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		<title>Neue Bestimmungen bei der Befristung der Führerscheine</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 18:49:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung gibt es bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen A, B und F, nämlich eine Befristung auf 15 Jahre. Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet, vergleichbar den Reisepassbestimmungen. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung gibt es bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen A, B und F, nämlich eine Befristung auf 15 Jahre. Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet, vergleichbar den Reisepassbestimmungen. Der ab 19. Jänner 2013 ausgegebene EU-Scheckkartenführerschein ist spätestens alle<span id="more-2797"></span> 15 Jahre zu verlängern bzw neu auszustellen (Aktualisierung des Fotos). Die Beantragung der Neuausstellung erfordert jedoch keine Gesundheitsuntersuchung. Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden, bleiben bis 18. Jänner 2033, dh noch ungefähr 20 Jahre, gültig</p>
<p>Quelle: verkehrstelegramm.at</p>
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		<title>MöSt-Erhöhung bringt lediglich Mehrkosten für Steuerzahler</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 18:45:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Erhöhung der Mineralölsteuer per 1. Jänner 2011 war für den heimischen Steuerzahler sehr teuer, hat aber gleichzeitig nur geringe Mehreinnahmen für den Staat erzielt. Von 1 Euro MöSt-Steuern kommen weniger als 30 Cent im Budgetsäckel an, warnt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr, vor einem weiteren Drehen an der Steuerschraube. Die Erhöhung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erhöhung der Mineralölsteuer per 1. Jänner 2011 war für den heimischen Steuerzahler sehr teuer, hat aber gleichzeitig nur geringe Mehreinnahmen für den Staat erzielt. Von 1 Euro MöSt-Steuern kommen weniger als 30 Cent im Budgetsäckel an, warnt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr, vor einem weiteren Drehen an der Steuerschraube. Die Erhöhung der Mineralölsteuer Anfang 2011 hat zu <span id="more-2795"></span>einer spürbaren Verteuerung der Treibstoffe geführt, was nicht nur die österreichischen Steuerzahler belastet, sondern sich auch negativ auf den Tanktourismus auswirkt. Eine nochmalige  Steuererhöhung um 5 Cent je Liter würde die Situation verschärfen und auch die Österreicher vermehrt zum Tanken ins Ausland locken. Der Dieselpreis sei von den EU-Nachbarstaaten Österreichs nur noch in Italien teurer, in allen übrigen Staaten günstiger.</p>
<p>Quelle: verkehrstelegramm.at</p>
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		<title>Neue Qualitätsstandards für Wiener Taxis ab 01.01.2012</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 16:06:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft & Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 1. Jänner 2012 gelten für Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenunternehmen strengere Regelungen. Nach dem Maßnahmenpaket von Stadt Wien und Taxiinnung ist das Rauchen in Taxis verboten bzw müssen Blindenführhunde mitgenommen werden. Taxilenker haben sich während des Dienstes besonnen, rücksichtsvoll, höflich und hilfsbereit zu verhalten. Für das Taxigewerbe neu zugelassene Fahrzeuge müssen ab dem 1. April [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Jänner 2012 gelten für Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenunternehmen strengere Regelungen. Nach dem Maßnahmenpaket von Stadt Wien und Taxiinnung ist das Rauchen in Taxis verboten bzw müssen Blindenführhunde mitgenommen werden. Taxilenker haben sich während<span id="more-2770"></span> des Dienstes besonnen, rücksichtsvoll, höflich und hilfsbereit zu verhalten. Für das Taxigewerbe neu zugelassene Fahrzeuge müssen ab dem 1. April 2012 den Emissionsgrenzwerten EURO 5 und ab dem 1. September 2015 der Abgasklasse EURO 6 entsprechen. Ältere Fahrzeuge, die schon als Taxis fahren, dürfen auch nicht mehr an andere Taxiunternehmer weiterverkauft werden. Zudem müssen ab 1. Jänner 2013 alle eingesetzten Fahrzeuge mit einer funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein.</p>
<p>Quelle: verkehrstelegramm.at</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fröhliche Weihnachten &amp; Prosit Neujahr</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/12/22/frohliche-weihnachten-prosit-neujahr/</link>
		<comments>http://www.sackl.net/2011/12/22/frohliche-weihnachten-prosit-neujahr/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 22:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[sackl.net]]></category>

