Überprüfung der Registrierkassensicherheitsverordnung

  • Diskussion zum Artikel Überprüfung der Registrierkassensicherheitsverordnung:

    Zitat
    Seit dem 1.4. 2017 besteht die Verpflichtung, Barzahlungen nur mehr mit Registrierkassen, die über einen Manipulationsschutz verfügen, aufzuzeichnen. Das Finanzministerium hat vor kurzem angekündigt, Kontrollmaßnahmen iZm Aufzeichnungsverpflichtungen nun schrittweise zu intensivieren.
    Nachschauen betreffend Registrierkassen – Aufzeichnungsverpflichtungen
    Derartige Kassenkontrollen (die vorerst eher in die Breite und noch nicht so sehr in die Tiefe gehen sollen) werden ab Mai 2017 von der…