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	<title>www.sackl.net &#187; Wirtschaftskammer</title>
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		<title>Neue Bestimmungen bei der Befristung der Führerscheine</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 18:49:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung gibt es bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen A, B und F, nämlich eine Befristung auf 15 Jahre. Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet, vergleichbar den Reisepassbestimmungen. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit 19. Jänner 2013 tritt die 14. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Eine wesentliche Änderung gibt es bei der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, insbesondere der Klassen A, B und F, nämlich eine Befristung auf 15 Jahre. Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet, vergleichbar den Reisepassbestimmungen. Der ab 19. Jänner 2013 ausgegebene EU-Scheckkartenführerschein ist spätestens alle<span id="more-2797"></span> 15 Jahre zu verlängern bzw neu auszustellen (Aktualisierung des Fotos). Die Beantragung der Neuausstellung erfordert jedoch keine Gesundheitsuntersuchung. Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden, bleiben bis 18. Jänner 2033, dh noch ungefähr 20 Jahre, gültig</p>
<p>Quelle: verkehrstelegramm.at</p>
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		</item>
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		<title>MöSt-Erhöhung bringt lediglich Mehrkosten für Steuerzahler</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 18:45:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Erhöhung der Mineralölsteuer per 1. Jänner 2011 war für den heimischen Steuerzahler sehr teuer, hat aber gleichzeitig nur geringe Mehreinnahmen für den Staat erzielt. Von 1 Euro MöSt-Steuern kommen weniger als 30 Cent im Budgetsäckel an, warnt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr, vor einem weiteren Drehen an der Steuerschraube. Die Erhöhung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erhöhung der Mineralölsteuer per 1. Jänner 2011 war für den heimischen Steuerzahler sehr teuer, hat aber gleichzeitig nur geringe Mehreinnahmen für den Staat erzielt. Von 1 Euro MöSt-Steuern kommen weniger als 30 Cent im Budgetsäckel an, warnt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr, vor einem weiteren Drehen an der Steuerschraube. Die Erhöhung der Mineralölsteuer Anfang 2011 hat zu <span id="more-2795"></span>einer spürbaren Verteuerung der Treibstoffe geführt, was nicht nur die österreichischen Steuerzahler belastet, sondern sich auch negativ auf den Tanktourismus auswirkt. Eine nochmalige  Steuererhöhung um 5 Cent je Liter würde die Situation verschärfen und auch die Österreicher vermehrt zum Tanken ins Ausland locken. Der Dieselpreis sei von den EU-Nachbarstaaten Österreichs nur noch in Italien teurer, in allen übrigen Staaten günstiger.</p>
<p>Quelle: verkehrstelegramm.at</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuertipps zur Minimierung der Steuerlast</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/12/21/steuertipps-zur-minimierung-der-steuerlast/</link>
		<comments>http://www.sackl.net/2011/12/21/steuertipps-zur-minimierung-der-steuerlast/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 17:58:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Folgenden ein Überblick über Maßnahmen zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Dabei wird auf einige Punkte hingewiesen, die man noch 2011 prüfen sollte. Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:  Halbjahresabschreibung: Erfolgt die tatsächliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes noch vor dem Jahresende, steht die Halbjahres-AfA zu. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,&#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Folgenden ein Überblick über Maßnahmen zur Steueroptimierung zum Jahreswechsel. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Dabei wird auf einige Punkte hingewiesen, die man noch 2011 prüfen sollte.<span id="more-2739"></span><br />
