OGH Entscheidung hinsichtlich einer Befristung bei Gutscheinen

  • Diskussion zum Artikel OGH Entscheidung hinsichtlich einer Befristung bei Gutscheinen:

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    Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre unzulässig ist. Sie sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Das teilte die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer Oberösterreich, die eine entsprechende Klage eingebracht hatte, am Donnerstag in einer Presseaussendung mit. Der Verein für Konsumenteninformation habe eine Firma, die Hotelgutscheine mit zweijähriger Befristung verkaufte, aufgefordert, diese Frist zu<!--more--> streichen. Als dem…