Strafen und Geldbußen ab 2.8.2011 generell nicht abzugsfähig

  • Diskussion zum Artikel Strafen und Geldbußen ab 2.8.2011 generell nicht abzugsfähig:

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    Strafen und Geldbußen ab 2.8.2011 generell nicht abzugsfähig!Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011) wurde die Nichtabzugsfähigkeit von Strafen und Geldbußen verschärft. Nach bisheriger Rechtslage (vor dem AbgÄG 2011) waren die durch das eigene (schuldhafte) Verhalten des Betriebsinhabers ausgelösten Strafen als Kosten der privaten Lebensführung steuerlich nicht absetzbar. Ausnahme: Die steuerliche Absetzbarkeit von Strafen wurde allerdings dann anerkannt, wenn es…