Registrierkassensicherheitsverordnung - Ausnahmen für Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten
Es existieren bei der Registrierkassensicherheitsverordnung spezielle Ausnahmen für Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten. Dabei wird speziell auf die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, sowie auf die Belegerteilungspflicht eingegangen, und diesbezügliche Rahmenbedingungen festgelegt. Welche Regularien werden hierbei relevant? (Rechtliche Information: Dr. Peter Klemens LL.M. (Sparte Transport und Verkehr, Wirtschaftskammer Wien)).

Mario Sackl
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