Verpflichtende Annahme von Euro-Banknoten nicht per se zwingend

  • Diskussion zum Artikel Verpflichtende Annahme von Euro-Banknoten nicht per se zwingend:

    Zitat
    Dr. Peter Klemens, LL.M. - Seit der Einführung der Euro-Banknoten und Euro-Münzen mit 1. Jänner 2002 sind diese - also auch 200-Euro- und 500-Euro-Scheine - in Österreich (und allen anderen Ländern des Euroraums) gesetzliches Zahlungsmittel und deren Annahme darf somit grundsätzlich nicht verweigert werden. Die rechtliche Basis dafür ist die so genannte „Euro-Verordnung" (Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro). In ihr wird bestimmt, dass die ab 1.…