Verwaltungsgerichtshof – Doppelbestrafung Jugendschutz

Nach einem Erkenntnis des VwGH vom 18. Juni 2008 ist eine Bestrafung wegen Alkoholausschank an Jugendliche sowohl nach dem Jugendschutzgesetz als auch nach der Gewerbeordnung unzulässig.

Begründung:

  • Der VwGH erklärte diese Doppelbestrafung für unzulässig.
  • Es handelt sich dabei um ein und dieselbe strafbare Handlung.
  • Der Umstand des selbigen Verhaltens ergibt sich schon daraus, dass die Gewerbeordnung das Ausschankverbot an die landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen knüpft.
  • Eine Doppelbestrafung ist durch den Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich vorgesehen.
  • GewO ist die speziellere Norm, dh. im Falle eines Verstosses gegen das Alkoholverbot ist der Unternehmer nach der GewO und nicht nach dem Jugendschutzgesetz zu bestrafen.

10000 Beiträge – www.golfflight.at

Die Plattform für Golfspieler www.golfflight.at hat in den vergangenen Tagen die 10000 Beiträge Grenze überschritten. Grosser Dank an alle Mitwirkenden, die dafür sorgen, dass dieser Slogan weiterhin Gültigkeit hat:

“Zwar kein Golfplatz, aber ein netter Platz für Golfer, www.golfflight.at!”

Wie wahr, wie wahr, Herr Gansterer

“Menschen erinnern sich nur kurz an das Glück,
aber ewig ans glücklich überlebte Grausame.”
(Helmut Gansterer, alias Philipp Waldeck, Wanderbrief, Auto Revue, 9/2008)

Durchfahrtsverbot Gemeinde Leopoldsdorf

“Durchfahren verboten!”

Ein aus einem verkehrstechnischen Gesamtkonzept herausgelöstes Detail sorgt in der näheren Umgebung unserer Bundeshauptstadt Wien für ziemliche Turbulenzen unter den Gemeinden und Bürgern:
Die Rede ist vom heftig diskutierten Durchfahrtsverbot in Leopoldsdorf. 700 Anzeigen soll es schon gehagelt haben, aufgebrachte Verkehrsteilnehmer, die von einer privaten Firma im Auftrag der Gemeinde angehalten wurden, üben sich in heftiger Kritik. Die benachbarten Gemeinden rüsten bereits zum Gegenschlag; man darf gespannt sein, was da wohl kommen möge.
Irgendwie hat man sich die Sache nicht wirklich zu Ende überlegt. Was sollte diese Vorgehensweise bringen? Wirklich die erhoffte Verkehrsberuhigung? Möglich, aber um welchen Preis? Man darf mal annehmen, dass die exekutierende Privatfirma kein gemeinnütziger Verein ohne Gewinnabsicht ist; man darf mal annehmen, dass die Nachbargemeinden den ja nur verlagerten Verkehr nicht auf sich sitzen lassen werden; man darf mal annehmen, dass die ansässigen Gewerbetreibenden auch nicht mehr lange zuschauen werden, und man darf auch mal annehmen, dass irgendjemand aufschreien wird, weil sie/er sich nicht zum Vignettenkauf nötigen lassen möchte, da sie/er ja auf die S1 ausweichen muss.
Die hiesige Politik wird in Argumentationssnotstand geraten, wenn Herr Merkur auf einmal differenzierte Überlegungen betreff Standort Leopoldsdorf anstellt. Auch die sonstigen Gewerbetreibenden sorgen ja für nicht unbeträchtliches Steueraufkommen, und deren Laune könnte über kurz oder lang doch Gewicht haben. Darüberhinaus hat man in diesem Konzept den Golfclub Leopoldsdorf völlig ausser Acht gelassen, der jetzt nur mehr über den Umweg via S1 erreichbar ist. In welcher Form sich dieses Verkehrsberuhigungskonzept auf den Immobilienstandort Leopoldsdorf auswirkt, wird abzuwarten sein.
Darüberhinaus ist die Beschilderung mittels Verkehrszeichen eine Fingerübung ersten Ranges (siehe Bild): Man muss sich dabei vor Augen halten, dass der Verkehrsteilnehmer mit erlaubten 70 km/h an diesem Schild vorbeikommt. Wem die “komplette Lesung” gelingt, möge bitte Herrn Gottschalk anrufen, das wär mal eine Saalwette. Dafür wurden aber schon des öfteren Verkehrsteilnehmer gesichtet, die nahe dieser Verkehrsbeschilderung mitten auf der Bundesstrasse B16 angehalten haben, und versucht haben diese “Leopoldsdorfer Bürgschaft”™ auswendig zu lernen. Der hiesige Autospengler reibt sich schon die Hände.
Meine Idee: 30km/h oder 40km/h Zone mit Radarüberwachung übersät (wie jetzt eigentlich auch schon), und basta. Aber auf mich hört ja keiner.
Vielleicht hat ja jemand einen besseren Vorschlag?

Man beachte das weisse Zusatzschild!

Bartenstein erlässt Verordnung gegen Irreführung der Autofahrer durch häufiges Ändern der Tankstellenpreise

Wien (BMWA/OTS) – “Wenn Autofahrer durch niedrigere Preise zu den Tankstellen gelockt werden, um dann beim Tanken in der Zwischenzeit erhöhte Preise bezahlen zu müssen, dann ist das Irreführung und wird in Hinkunft verboten.” Damit kündigt Wirtschaftsminister Martin Bartenstein am Donnerstag die Verordnungsnovelle zur Preisauszeichnung für Treibstoffe an, die heute in Begutachtung geht und mit 1. September 2008 in Kraft treten soll. Damit solle die zuletzt zurecht kritisierte Praxis im Tankstellenbereich abgestellt werden, Autofahrer durch – auch mehrmals am Tag – geänderte Preise, die nicht selten über den in der Werbung angeführten Preisen liegen, in die Irre zu führen.

Zudem wird im September 2008 das Treibstoffpreismonitoring von bisher wöchentlich auf ein tägliches Monitoring umgestellt, so das Ergebnis der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe “Treibstoffpreise-Monitoring” unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums. Die durchschnittlichen heimischen Treibstoffpreise werden täglich erhoben und auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter www.bmwa.gv.at publiziert. “Damit wird die aktuelle Information verbessert, zumal sich ja auch die Treibstoffpreise rascher ändern können. Das wird ein Stück mehr Transparenz in den heimischen Treibstoffmarkt bringen”, erklärt der Wirtschaftsminister.

Quelle