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		<description><![CDATA[Allen Freunden, Bekannten, Gästen ein geruhsames Weihnachtsfest und ein glückliches Neues Jahr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.sackl.net/wp-content/uploads/2010-11-26_172649.jpg"><img class="size-medium wp-image-1713 alignleft" style="margin: 5px;" src="http://www.sackl.net/wp-content/uploads/2010-11-26_172649-300x103.jpg" alt="" width="300" height="103" /></a>Allen Freunden, Bekannten, Gästen ein <strong>geruhsames Weihnachtsfest</strong> und ein <strong>glückliches Neues Jahr</strong>.</p>
<div class="AWD_like_button "><fb:like href="http://www.sackl.net/2011/12/22/frohliche-weihnachten-prosit-neujahr/" send="true" width="" colorscheme="light" layout=standard show_faces="true" font="trebuchet ms" action="like"></fb:like></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuertipps zur Minimierung der Steuerlast</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/12/21/steuertipps-zur-minimierung-der-steuerlast/</link>
		<comments>http://www.sackl.net/2011/12/21/steuertipps-zur-minimierung-der-steuerlast/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 17:58:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Folgenden ein Überblick über Maßnahmen zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Dabei wird auf einige Punkte hingewiesen, die man noch 2011 prüfen sollte. Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:  Halbjahresabschreibung: Erfolgt die tatsächliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes noch vor dem Jahresende, steht die Halbjahres-AfA zu. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,&#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Folgenden ein Überblick über Maßnahmen zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Dabei wird auf einige Punkte hingewiesen, die man noch 2011 prüfen sollte.<span id="more-2739"></span><br />
</br></p>
<h4>Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:</h4>
<div>
<ul>
<li><strong> </strong><strong>Halbjahresabschreibung:</strong> Erfolgt die tatsächliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes noch vor dem Jahresende, steht die Halbjahres-AfA zu.</li>
</ul>
</div>
<ul>
<li><strong>Geringwertige Wirtschaftsgüter: </strong>Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,&#8211; (Betrag ohne USt bei Vorsteuerabzug) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Steuern können 2011 gespart werden durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw. durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern.</strong></li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Gewinnfreibetrag (GFB):</strong> Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = max. € 3.900,-). Der Betrag muss aber im Formular E1a unter der Kennzahl 9221 auf Seite 3 eingetragen werden.Ist der Gewinn höher als € 30.000,-, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (siehe Wertpapiere für die Deckung der Pensionsrückstellung) in Frage.Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme der erwähnten Wertpapiere), weiters PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Anlagen und Investitionen, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird.Übrigens: Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu; in diesem Fall sind die Investitionen irrelevant. Details enthält das Infoblatt „Der Gewinnfreibetrag ab 2010“ auf der Homepage der WKO.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Forschungsprämie:</strong> Seit dem 1.1.2011 gibt es nur mehr die Forschungsprämie. Diese wurde auf 10 % der relevanten Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) erhöht. Prämienbegünstigt sind die eigenbetriebliche und die Auftragsforschung. Prämien für Auftragsforschungen können für Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000,- pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Förderungswürdig sind Aufwendungen „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ also Grundlagen-, angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, aber auch Aufwendungen für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen. Details enthält die Broschüre “Forschungsförderung durch steuerliche Maßnahmen“ auf der Homepage der WKO.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Bildungsfreibetrag oder Bildungsprämie:</strong>Neben den für die Mitarbeiter tatsächlich aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten kann ein Bildungsfreibetrag in Höhe von maximal 20% der angefallenen Aufwendungen als fiktive Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Bildungsfreibetrag steht sowohl für externe als auch interne Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu. Bei internen Bildungseinrichtungen gilt jedoch ein Höchstsatz von € 2.000,- pro Tag. Alternativ dazu kann für externe Bildungsmaßnahmen eine Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden. Details finden Sie im Infoblatt „Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie“ auf der Homepage der WKO.