternehmen nach dem EuGH verpflichtet, allen Arbeitnehmern, die das wünschen, am Karfreitag einen Feiertag zu gewähren.