Bundesgesetzblatt Nr. 120/2008: Änderung des Tabakgesetzes

Änderung des Tabakgesetzes

Im BGBl. I Nr. 120/2008 wurde ein Bundesgesetz kundgemacht, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Zu den Änderungen im Tabakgesetz:

Regelungsschwerpunkt dieser Novelle ist die Ausdehnung des Nichtraucherschutzes auf  Gastronomiebetriebe. Nach bisher geltendem Recht sind die Bestimmungen des Tabakgesetzes über den Nichtraucherschutz auf Gastronomiebetriebe nicht anzuwenden.
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GC Leopoldsdorf: Damen-Herren-4er Texas Scramble

Damen-Herren-4er Texas Scramble

Die Witterungsbedingungen waren ja nicht gerade vielversprechend, aber das Motto war ein gar nettes:
Das Damen-Herren-Turnier als 4er Texas Scramble ausgetragen, mit “g`scherter Verkleidungsvorschrift”, die aufgrund der misslichen Wetterlage von einigen in den Abend verlegt wurde. Manche – so wie meinereiner – haben es aber vorgezogen, die 18 Bahnen in der “Krachenen” zu begehen, was dem Nussschnaps auf Abschlag 1 auch gefallen haben dürfte, worauf einem dieser “candle-straight” in die Glieder fuhr. Dazu noch ein kleiner Dooley´s vom Sponsor und schon hämmert man den Abschlag girlieverdächtig rechts ins beschilfte Wasser. Fein, denkt man sich und beruhigt sich langsam wieder mit der Feststellung: Es wird Gott sei Dank kontinuierlich schlechter. Abschlag mit Rucksack auf H2, “Bauerngolf” (Stiefel in Scheibtruhe “schmeissen”) auf H3, Links abschlagen (für Rechtshänder, sonst umgekehrt) auf H4 (so viel gelacht hab ich schon lange nicht mehr!), “Chip In in ein Planschbecken” gilt als eingelocht auf H5, Links putten auf H7, unter aufgeblasenen Milka-Kühen durchchippen, dann erst aufs Grün, auf H9. Das waren sie, die ultimativen Herausforderungen für den leicht berauschten Golfer von heute .. äh .. vorigen Samstag, begleitet von einer original steirischen Halfway inkl. Sturm und wieder diesem sakrischen Nussernen, einem Abendmahl vom steirisch-feinsten und ana Hetz, dass die “Lederne” platzt.
Gratulation an Veranstalter und Gastronomie, ein Golf-Event der lustigen und gschmackigen Art, den es hoffentlich im nächsten Jahr wieder geben wird.

Verwaltungsgerichtshof – Doppelbestrafung Jugendschutz

Nach einem Erkenntnis des VwGH vom 18. Juni 2008 ist eine Bestrafung wegen Alkoholausschank an Jugendliche sowohl nach dem Jugendschutzgesetz als auch nach der Gewerbeordnung unzulässig.

Begründung:

  • Der VwGH erklärte diese Doppelbestrafung für unzulässig.
  • Es handelt sich dabei um ein und dieselbe strafbare Handlung.
  • Der Umstand des selbigen Verhaltens ergibt sich schon daraus, dass die Gewerbeordnung das Ausschankverbot an die landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen knüpft.
  • Eine Doppelbestrafung ist durch den Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich vorgesehen.
  • GewO ist die speziellere Norm, dh. im Falle eines Verstosses gegen das Alkoholverbot ist der Unternehmer nach der GewO und nicht nach dem Jugendschutzgesetz zu bestrafen.

10000 Beiträge – www.golfflight.at

Die Plattform für Golfspieler www.golfflight.at hat in den vergangenen Tagen die 10000 Beiträge Grenze überschritten. Grosser Dank an alle Mitwirkenden, die dafür sorgen, dass dieser Slogan weiterhin Gültigkeit hat:

“Zwar kein Golfplatz, aber ein netter Platz für Golfer, www.golfflight.at!”

Wie wahr, wie wahr, Herr Gansterer

“Menschen erinnern sich nur kurz an das Glück,
aber ewig ans glücklich überlebte Grausame.”
(Helmut Gansterer, alias Philipp Waldeck, Wanderbrief, Auto Revue, 9/2008)

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