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen:</strong> Die 7-jährige Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2004 läuft am 31.12.2011 ab. Allerdings müssen Unterlagen, die in einem offenen Berufungsverfahren von Bedeutung sind, weiterhin aufbewahrt werden. Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, sind wegen allfälliger Vorsteuerrückverrechnungen bis zu 22 Jahre aufzubewahren. Gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind Unterlagen dann weiter aufzubewahren, wenn sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren von Bedeutung sind.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Spenden aus dem Betriebsvermögen:</strong>Spenden aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben an bestimmte Institutionen sowie Spenden für mildtätige Zwecke sind bis zu maximal 10% des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Eine Liste der begünstigten Empfänger ist auf der Homepage des BMF unter <a href="http://www.bmf.gv.at/"><span style="color: #000000;">www.bmf.gv.at</span></a> <span style="color: #000000;">abrufbar. Geld- und Sachspenden bei Katastrophenfällen sind betraglich unbegrenzt als Betriebsausgaben absetzbar, wenn damit ein Werbeeffekt verbunden ist.</span></li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Rechnungslegungsvorschriften § 189 UGB iVm § 5 EStG:</strong>Bei Überschreiten eines Jahresumsatzes von € 700.000,- (2x überschreiten und ein „Pufferjahr“) oder eines Jahresumsatzes von € 1.000.000,- (1x überschreiten) muss auf eine Doppelte Buchhaltung nach § 5 EStG umgestellt werden.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Rechnung per Telefax:</strong> Mit Telefax übermittelte Rechnungen berechtigen laut BMF bis zum 31.12.2012 zum Vorsteuerabzug.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Verlustvorträge von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern:</strong>Ab 1.1.2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Verluste der letzten drei Kalenderjahre als Verlustabzug (unter Beachtung der 75%igen Vortragsgrenze) abziehen. Bisher ohne zeitliche Begrenzung vortragsfähige Anlaufverluste der ersten drei Kalenderjahre ab Betriebseröffnung bleiben erhalten, müssen aber vorrangig verwertet werden.</li>
</ul>
<h4>Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und private Spenden:</h4>
<p>Zahlungen für Sonderausgaben (bestimmte Personenversicherungen, Wohnraumschaffung bzw. –sanierung, Kirchenbeitrag etc.), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten oder Kosten für die Kinderbetreuung) sowie private Spenden können für 2011 steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie heuer noch bezahlt werden.<br />
</br></p>
<h4>Maßnahmen im Bereich der Lohnverrechnung:</h4>
<ul>
<li>Prämie für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge nutzen</li>
<li>Zukunftssicherung für Dienstnehmer durch Bezahlung von Prämien für Lebens-/Kranken-/Unfallversicherungen für Arbeitnehmer bis € 300,- p.a. steuerfrei</li>
<li>Zuwendungen von Mitarbeiterbeteiligungen bis € 1.460,- p.a. steuerfrei</li>
<li>Sachgeschenke z.B. zu Weihnachten bis € 186,- p.a. steuerfrei</li>
<li>Kosten für Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge) bis € 365,- p.a. pro Arbeitnehmer steuerfrei</li>
<li>Prüfen, ob für 2011 im Rahmen des Jahressechstels noch ein Betrag (zB Prämie) nur mit 6 % versteuert ausbezahlt werden kann bzw. die optimale Ausnutzung des Jahressechstels für 2012 rechtzeitig mit entsprechenden schriftlichen Verträgen vorbereiten.</li>
<li>Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahre bis maximal € 500,- p.a. steuerfrei</li>
<li>Aufrollung der Personalverrechnung 2011 unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.2.2012 zulässig.</li>
</ul>
<p>Quelle: wko.at</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gestaltung von Inseraten mit Entgeltangaben</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/12/14/gestaltung-von-insraten-mit-entgeltangaben/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 19:00:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft Arbeitgeber, private Arbeitsvermittler und mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts Begriff des Stelleninserates Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen,  im  Internet  usw.)  Veröffentlichungen,  in  denen  ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird. Allgemeine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft</p>
