190. Verordnung: Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009 Ausgegeben am 30. Juni 2009 Teil II

190. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen

Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 5 und 14 des Preisauszeichnungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2006 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3/2009, und des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3/2009, wird verordnet:

§ 1. Betreiber von Tankstellen haben Preise für Treibstoffe gemäß §§ 5 und 6 der Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe, BGBl. Nr. 813/1992, in der jeweils geltenden Fassung, auszuzeichnen. Eine Preiserhöhung ist nur zum ersten täglichen Betriebsbeginn oder bei durchgehendem Betrieb nur um 00.00 Uhr zulässig. Bei Automatentankstellen mit durchgehendem Betrieb ist, soweit kein Aufsichts- oder Bedienungspersonal anwesend ist, eine Preiserhöhung bis spätestens 08.30 Uhr zulässig. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jederzeit vorgenommen werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Eine wirklich entspannende Golfrunde?

One of those days – Völlig abgekämpft von einem ereignisreichen Arbeitstag, was bleibt, ist diese abartige Entspannungsmöglichkeit, die sich Golf nennt. Entspannung? Man wird sehen.
Man wandert zum Abschlag, kurzes Einschlagen vorausgesetzt, einzig das Unwissen über die Performance macht diesen Sport so unabsehbar. Aber auch das Unwissen darüber, mit welchen Menschen man die nächsten 2 Stunden einer 9 Lochrunde verbringen wird, steigert dieses Gefühl.
Ah, da ein Pärchen mittleren Alters, nett. Waren da nicht vier Spieler eingetragen? Einer fehlt. 5 Minuten vor dem Abschlag, naja, wird schon kommen. Startzeit. Ich schlage ab, danach der nette Herr des Pärchens, man hat sich vorher artig vorgestellt und ab gehts. Plötzlich ein hektisch daherstolpender Mitspieler, völlig gestresst, 5 Minuten nach dem Abschlag erscheinend.
“Tschuldigung die Verspätung, ist aber eh kein Problem, oder, weil ich bin der Handicap schlechteste Herr, und deshalb…!”
“Ja, heute ists egal, aber bei einem Turnier wärs schon wieder vorbei”, greif ich mal belehrend ein und ernte verdutze Blicke. “Ja, Disqualifikation, wegen Regel 6-3″, und wieder verdutzte Blicke.
“Auch heute ist es nicht egal”, hallt es mit bestimmten Ton aus dem Hintergrund. Der ganze Flight dreht sich um, und sieht einen nervös und grimmig auf seine Uhr tippenden Sheriff, weissbehaart und weiblich. Ja, ja, die Sitten in Leopoldsdorf sind streng. Unser nervöser Spätstarter, von Einschlagen natürlich keine Spur, hämmert seinen Ball rechts ins Wasser.
“Ich spiel einen Professor”, meint er, mich reissts.
“Der Ball ist offensichtlich im Wasser, zumal man die Wasserfontäne bis hierher sehen konnte, also bitte kein Professor.”
“Aber ich darf doch immer einen provisorischen Ball spielen, der Ball könnte ja auch ausserhalb des Wasserhindernisses liegen.”
“Wenn ihr Ball über amphibienartige Fähigkeiten verfügt und auf der anderen Seite des Wasserhindernisses von alleine wieder rausgetaucht ist, dann könnte man das so sehen.”
Mit dieser Aussage hab ich zwar das Pärchen zum Lachen gebracht, aber mein Feind im Flight steht fest. Manchmal kann Zynismus auch kontraproduktiv sein. Besagtes Pärchen spielt unauffällig, nicht sehr weit, aber gerade, wirklich umkompliziert. Wenn ich meinem Freund jetzt auch noch gesagt hätte, dass “I spü an Professor” keine adäquate Ankündigung eines provisorischen Balles ist, dann hätt ich wahrscheinlich das Fass zum Überlaufen gebracht. Loch 1 endet in weiterer Folge eher undramatisch.