</br></p>
<h4>Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:</h4>
<div>
<ul>
<li><strong> </strong><strong>Halbjahresabschreibung:</strong> Erfolgt die tatsächliche Nutzung eines Wirtschaftsgutes noch vor dem Jahresende, steht die Halbjahres-AfA zu.</li>
</ul>
</div>
<ul>
<li><strong>Geringwertige Wirtschaftsgüter: </strong>Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,&#8211; (Betrag ohne USt bei Vorsteuerabzug) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Steuern können 2011 gespart werden durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw. durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern.</strong></li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Gewinnfreibetrag (GFB):</strong> Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinnes, maximal aber € 100.000,- pro Jahr. Bis € 30.000,- Gewinn steht der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = max. € 3.900,-). Der Betrag muss aber im Formular E1a unter der Kennzahl 9221 auf Seite 3 eingetragen werden.Ist der Gewinn höher als € 30.000,-, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender (investitionsbedingter) GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat. Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zB Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere (siehe Wertpapiere für die Deckung der Pensionsrückstellung) in Frage.Nicht geeignet als Investitionsdeckung für den GFB sind alle nicht abnutzbaren Anlagen (wie zB Grund und Boden), unkörperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Rechte, Patente, Finanzanlagen mit Ausnahme der erwähnten Wertpapiere), weiters PKWs, Kombis, Luftfahrzeuge, GWGs, gebrauchte Anlagen und Investitionen, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird.Übrigens: Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu; in diesem Fall sind die Investitionen irrelevant. Details enthält das Infoblatt „Der Gewinnfreibetrag ab 2010“ auf der Homepage der WKO.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Forschungsprämie:</strong> Seit dem 1.1.2011 gibt es nur mehr die Forschungsprämie. Diese wurde auf 10 % der relevanten Forschungsaufwendungen (Forschungsausgaben) erhöht. Prämienbegünstigt sind die eigenbetriebliche und die Auftragsforschung. Prämien für Auftragsforschungen können für Forschungsaufwendungen (Ausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000,- pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Förderungswürdig sind Aufwendungen „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ also Grundlagen-, angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich, aber auch Aufwendungen für bestimmte Softwareentwicklungen und grundlegend neue Marketingmethoden. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen. Details enthält die Broschüre “Forschungsförderung durch steuerliche Maßnahmen“ auf der Homepage der WKO.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Bildungsfreibetrag oder Bildungsprämie:</strong>Neben den für die Mitarbeiter tatsächlich aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten kann ein Bildungsfreibetrag in Höhe von maximal 20% der angefallenen Aufwendungen als fiktive Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Der Bildungsfreibetrag steht sowohl für externe als auch interne Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu. Bei internen Bildungseinrichtungen gilt jedoch ein Höchstsatz von € 2.000,- pro Tag. Alternativ dazu kann für externe Bildungsmaßnahmen eine Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden. Details finden Sie im Infoblatt „Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie“ auf der Homepage der WKO.