Gepostet von Mario Sackl am 05.05.11 in Wirtschaftskammer | Kommentar(e)
Verschuldensformen im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz:
Das DNHG regelt, welche Schadenersatzpflicht mit einer bestimmten Verschuldensform verbunden ist. Das DNHG unterscheidet zwischen den Verschuldensformen
· Vorsätzliches Verhalten (wissentliches und willentliches Handeln)
· Grobe Fahrlässigkeit (Versehen)
· Leichte Fahrlässigkeit (Minderer Grad des Versehens)
· Entschuldbare Fehlleistung
Richterliches Mäßigungsrecht bei grober und leichter Fahrlässigkeit:
Sowohl bei grober als auch leichter Fahrlässigkeit ist der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers vom Gericht aus Gründen der Billigkeit zu mäßigen. Bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht die Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers sogar ganz erlassen. Grobe Fahrlässigkeit ist eine auffallende Sorglosigkeit des Arbeitnehmers. Grob fahrlässig handelt z.B., wer wesentliche Verkehrsvorschriften nicht einhält (z.B.: Alkohol am Steuer).
Leichte Fahrlässigkeit ist eine relativ geringe Unachtsamkeit des Arbeitnehmers. Leicht fahrlässig handelt z.B., wer den Autoschlüssel von außen nicht sichtbar im unversperrten Auto zurücklässt, wenn der PKW auf einem beleuchteten und stark frequentierten Parkplatz abgestellt war.
Vorsicht!
Trifft den Arbeitgeber ein Mitverschulden am Unfall (z.B. durch grobe Arbeitszeitverstöße), wird die Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers dadurch zusätzlich zum richterlichen Mäßigungsrecht vermindert.
Entschuldbare Fehlleistung des Arbeitnehmers:
Eine entschuldbare Fehlleistung ist ein minimales Versehen und dem Arbeitnehmer nicht vorwerfbar (z.B. Bedienungsfehler eines gering gebildeten Arbeitnehmers an einer halbautomatischen Maschine). Für eine entschuldbare Fehlleistung haftet der Arbeitnehmer daher überhaupt nicht.
Quelle: Dr. Peter Klemens, LL.M. – Sparte Transport und Verkehr / Wirtschaftskammer Wien
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Gepostet von Mario Sackl am 29.04.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Ab 1. Mai 2011 wird der österreichische Arbeitsmarkt zusätzlich für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn geöffnet. Ab 1. Mai 2011 genießen die Staatsbürger aller EU-Staaten (mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien) die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wollen sie in Österreich ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ist dafür keine Bewilligung mehr erforderlich. Sie können ohne Einschränkungen in Österreich arbeiten. Ebenso ist die Entsendung von Arbeitnehmern aus diesen Staaten (mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien) nach Österreich ohne Bewilligung möglich. Die Wirtschaftskammer hat umfassende Informationen zu den Neuerungen ab Mai 2011 erstellt.
Weiterführender Link: Öffnung des Arbeitsmarktes 1.5.2011
Quelle: Verkehrstelegramm 17/2011
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Gepostet von Mario Sackl am 29.04.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Wiens wertvollste Ressourcen sind das Wissen und das Know-how all der Menschen, die in dieser Stadt leben. Ein Faktum, das in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Darum setzt sich die Wirtschaftskammer Wien mit Präsidentin Brigitte Jank an der Spitze seit Jahren dafür ein, dass dieser Tatsache auch in der Bildungspolitik entsprechend Rechnung getragen wird – und die Vorbereitung der Wiener SchülerInnen auf das Berufsleben optimiert wird.
Nicht für die Schule lernen wir. Sondern für das Wirtschaftsleben.
Die Fähigkeiten und die Schaffenskraft der Wiener SchülerInnen sind ohne Zweifel unser wirtschaftlicher Erfolg von morgen. Darum ist ein enger Dialog zwischen Schulen und Wirtschaft wichtiger denn je: Damit unseren Kindern bereits während der Schulpflicht das passende Rüstzeug für’s Berufsleben mitgegeben wird.
Die Wiener Wirtschaft macht Schule. Und legt die Vorschläge auf den Tisch. Die Wirtschaftskammer Wien setzt sich mit einer Vielzahl interessanter Projekte und Angebote für die Zukunfts-Chancen der Wiener SchülerInnen ein. Dazu zählen u.a.:
- Start-Up-Check und sonstige Talentchecks
- Branchenpräsentationen für SchülerInnen und Eltern
- Schnupperversicherungen
- Betriebspraktika für LehrerInnen
- Unsere bildungspolitischen Forderungen und Positionen
- Projekte und Angebote für Schule und Wirtschaft
Weiterführender Link: Wirtschaftskammer Wien – Kommunikationsoffensive Bildung
Quelle: Wirtschaftskammer Wien
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Gepostet von Mario Sackl am 23.04.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Die EU-Kommission will, dass künftig bei der Besteuerung von Kraft- und Heizstoffen der Energiegehalt und der Ausstoß des Treibhausgases CO2 berücksichtigt wird. Während der EU-Mindeststeuersatz für Benzin nach den Plänen unverändert bei 35,9 Cent bleibt, soll der Mindestsatz für Diesel von derzeit 33 Cent bis 2018 auf 41,2 Cent steigen. In Österreich beträgt der Steuersatz auf Diesel beträgt derzeit 38,7 Cent je Liter. Die Übergangsfrist in der Reform soll 2023 enden. Nach Angaben der Kommission wäre dann ein Diesel-Mindeststeuersatz von 74,9 Cent erreicht. Das überarbeitete Gesetz soll 2013 in Kraft treten. Falls ein Mitgliedsland wie Einwände hat, was sich derzeit abzeichnet, kann es die Reform der EU-weiten Mindeststeuersätze im EU-Ministerrat blockieren (Einstimmigkeit). Für die endgültigen Steuern jedoch sind die Mitgliedstaaten allein verantwortlich.