Auf Loch 2 produziert unser Freund ein Girlie. Mit Schaum vorm Mund und donnernden Schrittes wandert er Richtung Ball, nimmt diesen auf, und schmeisst diesen wutentbrannt links ins Out. Erst beschwichtigende Worte des mitspielenden Pärchens – “Das kann jedem passieren” – bringen die Situation wieder unter Kontrolle. Ein anderer Ball wird hingelegt, es folgt ein wunderbarer hoher Pitch, der Ball springt einmal am Grün auf und verschwindet im Loch. Es folgt Jubelstimmung mit einem lauthalsen “Birdie”-Schrei, gefolgt von einem “Nein, Bogey” von meiner Seite, wodurch die Stimmung schlagartig in sich zusammenbricht.
“Warum? Was ist jetzt wieder?”, fragt mich unser Stressman, und es folgt eine Belehrung über Decision 18-2a (In Analogie “Ball verärgert aufgenommen und in einen See geworfen”). Jetzt würden auch keine Baldrian-Dispert mehr helfen und ich beschliesse, nun ein wenig Ruhe zugeben, was die Löcher 3, 4, 5 und 6 eher kuschelweich gestaltet.
Auf Loch 7 will unser Freund unserem Flight eine Machtdemonstration abliefern, wir spielen nicht gerade vor zur Brücke, sondern direkt übers Wasser. Es folgt ein wunderbarer Abschlag mit dem Driver, der anfänglich auch seinen Weg zu machen scheint. Doch ungefähr ab Mitte des Wasserhindernisses scheint es auch dem Titleist Pro V1 zu viel geworden zu sein, und er beschliesst einen Protestdrift nach rechts, Richtung Brücke. Diese Brücke erreicht er auch zielgenau, springt auf dieser einmal auf, und landet im Wasser.
“Macht nichts, ich dropp einen vorne bei der Brücke, dann hab ich nur mehr ca. 90m.”
“Ich glaube nicht, ich denke eher, es dürften noch ca. 200m sein. Der Ball muss nämlich an der Eintrittstelle ins Wasserhindernis gedroppt werden!”, werfe ich ein.
“Ja, aber der Ball ist doch auf der Brücke aufgesprungen, und dann erst ins Wasser?!”, blickt mich unser Freund mittlerweile hochverdutzt an, man vernimmt da auch schon leichte Tränen in den Augen.
“Die Brücke gehört aber zum Wasserhindernis, welches sich an der Grenze nach oben erstreckt. Die Eintrittstelle ins Wasserhindernis war demzufolge nicht bei der Brücke, sondern hier links ca. 30m nach dem Abschlag.”
Gesagt, getan, der Mensch droppt zitternd einen Ball an besagter Stelle, und toppt einen weiteren niegelnagelneuen Titleist Pro V1 direkt in das vor ihm liegende Wasserhindernis.
Ab diesem Zeitpunkt war mir entgültig klar, dass ich an diesem Tag mein Cola Zero trotz Girlies unseres Freundes wohl selber zahlen werde müssen.
Loch 8 und 9 verliefen wieder relativ normal, aber was ist beim Golfsport schon normal? Golf kann ja so grausam sein.

(Geschrieben für “Der Leo” – Clubzeitung GC Leopoldsdorf  – Ausgabe 1 – Mai 2009)

Implacementstiftung – Ausbildung nach Maß

Ein Angebot an UNTERNEHMEN zum Personalaufbau.

Die Implacementstiftung ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, um Unternehmen, die ihren Personalbedarf am Arbeitsmarkt nicht abdecken können und arbeitsuchende Personen, denen für einen bestimmten Arbeitsplatz die entsprechende Qualifikation fehlt, zusammen zu führen.
Den ganzen Beitrag lesen…

Steuerreform 2009 – Was bringt sie den Unternehmen?