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen:</strong> Die 7-jährige Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2004 läuft am 31.12.2011 ab. Allerdings müssen Unterlagen, die in einem offenen Berufungsverfahren von Bedeutung sind, weiterhin aufbewahrt werden. Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, sind wegen allfälliger Vorsteuerrückverrechnungen bis zu 22 Jahre aufzubewahren. Gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind Unterlagen dann weiter aufzubewahren, wenn sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren von Bedeutung sind.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Spenden aus dem Betriebsvermögen:</strong>Spenden aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben an bestimmte Institutionen sowie Spenden für mildtätige Zwecke sind bis zu maximal 10% des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Eine Liste der begünstigten Empfänger ist auf der Homepage des BMF unter <a href="http://www.bmf.gv.at/"><span style="color: #000000;">www.bmf.gv.at</span></a> <span style="color: #000000;">abrufbar. Geld- und Sachspenden bei Katastrophenfällen sind betraglich unbegrenzt als Betriebsausgaben absetzbar, wenn damit ein Werbeeffekt verbunden ist.</span></li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Rechnungslegungsvorschriften § 189 UGB iVm § 5 EStG:</strong>Bei Überschreiten eines Jahresumsatzes von € 700.000,- (2x überschreiten und ein „Pufferjahr“) oder eines Jahresumsatzes von € 1.000.000,- (1x überschreiten) muss auf eine Doppelte Buchhaltung nach § 5 EStG umgestellt werden.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Rechnung per Telefax:</strong> Mit Telefax übermittelte Rechnungen berechtigen laut BMF bis zum 31.12.2012 zum Vorsteuerabzug.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Verlustvorträge von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern:</strong>Ab 1.1.2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Verluste der letzten drei Kalenderjahre als Verlustabzug (unter Beachtung der 75%igen Vortragsgrenze) abziehen. Bisher ohne zeitliche Begrenzung vortragsfähige Anlaufverluste der ersten drei Kalenderjahre ab Betriebseröffnung bleiben erhalten, müssen aber vorrangig verwertet werden.</li>
</ul>
<h4>Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und private Spenden:</h4>
<p>Zahlungen für Sonderausgaben (bestimmte Personenversicherungen, Wohnraumschaffung bzw. –sanierung, Kirchenbeitrag etc.), außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten oder Kosten für die Kinderbetreuung) sowie private Spenden können für 2011 steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie heuer noch bezahlt werden.<br />
</br></p>
<h4>Maßnahmen im Bereich der Lohnverrechnung:</h4>
<ul>
<li>Prämie für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge nutzen</li>
<li>Zukunftssicherung für Dienstnehmer durch Bezahlung von Prämien für Lebens-/Kranken-/Unfallversicherungen für Arbeitnehmer bis € 300,- p.a. steuerfrei</li>
<li>Zuwendungen von Mitarbeiterbeteiligungen bis € 1.460,- p.a. steuerfrei</li>
<li>Sachgeschenke z.B. zu Weihnachten bis € 186,- p.a. steuerfrei</li>
<li>Kosten für Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge) bis € 365,- p.a. pro Arbeitnehmer steuerfrei</li>
<li>Prüfen, ob für 2011 im Rahmen des Jahressechstels noch ein Betrag (zB Prämie) nur mit 6 % versteuert ausbezahlt werden kann bzw. die optimale Ausnutzung des Jahressechstels für 2012 rechtzeitig mit entsprechenden schriftlichen Verträgen vorbereiten.</li>
<li>Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahre bis maximal € 500,- p.a. steuerfrei</li>
<li>Aufrollung der Personalverrechnung 2011 unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.2.2012 zulässig.</li>
</ul>
