Die Beantragung eines eventuellen Verlustersatzes ist seit 16.12.2020 möglich. Mit diesem Antrag können bis zu 90% des entstandenen Verlustes rückvergütet werden. Ausgeschlossen ist ein Antrag auf Verlustersatz in Kombination mit einem beantragten Fixkostenzusschuss.
Nähere Details:
Fragen und Antworten zum Verlustersatz
www.bmf.gv.at
Es wird angeraten, sich in diesem Zusammenhang mit der zuständigen Steuerberatung in Verbindung zu setzen.