<ul>
<li>Arbeitgeber,</li>
<li>private Arbeitsvermittler und</li>
<li>mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begriff des Stelleninserates</span></p>
<p>Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen,  im  Internet  usw.)  Veröffentlichungen,  in  denen  ein konkreter<span id="more-2724"></span> Arbeitsplatz ausgeschrieben wird. Allgemeine Hinweise auf Schildern wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen   Kennenlernen   („Get    together“)    erfüllen   nicht    den    Begriff   des Stelleninserates, sofern nicht ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Mindestentgelt</span></p>
<p>Im    Stelleninserat    ist    das    für    den    ausgeschriebenen    Arbeitsplatz    geltende kollektivvertragliche   oder   durch   Gesetz   oder   andere   Normen   der   kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe  hat</p>
<ul>
<li>betragsmäßig,</li>
<li>unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,</li>
<li>ohne anteilige Sonderzahlungen,</li>
<li>unter  Einrechnung  personenbezogener  Zulagen,  die  bereits  zum  Zeitpunkt  der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern)</li>
</ul>
<p>zu erfolgen.</p>
<p>Der Arbeitgeber kann im Stelleninserat auf seine Bereitschaft zur kollektivvertraglichen<br />
Überzahlung hinweisen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Vorsicht!</span></p>
<p>Gewährt  der  Arbeitgeber  dem  Stellenwerber  trotz  angekündigter  Bereitschaft  keine kollektivvertragliche Überzahlung,  besteht  das  Risiko,  dass  dieser  aufgrund  seines Alters,  seines  Geschlechtes  oder  eines  anderen Diskriminierungstatbestandes  einen Anspruch  auf  Bezahlung  der  Differenz  und  auf  Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung geltend macht. Eine  Verpflichtung  zur  Angabe  des  Mindestentgelts  besteht  auch  bei Ausschreibungen von Stellen für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Tipp!</span></p>
<p>Die  Angabe  eines  „Lohnes/Gehaltes  ab  &#8230;.  €  brutto“  mit  dem  kollektivvertraglichen Mindestentgelt reicht aus. Nicht zwingend vorgeschrieben sind:</p>
<ul>
<li>die Angabe des anzuwendenden Kollektivvertrages,</li>
<li>die Berücksichtigung von zusätzlichen Einstufungskriterien (Betriebszugehörigkeit und  Berufserfahrung),  außer  es  wird  ausdrücklich  nach  einer  berufserfahrenen Person gesucht,</li>
<li>die Einrechnung arbeitstechnischer Zulagen, wenn diese der Höhe nach variieren – was auch bei Trinkgeldern der Fall ist.</li>
</ul>
<p>Bei   einem   Stelleninserat   eines   Arbeitskräfteüberlassers   genügt   im   Falle   einer allgemeinen  Personalsuche  die  Angabe  des  Grundlohns.  Ist  bei  einer  qualifizierten Personalsuche die Branche, in die der Stellenbewerber überlassen werden soll, bereits bekannt, ist der „Überlasser-Lohn“ auszuweisen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Vorsicht!</span></p>
<p>Findet  für  das  Unternehmen  keine  lohngestaltende  Vorschrift,  wie  Kollektivvertrag, Mindestlohntarif,   Satzungserklärung  oder  echte  Betriebsvereinbarung,  Anwendung,  ist keine Angabe des Mindestentgelts erforderlich.</p>
<p>Beispiele für Formulierungen:</p>
<p><em>„Wir suchen &#8230; zu  € &#8230; brutto  monatlich.“</em><br />
<em>„Entgelt: € &#8230; brutto/Stunde, Überzahlung möglich.“</em><br />
<em>„Wir  bieten  Ihnen  für  die  Position  ein  marktkonformes  Bruttomonatsgehalt  von  €  &#8230;</em><br />
<em>brutto bis € &#8230; brutto je nach konkreter Qualifikation.“</em><br />
<em>„ &#8230; gesucht; überkollektivvertragliche Entlohnung ab € &#8230; brutto.</em><br />
<em>„Verhandlungsbasis: € &#8230; brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur Überzahlung“</em></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Tipp!</span></p>
<p>Nimmt  der  Arbeitgeber einen Bewerber  auf,  obwohl  dieser  geringere  Qualifikationen besitzt,  als  im  Inserat   gefordert,  ist  die  Vereinbarung  eines  geringeren  -  vom Kollektivvertrag  gedeckten  -  Entgeltes  zulässig,  wenn  sich  damit  auch  die  besetzte Position bzw. zumindest deren Aufgabenbereich ändert.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sanktionen</span></p>
<p>Stellenwerber  können  keine  individuellen  Ansprüche  aus  einer  Verletzung  dieser Verpflichtungen   ableiten.   Stellenwerber   oder   die   Gleichbehandlungsanwaltschaft können aber bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine Anzeige erstatten. Die Bezirksverwaltungsbehörde nimmt  bei  erstmaliger Verletzung  der  Verpflichtungen eine Verwarnung vor, bei weiteren Verstößen verhängt sie eine Verwaltungsstrafe bis zu € 360. Diese Strafsanktion gilt für Verletzungen, die ab dem 1. Jänner 2012 erfolgen.</p>