<p>Quelle: wko.at</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gestaltung von Inseraten mit Entgeltangaben</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/12/14/gestaltung-von-insraten-mit-entgeltangaben/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 19:00:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft Arbeitgeber, private Arbeitsvermittler und mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts Begriff des Stelleninserates Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen,  im  Internet  usw.)  Veröffentlichungen,  in  denen  ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird. Allgemeine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft</p>
<ul>
<li>Arbeitgeber,</li>
<li>private Arbeitsvermittler und</li>
<li>mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;">Begriff des Stelleninserates</span></p>
<p>Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen,  im  Internet  usw.)  Veröffentlichungen,  in  denen  ein konkreter<span id="more-2724"></span> Arbeitsplatz ausgeschrieben wird. Allgemeine Hinweise auf Schildern wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen   Kennenlernen   („Get    together“)    erfüllen   nicht    den    Begriff   des Stelleninserates, sofern nicht ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Mindestentgelt</span></p>
<p>Im    Stelleninserat    ist    das    für    den    ausgeschriebenen    Arbeitsplatz    geltende kollektivvertragliche   oder   durch   Gesetz   oder   andere   Normen   der   kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe  hat</p>
<ul>
<li>betragsmäßig,</li>
<li>unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat,</li>
<li>ohne anteilige Sonderzahlungen,</li>
<li>unter  Einrechnung  personenbezogener  Zulagen,  die  bereits  zum  Zeitpunkt  der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern)</li>
</ul>
<p>zu erfolgen.</p>
<p>Der Arbeitgeber kann im Stelleninserat auf seine Bereitschaft zur kollektivvertraglichen<br />
Überzahlung hinweisen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Vorsicht!</span></p>
<p>Gewährt  der  Arbeitgeber  dem  Stellenwerber  trotz  angekündigter  Bereitschaft  keine kollektivvertragliche Überzahlung,  besteht  das  Risiko,  dass  dieser  aufgrund  seines Alters,  seines  Geschlechtes  oder  eines  anderen Diskriminierungstatbestandes  einen Anspruch  auf  Bezahlung  der  Differenz  und  auf  Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung geltend macht. Eine  Verpflichtung  zur  Angabe  des  Mindestentgelts  besteht  auch  bei Ausschreibungen von Stellen für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Tipp!</span></p>
<p>Die  Angabe  eines  „Lohnes/Gehaltes  ab  &#8230;.  €  brutto“  mit  dem  kollektivvertraglichen Mindestentgelt reicht aus. Nicht zwingend vorgeschrieben sind:</p>
<ul>
<li>die Angabe des anzuwendenden Kollektivvertrages,</li>
<li>die Berücksichtigung von zusätzlichen Einstufungskriterien (Betriebszugehörigkeit und  Berufserfahrung),  außer  es  wird  ausdrücklich  nach  einer  berufserfahrenen Person gesucht,</li>
<li>die Einrechnung arbeitstechnischer Zulagen, wenn diese der Höhe nach variieren – was auch bei Trinkgeldern der Fall ist.</li>
</ul>
<p>Bei   einem   Stelleninserat   eines   Arbeitskräfteüberlassers   genügt   im   Falle   einer allgemeinen  Personalsuche  die  Angabe  des  Grundlohns.  Ist  bei  einer  qualifizierten Personalsuche die Branche, in die der Stellenbewerber überlassen werden soll, bereits bekannt, ist der „Überlasser-Lohn“ auszuweisen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Vorsicht!</span></p>
<p>Findet  für  das  Unternehmen  keine  lohngestaltende  Vorschrift,  wie  Kollektivvertrag, Mindestlohntarif,   Satzungserklärung  oder  echte  Betriebsvereinbarung,  Anwendung,  ist keine Angabe des Mindestentgelts erforderlich.</p>
<p>Beispiele für Formulierungen:</p>
<p><em>„Wir suchen &#8230; zu  € &#8230; brutto  monatlich.“</em><br />
<em>„Entgelt: € &#8230; brutto/Stunde, Überzahlung möglich.“</em><br />
