Beschäftigung von Aushilfskräften ab 1.1.2018

  • Diskussion zum Artikel Beschäftigung von Aushilfskräften ab 1.1.2018:

    Zitat
    Voraussetzungen für die Beschäftigung als Aushilfskraft:

    Geringfügiges Dienstverhältnisses (2018: € 438,05 monatlich) neben einem voll versicherungspflichtigen Dienstverhältnis oder einer vollversicherten selbständigen Tätigkeit.
    Ausschließlich zu dem Zweck, einen zeitlich begrenzten zusätzlichen Arbeitsanfall zu decken, der den regulären Betriebsablauf überschreitet, oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu ersetzen.
    DN hat noch nicht mehr als 18 Tage pro Kalenderjahr einer solchen…