<p>Quelle: <a href="http://verkehrstelegramm.at" target="_blank">verkehrstelegramm.at</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Meldeverpflichtung gem § 109 b EStG für Auslandszahlungen</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/12/07/meldeverpflichtung-gem-%c2%a7-109-b-estg-fur-auslandszahlungen/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 19:15:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft & Judikatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Folge medienträchtiger Provisionszahlungen an Gesellschaften in Niedrigsteuerländern sah sich der Gesetzgeber 2010 veranlasst, für derartige Zahlungen eine Meldepflicht einzuführen. Danach müssen Unternehmen und Körperschaften (zB auch Vereine, Stiftungen, aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Bund, Länder, Gemeinden oder Kammern) erstmalig für 2011 einmal jährlich bestimmte Zahlungen in das Ausland an das für die Umsatzsteuer zuständige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Folge medienträchtiger Provisionszahlungen an Gesellschaften in Niedrigsteuerländern sah sich der Gesetzgeber 2010 veranlasst, für derartige Zahlungen eine Meldepflicht einzuführen. Danach müssen Unternehmen und Körperschaften (zB auch Vereine, Stiftungen, aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Bund, Länder, Gemeinden oder Kammern) erstmalig für 2011 einmal jährlich bestimmte Zahlungen in das Ausland an das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt übermitteln. Meldepflichtig sind Zahlungen für bestimmte <span id="more-2706"></span>Dienstleistungen, insbesondere Vermittlungs- und Beratungsleistungen, wenn sämtliche innerhalb eines Kalenderjahres an einen bestimmten Empfänger geleistete Zahlungen den Betrag von 100.000 € übersteigen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Zahlungen, die ohnedies einer österreichischen Abzugssteuerpflicht (§ 99 EStG) unterliegen, weiters Zahlungen an ausländische Körperschaften (zB Kapitalgesellschaften, Stiftungen), wenn die Körperschaft im Ausland einer nationalen Steuerbelastung von mehr als 15% unterliegt. Die Meldung für im Jahr 2011 geleistete Zahlungen muss elektronisch bis Ende Februar 2012 über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at) erfolgen. Dieses Übermittlungssystem wird auch für die Lohnzettelübermittlung und die schon länger bestehende Mitteilungspflicht nach § 109 a EStG verwendet. Wird die Meldepflicht vorsätzlich verletzt, können Strafen bis zu 10% des nicht gemeldeten Betrages, maximal aber 20.000 € verhängt werden</p>
<p>Quelle: ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo</p>
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		<title>Umsatzsteuer Neu ab 01.01.2012</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 19:10:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft & Judikatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwei nicht unerhebliche Änderungen in den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes für das Jahr 2012. Seminar- und Kongressgebühren Seit 2011 sind Eintrittsberechtigungen zu Messen, Ausstellungen, Konferenzen, Seminaren und Kongressen im unternehmerischen Leistungsaustausch (B2B) am Veranstaltungsort steuerpflichtig. Wird ein Kongress in Österreich veranstaltet, ist die Eintrittsberechtigung zu dieser Veranstaltung in Österreich steuerpflichtig. Ist der Veranstalter ein ausländisches Unternehmen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei nicht unerhebliche Änderungen in den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes für das Jahr 2012.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Seminar- und Kongressgebühren</span></p>
<p>Seit 2011 sind Eintrittsberechtigungen zu Messen, Ausstellungen, Konferenzen, Seminaren und Kongressen im unternehmerischen Leistungsaustausch (B2B) am Veranstaltungsort steuerpflichtig. Wird ein Kongress in Österreich veranstaltet, ist die Eintrittsberechtigung zu dieser Veranstaltung in Österreich steuerpflichtig. Ist der Veranstalter ein ausländisches Unternehmen, geht die Steuerschuld auf den<span id="more-2703"></span> Kongressteilnehmer über (Reverse–Charge-Verfahren). Das gilt auch dann, wenn der Kongressteilnehmer ebenfalls Ausländer ist. Allerdings führt das in der Regel dazu, dass sich der ausländische Kongressteilnehmer in Österreich umsatzsteuerlich registrieren lassen müsste, um die übergegangene Umsatzsteuerschuld zu melden und gegebenenfalls weitere Vorsteuerbeträge abzuziehen. Dieser für die Praxis komplizierten Regelung und der drohenden Haftungsinanspruchnahme des Veranstalters bei ausländischen Teilnehmern wird nun ab 1.1.2012 mit einer Neuregelung Abhilfe geschaffen. Ein ausländischer Veranstalter muss ab 1.1.2012 alle Rechnungen mit österreichischer Umsatzsteuer ausstellen, egal ob der Teilnehmer Unternehmer oder Privater ist, und diese an das Finanzamt abführen. Konsequenterweise wurde in diesen Fällen auch die Abfuhrverpflichtung für die vom ausländischen Veranstalter in Rechnung gestellte Umsatzsteuer durch den Kongressteilnehmer (Leistungsempfänger) abgeschafft.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Reverse-Charge für Mobilfunkgeräte und integrierte Schaltkreise</span></p>