<em>„Wir  bieten  Ihnen  für  die  Position  ein  marktkonformes  Bruttomonatsgehalt  von  €  &#8230;</em><br />
<em>brutto bis € &#8230; brutto je nach konkreter Qualifikation.“</em><br />
<em>„ &#8230; gesucht; überkollektivvertragliche Entlohnung ab € &#8230; brutto.</em><br />
<em>„Verhandlungsbasis: € &#8230; brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur Überzahlung“</em></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Tipp!</span></p>
<p>Nimmt  der  Arbeitgeber einen Bewerber  auf,  obwohl  dieser  geringere  Qualifikationen besitzt,  als  im  Inserat   gefordert,  ist  die  Vereinbarung  eines  geringeren  -  vom Kollektivvertrag  gedeckten  -  Entgeltes  zulässig,  wenn  sich  damit  auch  die  besetzte Position bzw. zumindest deren Aufgabenbereich ändert.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sanktionen</span></p>
<p>Stellenwerber  können  keine  individuellen  Ansprüche  aus  einer  Verletzung  dieser Verpflichtungen   ableiten.   Stellenwerber   oder   die   Gleichbehandlungsanwaltschaft können aber bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine Anzeige erstatten. Die Bezirksverwaltungsbehörde nimmt  bei  erstmaliger Verletzung  der  Verpflichtungen eine Verwarnung vor, bei weiteren Verstößen verhängt sie eine Verwaltungsstrafe bis zu € 360. Diese Strafsanktion gilt für Verletzungen, die ab dem 1. Jänner 2012 erfolgen.</p>
<p>Quelle: <a href="http://verkehrstelegramm.at" target="_blank">verkehrstelegramm.at</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>ARBÖ sammelt Unterschriften gegen Agrosprit E10</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/11/21/arbo-sammelt-unterschriften-gegen-agrosprit-e10/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 18:36:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sackl.net/?p=2548</guid>
		<description><![CDATA[Der ARBÖ sammelt Unterschriften gegen Agrosprit E10, in Deutschland ist die Treibstoffsorte nach dem Desaster bei der Einführung ein Ladenhüter. In Deutschland war die Einführung des Biosprits E10 ein Desaster. Seit Februar dieses Jahres werden bei den Nachbarn dem Superbenzin zehn Prozent Bioethanol (Anm.: Hergestellt aus Mais, Weizen oder Zuckerrüben) beigemischt, statt fünf Prozent im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;">Der ARBÖ sammelt Unterschriften gegen Agrosprit E10, in Deutschland ist die Treibstoffsorte nach dem Desaster bei der Einführung ein Ladenhüter.</span></p>
<p>In Deutschland war die Einführung des Biosprits E10 ein Desaster. Seit Februar dieses Jahres werden bei den Nachbarn dem Superbenzin zehn Prozent Bioethanol (Anm.: Hergestellt aus Mais, Weizen oder Zuckerrüben) beigemischt, statt fünf Prozent im normalen Benzin.<span id="more-2548"></span></p>
<p>Allerdings sind die Autofahrer anfangs nicht informiert worden, ob ihr Auto den neuen Sprit auch verträgt. Deshalb tankte ihn niemand, obwohl der Preis drei Cent unter dem des normalen Kraftstoffes liegt. &#8220;Da wurde viel in Sachen Informationspolitik versäumt&#8221;, sagt Christian Buric vom deutschen Autofahrerclub ADAC im Gespräch mit derStandard.at. Der Absatz liegt wohl immer noch unter den Erwartungen, ist Buric überzeugt.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Österreich will folgen</span></p>
<p>Ab Herbst 2012 sollen auch in Österreich dem Benzin zehn Prozent Ethanol beigemischt werden. Für Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) ist der sogenannte E-10-Benzin ein Beitrag, um den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Im Rahmen des Klima- und Energiepaketes hat die EU als Ziel vorgegeben, dass bis 2020 zehn Prozent der im Verkehr eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen soll. &#8220;Das EU-Ziel ist mit knapp neun Prozent schon fast erreicht&#8221;, betont ARBÖ-Generalsekretärin Lydia Ninz im Gespräch mit derStandard.at. Für etwas mehr