Quelle: WKO Verkehrstelegramm
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Gepostet von Mario Sackl am 08.04.11 in TMS XP | Kommentar(e)
Mitarbeitermotivation mittels bordeigenen Mitteln lösen ist die Zielsetzung, und kann durch die Funktionalität der Mitarbeiterbeteiligung realisiert werden. Dabei soll ein Punktesystem etabliert werden, durch welches ein internes Mitarbeiter-Ranking aufgestellt wird. Diese Funktionalitäten werden gerade getestet. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass diese einen erheblichen Motivationsschub mit sich bringen. Im Zuge der Tests werden noch einige technische Feinheiten mit dem Support abgeklärt. Darüberhinaus werden einige Varianten (Einzel, bzw. Teamauswertung) getestet. Weitere Einzelheiten folgen entweder an dieser Stelle, den Telefonkonferenzen, oder bei den Partnerveranstaltungen (Partnerstammtisch, -forum, -workgroup).
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Gepostet von Mario Sackl am 31.03.11 in Wirtschaftskammer | Kommentar(e)
Ferdinand Müller (Obmann des Fachverbandes der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen, WKÖ)
Fühlen sich zu Unrecht schlecht gemacht – „Treibstoff-Preisdatenbank braucht klare Differenzierung nach Qualität, Angebot und Leistungen: Das nützt auch den Konsumenten“
„Die Tankstellen machen die Treibstoffpreise nicht“, unterstreicht Ferdinand Müller, Obmann des Fachverbandes der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen in der WKÖ: „Es muss klar gesehen werden, dass vom Treibstoffpreis in unserem Land ein Anteil von rund 55 Prozent auf Steuern – MöSt. und USt. – entfällt.“ Der Branchensprecher verwehrt sich gegen das Schlechtmachen einer ganzen Branche, nämlich der Tankstellenbetreiberinnen und –betreiber in Österreich: So werde etwa über Tankstellen gesagt bzw. geschrieben: „Hier wird betrogen“. Das sei unstatthaft und diskreditierend einer ganzen Branche gegenüber. Dazu kommt, dass in diversen Gegenüberstellungen Äpfeln mit Birnen verglichen werden: So werden nämlich beispielsweise die Preise von Tankstellen mit Personal und Bedienung mit jenen von unbemannten Stationen verglichen.
Klar ausgesprochen gehört auch die Tatsache, dass die Marge der Tankstellenbetreiber ist eher karg bemessen: Denn sie beträgt höchstens 2 Prozent – und davon müssen noch sämtliche Kosten wie Personal, Energie, Kreditkartendisagios usw. abgezogen werden. „Das Brot eines Tankstellenbetreibers ist beileibe kein leicht verdientes.“
Fakt ist allerdings, dass die Produktpreise für Endverbraucher sich im Tankstellengewerbe nicht nach dem Angebot und der Nachfrage des Käufermarktes, sondern primär nach Preisnotierungen des Rohöls an den Börsen von New York und London richten. Dies führt zu den hohen Preisentwicklungen und Preisschwankungen. „Darum haben lokale, regionale und nationale Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der versuchten Beeinflussung der Preisgestaltung nur eine bedingte Wirkung.“
Eine ruhigere Preisgestaltung seitens der marktrelevanten Mineralölgesellschaften könnte zur Beruhigung der Preislandschaft und somit zu höherer Transparenz für die Konsumentin und den Konsumenten beitragen. Die Beruhigung würde auch die Tankstellenbetreiber ihrem Ziel, den zufriedenen Kundinnen und Kunden, näher bringen, sagt Müller.
Bedenken haben die Tankstellenbetreiber im Bezug auf die geplante Treibstoff-Preisdatenbank: Diese würde nicht nur die Spritpreis-Verordnung, mit der geregelt wird, dass der Preis derzeit nur um 12 mittags angehoben werden darf, obsolet machen. Weit gravierender aber: „In den Ergebnissen der Datenbank-Abfrage werden dann die Preise von Tankstellen, die im Vergleich zu anderen mehr zu bieten haben, als die höchsten gelistet – aber ohne Hinweis auf das Mehr an Qualität, Angebot und Leistung.“ Das wäre für Tankstellen mit einen breiteren Angebot wettbewerbsverzerrend bzw. -schädigend. Darum darf eine solche geplante Spritpreis-Datenbank nicht ausschließlich auf die Preise abzielen, sondern muss auch die Möglichkeit des differenzierten Überblicks über die dafür gebotenen Leistungen beinhalten. Das nützt auch den Konsumenten“, so Fachverbandsobmann Müller.
Rückfragehinweis und Quelle:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen
Tel.: 05 90 900-3252
E-Mail: alexander.piekniczek@wko.at
Web: http://wko.at/tankstellen
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