<p>Wie schon bei den Bauleistungen und seit 2011 bei Reinigungsleistungen kommt es nun ab 1.1.2012 auch bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, wenn der Rechnungsbetrag bzw Auftragswert mindestens 5.000 € beträgt, zum Übergang der Steuerschuld. Ausschlaggebend für die Wertgrenze ist der Nettorechnungsbetrag für einen Liefervorgang. Eine Aufteilung von einheitlichen Lieferungen auf mehrere Rechnungen ist nicht wirksam. Bei Anzahlungen ist das gesamte für die Lieferung vereinbarte Entgelt entscheidend. Der Lieferant fakturiert daher eine Nettorechnung mit dem Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren und haftet gleichzeitig für die Steuer. Der Kunde schuldet die Umsatzsteuer, wobei er den Vorsteuerabzug in gleicher Höhe zeitgleich geltend machen kann.</p>
<p>Quelle: ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo</p>
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		<title>Budgetbegleitgesetz 2012</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 19:04:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft & Judikatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 15.11.2011 wurde das Budgetbegleitgesetz 2012 (BBG 2012) im Nationalrat und am 1.12.2012 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen im abgabenrechtlichen Teil dargestellt. Einkommensteuer Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen durch Banken Mit der am 1.4.2012 in Kraft tretenden neuen Vermögenszuwachsbesteuerung wurde auch die Möglichkeit eingeführt, Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 15.11.2011 wurde das Budgetbegleitgesetz 2012 (BBG 2012) im Nationalrat und am 1.12.2012 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen im abgabenrechtlichen Teil dargestellt.<span id="more-2698"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Einkommensteuer</span></p>
<p>Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen durch Banken Mit der am 1.4.2012 in Kraft tretenden neuen Vermögenszuwachsbesteuerung wurde auch die Möglichkeit eingeführt, Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen innerhalb eines Kalenderjahres mit laufenden Erträgen und Veräußerungsgewinnen aus Aktien, GmbH- Anteilen, Anleihen, Investmentfonds und Derivaten auszugleichen (Zinsen aus Bankguthaben und Sparbüchern sind aber davon ausgeschlossen!!). Bisher war nur vorgesehen, dass dieser Verlustausgleich im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden kann. Mit dem BBG 2012 wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass die Banken bereits im laufenden Jahr diesen Verlustausgleich berücksichtigen.</p>
<p>Beispiel 1: A hat sowohl auf dem Depot 1, als auch auf dem Depot 2 der X-Bank Aktien an der Y- AG. Im September des Jahres 13 veräußert er gleichzeitig sämtliche Aktien an der Y-AG. Auf- grund der unterschiedlichen Anschaffungskosten macht er bei der Veräußerung der Aktien vom Depot 1 einen Gewinn in Höhe von 100, bei der Veräußerung der Aktien vom Depot 2 einen Verlust in Höhe von 50. Der Verlust von 50 ist mit dem Gewinn zu verrechnen; die X-Bank zieht da- her nur KESt in Höhe von 12,5 (25 % von 100 minus 50) ab.</p>
<p>Beispiel 2: B hat auf seinem Depot bei der X-Bank Aktien der Y-AG. Im Jänner des Jahres 13 erhält B eine Dividende von 75 gutgeschrieben, für die die Y-AG bereits KESt in Höhe von 25 abgezogen hat. Im Juli des Jahres 13 erleidet B bei der Veräußerung der Aktien einen Verlust von 50. Die Bank kann ihm dann KESt in Höhe von 12,5 (25 % des Verlustes von 50) gutschreiben.</p>
<p>Der Verlustausgleich kann für sämtliche Depots bei einem Bankinstitut depotübergreifend durchgeführt werden. Bei Gemeinschaftsdepots (sogenannte Und-/Oder-Depots) kann die Bank zwar innerhalb des Depots Verluste verrechnen, aber nicht depotübergreifend. Betrieblich gehaltene Depots und Treuhanddepots sind vom Verlustausgleich durch die Banken überhaupt ausgeschlossen. Die Banken müssen dem Steuerpflichtigen für jedes Jahr eine Bescheinigung über den durchgeführten Verlustausgleich ausstellen, damit sichergestellt ist, dass bei der Veranlagung keine doppelte Verlustberücksichtigung erfolgt. Um den Banken ausreichend Zeit für die Anpassung der EDV-Systeme zu geben, wird in der Zeit vom 1.4.2012 bis 31.12.2012 die Berechnung noch nicht laufend, sondern erst nach Jahresende (bis spätestens 30.4.2013) durchgeführt und eine allfällige KESt auf Grund von Verlusten gutgeschrieben.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Ausdehnung des Spendenabzugs</span></p>