als ein Prozent könne sich Österreich mehr als acht Jahre Zeit lassen. Der ARBÖ gehört zu den vehementesten Gegnern der geplanten Variation des Agrosprits. &#8220;Bei Biosprit E10 gibt es mehrere Probleme und keine Notwendigkeit es einzuführen&#8221;, warnt Ninz. Wir haben diesen Irrweg ja schon gehabt und auf die zweite Generation warten wir immer noch. Außerdem seien in Österreich mehr Gebrauchtwagen im Einsatz als in Deutschland, &#8220;weil man bei uns NOVA zahlen muss und in Deutschland nicht&#8221;. Rund 200.000 Fahrzeuge sind laut ARBÖ-Schätzung &#8220;unverträglich&#8221; mit E 10. Ninz will abwarten: &#8220;Es tut sich soviel in technischer Hinsicht &#8211; Stichwort Hybrid, Leichtbau &#8211; den E10 brauchen wir nicht.&#8221;</p>
<p>Was die Autofahrervertretung auch wurmt: &#8220;Es ist unverständlich, dass Autofahrerinnen und Autofahrer an allen Ecken und Enden draufzahlen müssen, während die Landwirtschaft auf die Butterseite fällt. Würden alle Traktoren auf Biodiesel umsteigen, wäre das vorgegebene EU-Ziel von zehn Prozent schon jetzt erreicht&#8221;, sagt Ninz. Laut ARBÖ würde die Beimengung des Kraftstoffzusatzes den Literpreis von Benzin um über vier Cent erhöhen. Denn das E10-Benzin verbrenne deutlich schneller. Deshalb brauche man für die gleiche Strecke mehr Treibstoff, ist man beim ARBÖ überzeugt.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Entwarnung auf technischer Seite</span></p>
<p>Die Sache mit dem Verbrauch wird in Deutschland hingegen relativiert. Er liegt laut ADAC mit 1,5 Prozent Mehrverbrauch unerheblich höher. Was passiert, wenn man ein nicht für E10 freigegebenes Auto damit befüllt, wurde ebenfalls getestet. Carsten Graf vom ADAC-Technikzentrum war mit dem Projekt betraut: &#8220;Wer E10 in einem nicht dafür geeigneten Auto nutzt, muss mit teuren Schäden rechnen, hat ein Dauertest ergeben. Im Endeffekt wird es richtig gefährlich.&#8221; Beim Opel Signum mit 2,2-Liter-Benzindirekteinspritzer traten nach 27.000 Kilometern Undichtheiten an der Benzinpumpe auf. Die Folge: Brandgefahr und eine teure Reparatur. Jetzt testet Graf, was passiert, wenn einmal &#8220;versehentlich&#8221; E10 getankt wird. Die Hersteller machen dazu unterschiedliche Angaben, so der ADAC-Techniker. Während Mercedes sage, einmal macht nix, heiße es bei VW: Abschleppen, Tank entleeren. Rund zehn Prozent der Autos auf deutschen Straßen vertragen diesen Kraftstoff nicht. Wichtig sei, dass es eine Bestandsschutzsorte für diese Modelle gäbe, heißt es beim ADAC. Aus technischer Sicht sei der einzig richtige Schluss: Wer E10 laut Hersteller tanken darf, kann dies ohne Bedenken tun.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Zweifel am Nutzen für die Umwelt</span></p>
<p>Reichlich Bedenken gibt es hingegen hinsichtlich des Nutzens für die Umwelt. Durch intensivere Düngung und die mögliche Abholzung von Wäldern werde kaum Treibhausgas eingespart, heißt es auf Kritikerseite. Eine Studie der Universität für Bodenkultur hat ergeben, dass mit Ethanol nur relativ wenig Treibhausgas eingespart werden kann. Im schlimmsten Fall könne der Alkohol-Sprit sogar mehr Emissionen verursachen als Benzin, sagte Johannes Schmidt von der Universität für Bodenkultur dem ORF-Sender Ö1. &#8220;Wenn wir für die zusätzliche Produktion von Biotreibstoffen Gebiete abholzen müssen, die jetzt sehr viel Kohlenstoff speichern, wie zum Beispiel die klassischen Regenwälder in Brasilien oder Indonesien, dann haben wir sehr hohe Emissionen, die die von Benzin deutlich übersteigen können.&#8221;</p>
<p>Selbst wenn die Rohstoffe für die Ethanol-Erzeugung nur in Österreich produziert werden, könnten die Regenwälder darunter leiden, so Schmidt. Denn dann müsse mehr Futtermittel wie etwa Soja aus Brasilien importiert werden: &#8220;Soja ist eigentlich der Hauptverantwortliche für die Entwaldung, das heißt je mehr Biotreibstoffe wir in Europa produzieren, umso weniger Futtermittel produzieren wir, umso mehr importieren wir, umso schlimmer machen wir sozusagen diesen indirekten Effekt der Abholzung.&#8221;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Gegner in den Ministerien</span></p>
