Diskussion zum Artikel Tankstellenunternehmer müssen Videoaufzeichnungsanlagen nicht mehr genehmigen lassen:
ZitatIm Bundesgesetzblatt vom 27. Mai 2010 wurde die Änderung der Standard- und Muster-Verordnung 2004 (BGBl 152/Teil II) kundgemacht. Hinkünftig fallen Tankstellen bezüglich datenschutzrechtlicher Aspekte unter eine Ausnahmebestimmung; in der Praxis bedeutet dies, dass Tankstellenunternehmer ihre Videoaufzeichnungsanlagen nicht mehr behördlich genehmigen lassen müssen. Dies ist ein konkreter Erfolg unserer langjährigen Bemühungen um Bürokratieabbau.
Von der Ausnahmebestimmung ist die…