<p>Einem EuGH-Urteil Rechnung tragend, wurde der Kreis der begünstigten Organisationen, an die mit steuerlicher Wirkung gespendet werden kann, auf vergleichbare Institutionen des EU/EWR- Raumes ausgeweitet. Voraussetzung ist aber, dass die Forschungs- und Lehraufgaben der ös- terreichischen Wissenschaft bzw Erwachsenenbildung zugute kommen. Die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA) wird ab 2012 in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Ausgleich für die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags (AVAB) ab 2011</span></p>
<p>Für Ehepaare ohne Kinder wurde ab 2011 der AVAB gestrichen. Um Härtefälle auszugleichen, wurde für Pensionisten im Gegenzug der Pensionistenabsetzbetrag von 400 € auf 764 € erhöht, wenn das Einkommen des Pensionisten maximal 13.100 € betragen hat und der Ehepartner, mit dem der Pensionist mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet war, nicht mehr als 2.200 € pa verdient hat. Diese Grenze von 13.100 € wird nunmehr ab 2012 auf 19.930 € erhöht. Aus den gleichen Gründen verdoppelt sich ab 2012 der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag (von 2.920 € auf 5.840 €) für Alleinverdiener ohne Kinder (hier darf der Ehepartner aber bis zu 6.000 € im Jahr verdienen). Außerdem vermindert sich der Selbstbehalt für die Berechnung der zumutbaren Mehrbelastung bei Kosten, die als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden sollen, in diesen Fällen um 1 %.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sonstige einkommensteuerliche Änderungen</span></p>
<p>Die ursprünglich im Ministerialentwurf vorgesehene Aufhebung des 100.000 €-Deckels für die Auftragsforschung bei der Forschungsprämie wurde nicht beschlossen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Körperschaftsteuer</span></p>
<p>Körperschaften öffentlichen Rechts und grundsätzlich steuerbefreite inländische Körperschaften unterliegen mit den Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten, Privatdarlehen, Versicherungen etc für ab 1.4.2012 abgeschlossene Verträge ebenfalls der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Einkünfte aus Förderungsdarlehen bleiben aber weiterhin steuerfrei.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Umgründungssteuergesetz</span></p>
<p>Gehen bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nicht verrechnete Mindestkörperschaftsteuerbeträge auf eine natürliche Person über, konnten diese bisher nur insoweit auf die Einkom- mensteuer angerechnet werden, als nach Berücksichtigung der Vorauszahlungen noch eine Ein- kommensteuernachzahlung verblieben ist. Ab der Veranlagung 2011 entfällt die vorrangige Verrechnungspflicht der Vorauszahlungen. Die Anrechnungsmöglichkeit ist aber ab der Veranlagung 2011 davon abhängig, ob der umgewandelte Betrieb noch vorhanden ist. Die für die Praxis besonders wichtigen Bestimmungen über die Steuerspaltung wurden abermals um ein Jahr auf Stichtage bis zum 31.12.2012 verlängert.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Grunderwerbsteuer</span></p>
<p>Da der VfGH die Bewertung der Grundstücke im Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) als verfassungswidrig aufgehoben hat, wurde nunmehr die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken auf (privatrechtliche) Stiftungen in das Grunderwerbsteuergesetz übernommen und die dortige Befreiungsbestimmung aufgehoben. Ab 1.1.2012 fallen für derartige Transaktionen 3,5 % Grunderwerbsteuer und zusätzlich 2,5 % StiftE-Äquivalent an. Als Be- rechnungsbasis wird unverändert der dreifache Einheitswert herangezogen. Obwohl sich augenscheinlich an der Gesamtbelastung von insgesamt 6 % nichts ändert, führt die Neuregelung dazu, dass künftig die Zuwendung von ausländischen Grundstücken nicht mehr der Stiftungseingangssteuer unterliegt. Bei unentgeltlicher Übertragung von inländischen Grundstücken an eine nicht mit einer Privatstiftung vergleichbaren Stiftung beträgt das StiftE-Äquivalent ebenfalls 2,5 %. Nach der bis 31.12.2011 geltenden Regelung beträgt in diesem Falle die Stiftungseingangssteuer 25 % zuzüglich 3,5 % Zuschlag.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz</span></p>
<p>In Umsetzung der neuen EU-Betreibungsrichtlinie soll der bisherige Anwendungsbereich der Voll- streckungsamtshilfe ausgeweitet und die Durchführung effizienter gestaltet werden</p>
<p>Quelle: ÖGWT-Klienten- und KollegenInfo</p>
