Gepostet von Mario Sackl am 07.07.11 in Wirtschaftskammer | Kommentar(e)
Wien (OTS/BMWFJ) – Der Nationalrat hat heute eine Novelle des Preistransparenzgesetzes beschlossen, mit der die neue Spritpreis-Datenbank etabliert wird. "Wir wollen die Autofahrer möglichst aktuell über die günstigsten Tankstellen in ihrer Umgebung informieren. So steigern wir die Transparenz und kurbeln den Wettbewerb am Treibstoffpreismarkt an", bekräftigt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner die Ziele seiner Initiative. Mit der Novelle werden die Tankstellenbetreiber zur elektronischen Meldung ihrer Superbenzin- und Dieselpreise verpflichtet. Die Details dazu werden mit einer Verordnung geregelt, die zeitgleich mit dem Gesetz in der ersten Augusthälfte in Kraft treten soll. Ab dann steht die bei der E-Control angesiedelte Datenbank auch den Autofahrern für Abfragen zur Verfügung. Die Autofahrer können künftig auf der E-Control-Homepage eine Adresse in eine Suchmaske eingeben, wobei der Umkreis so lange erweitert wird, bis zehn Tankstellen gefunden sind, die auf einer Landkarte angezeigt werden. Von diesen zehn werden im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln die fünf günstigsten Anbieter aufgelistet. Somit können sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben als auch eventuelle umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken zum Tanken verhindert werden.
Zeitnahe Meldung jeder Preisänderung
Jede Preisänderung muss zeitnah gemeldet werden: In Anlehnung an die bestehende Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur einmal am Tag, um zwölf Uhr, erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber eine halbe Stunde Zeit haben. Durch diese Frist wird gerade für kleinere Selbstständige ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand vermieden. Allerdings ist davon auszugehen, dass jeder Betreiber Preissenkungen so rasch wie möglich melden will, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen aufzuscheinen. Das Konsumenten-Interesse an einem möglichst aktuellen Vergleich der Preise im eigenen Umfeld ist damit gesichert. Den Zugang zu allen Daten der Datenbank erhalten nicht nur die für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, sondern auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Als objektive Stelle kann die BWB somit ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben noch besser wahrnehmen und allenfalls kartellrechtliche Untersuchungen durchführen, falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Autofahrerklubs können durch den Zugriff auf die E-Control-Datenbank auch auf ihren eigenen Webseiten die günstigsten Preise veröffentlichen. Somit können durch die Meldepflicht für die Tankstellenbetreiber auch die Datenbanken der Autofahrerklubs aktueller und umfassender gestaltet werden.
Quelle: www.ots.at
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Gepostet von Mario Sackl am 30.06.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
• In Umsetzung der Judikatur des EuGH soll das bestehende System der Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG) räumlich vom EU/EWR-Raum auf Drittstaaten ausgedehnt werden. Dabei wird auf das Erfordernis einer umfassenden Vollstreckungshilfe verzichtet, allerdings sollen die nunmehr steuerfreien Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen in Drittstaaten dem Methodenwechsel nach § 10 Abs 5 KStG (Wechsel von Befreiungs- zur Anrechnungsmethode, wenn die Gewinne der ausländischen Gesellschaft im Ausland nicht oder nur niedrig besteuert werden) unterliegen. Weiters soll ein Anrechnungsvortrag für die anzurechnende ausländische Körperschaftsteuer vorgesehen werden.
• Die mit dem BBG 2011 auf realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Derivaten ausgeweitete beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art (betrifft vor allem Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften) soll in Bezug auf Anteile an Körperschaften (zB Aktien, GmbH-Anteile) konsequenterweise nicht mehr auf das Vorliegen eines Steuerabzuges abstellen. Dies bedeutet, dass die betroffenen Körperschaften (zB Gemeinden, Kammern, Kirchen, gemeinnützige Organisationen) mit den realisierten Wertsteigerungen aller ab 1.9.2011 erworbenen GmbH-Anteile und Aktien (unabhängig davon, ob sie bei einer Bank im Depot liegen oder nicht) der 25%igen Körperschaftsteuer unterliegen.
ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo
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Gepostet von Mario Sackl am 29.06.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Das Inkrafttreten der mit dem BBG 2011 ausgeweiteten KESt-Abzugsverpflichtung der Banken auf Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und auf Einkünfte aus Derivaten soll um 6 Monate auf den 1. April 2012 verschoben werden, um den abzugsverpflichteten Banken einen längeren Zeitraum für die notwendigen technischen Umsetzungsmaßnahmen einzuräumen. Weiters sollen die mit dem BBG 2011 eingeführten Neuregelungen bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie über den KESt-Abzug in Detailpunkten präzisiert und klargestellt sowie Redaktionsversehen beseitigt werden. Die neu geregelte Wegzugsbesteuerung soll vereinfacht werden. Eine KESt-Abzugsverpflichtung soll künftig in allen Fällen der Wegzugsbesteuerung nur bestehen, wenn der Steuerpflichtige seinen Wegzug dem Abzugsverpflichteten meldet. Ergänzende Regelungen betreffen die Ermittlung der für den KESt-Abzug relevanten Anschaffungskosten.
Quelle: ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo.
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Gepostet von Mario Sackl am 24.06.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Die bereits ab 2009 auf mildtätige Organisationen und auf Entwicklungszusammenarbeit ausgeweitete Spendenbegünstigung (Absetzbarkeit von Spenden im Ausmaß von bis zu 10% des Vorjahresgewinnes bzw –einkommens) soll ab 2012 nochmals erweitert werden, und zwar um Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, um Tierheime sowie freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Die Bestimmungen für die Aufnahme in die Liste begünstigter Spendenempfänger sollen vereinheitlicht werden. Die Höchstgrenze von 10% des Vorjahresgewinnes bzw –einkommens soll einheitlich für alle begünstigten Spenden gelten. Die elektronische Übermittlung der Spenderdaten (Spendenbetrag und SV-Nummer) als Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Spenden soll ersatzlos entfallen; für den Nachweis der Spenden werden daher weiterhin Überweisungsbelege oder Bestätigungen der Spendenorganisationen genügen.
Quelle: ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo
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Gepostet von Mario Sackl am 03.06.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Section Control-Anlagen überwachen die Durchgeschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Abschnitt (zB im Autobahntunnel). Fahrzeuge werden dabei bei zwei Überkopfkontrollpunkten von Kameras fotografiert. Lässt sich aus der Dauer der Durchfahrtszeit eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ableiten, erfolgt eine Anzeige. Die erste Section-Control wurde im Frühjahr 2003 im Wiener Kaisermühlentunnel in Betrieb genommen. Es folgten Anlagen auf der A2 Südautobahn auf dem Wechsel-Abschnitt in NÖ sowie seit August 2009 auf der Nordumfahrung Klagenfurt. Auch auf der A12 Inntalautobahn bei Amras in Tirol wird kontrolliert. Ab September 2011 geht auf der A9 Pyhrnautobahn beim Plabutschtunnel in der Steiermark die fünfte Section-Control in Betrieb. Mehr als 99 Prozent aller Autofahrer halten sich an die Geschwindigkeitslimits.
Quelle: verkehrstelegramm.at
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Gepostet von Mario Sackl am 05.05.11 in Wirtschaftskammer | Kommentar(e)
Der Vertrauensgrundsatz der StVO besagt, dass jeder Straßenbenützer darauf vertrauen darf, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen. Einschränkungen gelten ua gegenüber Kindern, Sehbehinderten oder Körperbehinderten. Ergänzt wird nun der Vertrauensgrundsatz um das Rücksichtnahmegebot. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Weitere Neuerungen sind die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahre, das neue Verkehrszeichen Radfahrübergang, die Möglichkeit der Kundmachung von Halte- oder Parkverboten durch Bodenmarkierung und die Anpassung der Annäherungsgeschwindigkeit an Radüberfahrten.
Quelle: verkehrstelegramm.at
Siehe auch: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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