Corona Kurzarbeitsmodell

  • Neues Corona-Kurzarbeitsmodell


    Die Sozialpartner haben rasch ein vereinfachtes Kurzarbeitsmodell vereinbart, damit möglichst viele Beschäftigte in den Betrieben gehalten werden können. Die Sozialpartnervereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft ist gleichzeitig eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung. Für Kurzarbeit werden Mittel von bis zu 400 Mio. Euro bereitgestellt.

    Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit

    • Anträge für Corona-Kurzarbeit können ab Montag, 16.3., gestellt werden
    • Zuerst müssen Urlaubsguthaben und Zeitguthaben konsumiert werden
    • Die Normalarbeitszeit muss im gesamten Kurzarbeitszeitraum mindestens 10% betragen - sie kann zeitweise auch Null sein
    • Nettoentgeltgarantie: Arbeitnehmer mit Bruttoentgelten unter 1.700 Euro erhalten vom Arbeitgeber ein Entgelt von 90% des vor Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts; bei Bruttoentgelten zwischen 1.700 Euro und 2.685 Euro 85% bei Bruttoentgelten über 2.685 Euro 80%; die Mehrkosten trägt das AMS (bis zur Höchstbeitragsgrundlage), nicht das Unternehmen
    • Corona-Kurzarbeit kann für 3 Monate abgeschlossen werden (Verlängerung möglich)
    • SV-Beiträge sind auf Basis des Entgelts wie vor der Kurzarbeit zu leisten - das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die Mehrkosten ab dem 4. Kurzarbeitsmonat, also erst bei Verlängerung
    • Grundsätzlich keine Kündigungen während der Kurzarbeit und einen Monat danach

    Verfahren der Corona-Kurzarbeit

    1. Information einholen bei AMS oder WKO (möglichst zuerst im Internet, dann per Telefon/E-Mail)
    2. Mustervereinbarungen abschließen und AMS-Antragsformular ausfüllen
    3. Dokumente dem AMS schicken (möglichst eAMS-Konto, sofern vorhanden, sonst per E-Mail)
    4. Sozialpartner unterschreiben binnen 48 Stunden – Rückmeldung durch AMS

    Das Verfahren zur Corona-Kurzarbeit zwischen AMS und Wirtschaftskammer wird auf Landesebene durchgeführt (das betrifft die Beratung und die Zustimmung zur jeweiligen Kurzarbeitsvereinbarung).

    Weiterführende Informationen: Corona Kurzarbeit

    Quelle: Wirtschaftskammer Österreich