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		<title>Biosprit E10 frühestens 2014</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/12/02/biosprit-e10-fruhestens-2014/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 21:18:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft & Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verkehrsministerium ist gegen die E10-Einführung. In Deutschland greift nur jeder zehnte Autofahrer zum steuerlich begünstigten Benzin. Die Presse, Print-Ausgabe, 02.12.2011 &#8211; „Sind Sie sicher, dass Ihr Auto E10 verträgt?“ Mit Werbesprüchen wie diesen hat die Mineralölwirtschaft Deutschlands Tankstellen zu Jahresbeginn zugepflastert – und damit die Einführung des Agrartreibstoffs gehörig torpediert. Obwohl neun von zehn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;">Das Verkehrsministerium ist gegen die E10-Einführung. In Deutschland greift nur jeder zehnte Autofahrer zum steuerlich begünstigten Benzin.</span></p>
<p><strong>Die Presse, Print-Ausgabe, 02.12.2011</strong> &#8211; „Sind Sie sicher, dass Ihr Auto E10 verträgt?“ Mit Werbesprüchen wie diesen hat die Mineralölwirtschaft Deutschlands Tankstellen zu Jahresbeginn zugepflastert – und damit die Einführung des Agrartreibstoffs gehörig torpediert. Obwohl neun von zehn Autos E10 vertragen, greift bis heute nur jeder zehnte deutsche Autofahrer zum steuerlich begünstigten Benzin mit zehnprozentiger Biospritbeimischung. Und auch hierzulande bleibt E10 umstritten.<span id="more-2591"></span></p>
<p>Dennoch will ÖVP-Umweltminister Nikolaus Berlakovich von seinem Plan, E10 im Herbst nächsten Jahres verpflichtend einzuführen, nicht abrücken – zumindest offiziell. Hinter den Kulissen ist dieser Termin jedoch längst gefallen. „2012 kommt E10 mit Sicherheit nicht“, erfuhr „Die Presse“ aus dem SPÖ-geführten Verkehrsministerium, das wie das Gesundheitsministerium (SPÖ) und das Wirtschaftsministerium (ÖVP) der nötigen Novelle zur Kraftstoffverordnung zustimmen müsste.</p>
<p>Stattdessen wird dem Vernehmen nach an einer Kompromissvariante gebastelt, die für kommendes Jahr eine freiwillige Erhöhung der Beimischung von Ethanol aus Getreide und Mais im Superbenzin von fünf auf zehn Prozent vorsähe. Die angestrebte Verkaufspflicht an allen Tankstellen würde auf 2014 verschoben.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Hersteller sollen Schäden zahlen</span></p>
<p>Selbst Johann Marihart, Vorstandsvorsitzender des Agrarkonzerns Agrana, und als Eigner der einzigen industriellen Ethanolanlage in Österreich wohl einer der Hauptprofiteure einer möglichen Einführung, kann einer langsameren Einführung einiges abgewinnen. Diese Zeit könne Österreich nutzen, um „Fehler wie in Deutschland zu vermeiden“, mit Mythen aufzuräumen und das Vertrauen der Autofahrer zu gewinnen, sagt auch Kraftstoffexperte Walter Tauscher.</p>
<p>Immerhin 93 Prozent aller Fahrzeuge könnten schon heute problemlos mit E10 betankt werden, versucht auch TU-Professor Bernhard Geringer übertriebene Sorgen zu zerstreuen. Neuere Modelle seien sogar auf bis zu 20 Prozent Ethanol im Benzin ausgelegt. Listen, bei welchen Modellen es dennoch zu Schäden kommen könne, hätten die Hersteller für Österreich bereits vorgelegt, ergänzt Max Lang vom Autofahrerklub ÖAMTC. Diese hätten zudem in Aussicht gestellt, für mögliche Folgeschäden zu haften, wenn sie das Modell im Voraus als „E10-tauglich“ eingestuft hätten.</p>
<p>Ob die Einführung ein Erfolg werden wird, hängt nicht zuletzt von der Finanzministerin ab. Denn ohne steuerliche Begünstigung (etwa durch die Steuerbefreiung des Bioanteils im Benzin) von mindestens drei Cent je Liter, wird der E10 teurer sein als herkömmliches Super-Benzin – und zudem um zwei Prozent weniger Leistung bringen. Die geschätzten Kosten für das Steuerzuckerl schwanken zwischen fünf und 160 Mio. Euro im Jahr – je nachdem, wie viele Österreicher den Sprit kaufen werden.</p>
<p>Das Verkehrsministerium will sich unterdessen auch auf eine Einführung 2014 nicht festlegen. Solange Agrartreibstoffe die Lebensmittelpreise antreiben würden, wie eine Studie der Weltbank feststellte, werde sich daran nichts ändern, heißt es aus dem Ministerium. Die EU-Vorgabe, bis 2020 zehn Prozent der Energie im Verkehr aus erneuerbaren Quellen zu speisen, lasse sich auch ohne E10 erreichen. Das Umweltministerium sieht das naturgemäß anders. Eine Frage muss sich Verkehrsministerin Doris Bures in jedem Fall gefallen lassen: Und zwar wie der Verkehr, der immerhin für ein Fünftel aller Emissionen in Österreich sorgt, seine Klimaschutzziele erfüllen will? Seit 1990 ist der CO2-Ausstoß des Sektors nämlich um mehr als die Hälfte gestiegen.</p>
<p>(&#8220;Die Presse&#8221;, Print-Ausgabe, 02.12.2011)</p>
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