Am 11.3.2009 hat der Nationalrat die Steuerreform 2009 beschlossen. Im Wesentlichen wurden alle Punkte des Entwurfes übernommen. Maßnahmen, wie die neuen günstigeren Tarife und Tarifstufen in der Einkommensteuer, die im Familienpaket festgelegten Entlastungen und die Möglichkeit einer vorzeitigen 30%-igen Abschreibung auf gewisse Wirtschaftsgüter kommen den Unternehmen schon ab 1.1.2009 zu Gute. Maßnahmen, wie der neue Gewinnfreibetrag, sind erst ab der Veranlagung 2010 anwendbar.

Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer

Eine Entlastung wird durch folgenden neuen Lohn- bzw. Einkommensteuertarif erreicht:

Steuerpflichtige Einkommen bis € 11.000,– pro Jahr bleiben steuerfrei (bisher € 10.000,–).

Einkommen zwischen € 11.000,– und € 25.000,– werden mit 36,5% Grenzsteuersatz besteuert (bisher 38,33% ab € 10.000,–).

Einkommen zwischen € 25.000,– und € 60.000,– werden mit 43,143% Grenzsteuersatz besteuert (bisher 43,6% zwischen € 25.000,– und € 51.000,–).

Einkommen über € 60.000,– (bisher € 51.000,–) werden mit 50% Grenzsteuersatz besteuert.

Bei einem Einkommen von € 30.000,– bedeutet das eine jährlich Entlastung von € 659,–, ab € 60.000,– erreicht die Entlastung € 1.350,–!

Wermutstropfen ist allerdings, dass Dienstgeber, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind, eine Aufrollung für ihre Dienstnehmer bis spätestens 30.6.2009 machen müssen, um die bisher angewandten alten Steuertarife für die Monate Jänner bis März zu korrigieren.

Bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 kann erstmals der Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% in Anspruch genommen werden. Dieser Freibetrag stellt eine große Erleichterung für alle UnternehmerInnen dar, da er für sämtliche Gewinnermittlungsarten anwendbar ist. Er fördert vor allem Unternehmer mit geringen Einkommen, da für Gewinne bis € 30.000,– die Verpflichtung in Höhe des Freibetrages in Anlagegüter bzw. Wertpapiere investieren zu müssen, entfällt. Das bedeutet für diese UnternehmerInnen eine sofortige Reduzierung um bis zu € 3.900,– des steuerpflichtigen Einkommens (Steuerersparnis max. € 1.950,–). Damit ist für UnternehmerInnen das 13. und 14. Gehalt steuerlich verwirklicht.

Beispiel:
Bei einem Gewinn von € 30.000,– ergibt sich im Jahr 2010 eine Steuerersparnis durch Tarifentlastung und Gewinnfreibetrag in Höhe von € 1.037,–!

Weitere Änderungen betreffen die Neuberechnung der Lohnsteuer, wenn das Jahressechstel € 2.100,– übersteigt, die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Spenden, die Erhöhung des Maximalbetrages für die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages auf € 200,– und die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Stock Optionen mit 1.4.2009.

Im Rahmen des Konjunkturbelebungsgesetzes 2009 wurde zudem eine 30%-ige vorzeitige Abschreibung für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen. Demnach können Unternehmen für abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (Katalog der begünstigten Wirtschaftsgüter ist weitgehend deckungsgleich mit dem für Zwecke des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages), die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft bzw. hergestellt werden, eine vorzeitige einmalige Absetzung für Abnutzung von 30% der Anschaffung- bzw. Herstellungskosten vornehmen.

Quelle

Wann wird es wieder richtig golfig?

Bild

 

Die Wintersaison dauert ja leider schon viel zu lange. Aktuelle Golfplatz-News zu diversen Plätzen finden sie auf
www.golfflight.at

“Zwar kein Golfplatz, aber ein netter Platz für Golfer, www.golfflight.at