Spenden aus dem Betriebsvermögen

  • Diskussion zum Artikel Spenden aus dem Betriebsvermögen:

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    Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen sind bis maximal 10 % des Gewinns des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Damit derartige Spenden noch im Jahr 2012 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31.12.2012 getätigt werden (Für weitere Details siehe Ausführungen zu „Spenden als Sonderausgaben"). <!--more-->Zusätzlich zu den bisher genannten Spenden sind als Betriebsausgaben auch Geld- und…