<p>Für Nikolaus Berlakovich sieht hingegen die Agrosprit-Zukunft eher rosig aus: &#8220;Es profitieren die Wirtschaft und Österreich insgesamt davon, wenn wir nicht Millionen ausgeben müssen, um Erdöl zu importieren und im eigenen Land Arbeitsplätze schaffen können, Green-Jobs schaffen können, dann ist das doch eine Perspektive, wo wir Ökonomie und Ökologie vereinbaren.&#8221; In seinem Büro kann man vor allem das ARBÖ-Argument, man erreiche die Klimaziele auch ohne E-10, nicht nachvollziehen. &#8220;Das Klimaschutzargument zählt für uns weiterhin&#8221;, sagt Sprecherin Claudia Jung-Leithner und beruft sich auf einen neue Studie des Umweltbundesamtes. &#8220;Mit E-Mobilität alleine werden wir die Klimaziele nicht erreichen.&#8221;</p>
<p>Berlakovich muss in dieser Sache aber ohnedies erst das Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium und dem Gesundheitsministerium herstellen. Und da dürfte noch viel Überzeugungsarbeit notwendig sein. Im BMVIT zeigt man für die Agrosprit-Variation wenig Sympathien. &#8220;Die Argumente, dass hier Lebensmittel zu Treibstoff verarbeitet werden, mögliche Preissteigerungen zu erwarten sind, sind nicht vom Tisch zu wischen&#8221;, heißt es aus dem Ministerium gegenüber derStandard.at . Auch würde eine neue Studie (u.a. von OECD, Weltbank und IWF) die Empfehlung aussprechen, dass Regierungen alle Maßnahmen vermeiden bzw. zurücknehmen sollten, die in irgendeiner Form die Produktion oder den Verbrauch von Biosprit unterstützen oder gar vorschreiben würden. Auch im Gesundheitsministerium heißt es: &#8220;Essen gehört auf den Teller und nicht in den Tank.&#8221;</p>
<p>Quelle: Regina Bruckner, derStandard.at, 17.11.2011 via Dr. Peter Klemens, WKO Wien</p>
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		<title>Warum Autobahntankstellen teuer sind</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/11/17/warum-autobahntankstellen-teuer-sind/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 19:11:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieso sind die Preise an Autobahntankstellen deutlich höher als an herkömmlichen Straßentankstellen? Dieser Frage ging der „Österreichische Energiedienst“ nach und erklärt, dass die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft Asfinag die Stationen gratis bekommt und am Umsatz beteiligt ist. Laut Fachverbandsstatistik gibt es 77 Autobahntankstellen in Österreich, die fast zu gleichen Teilen unter den vier großen Farben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieso sind die Preise an Autobahntankstellen deutlich höher als an herkömmlichen Straßentankstellen? Dieser Frage ging der „Österreichische Energiedienst“ nach und erklärt, dass die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft Asfinag die Stationen gratis bekommt und am Umsatz beteiligt ist. Laut Fachverbandsstatistik gibt es 77 Autobahntankstellen in Österreich, die fast zu <span id="more-2470"></span>gleichen Teilen unter den vier großen Farben aufgeteilt werden. Eine Ausnahme gibt es: IQ hat eine Station. Für Bauvorhaben und Standortfragen ist die Asfinag zuständig. Sie bekommt auch die vom jeweiligen Betreiber erstellte Station und räumt ihm dann ein Nutzungsrecht für 25 bis 30 Jahre ein. Danach kann sie die Station wieder neu vergeben. Außerdem muss der Betreiber einen jährlichen Bestandszins von einigen Prozent vom Umsatz zahlen, der nach Treibstoff, Shop und Standort unterschiedlich gestaffelt ist. Der Betreiber muss neben den reinen Investitionskosten auch diese Kosten erwirtschaften. Dazu ist ein Kraftstoffabsatz von rund neun Millionen Liter jährlich von- nöten, während konventionelle Stationen drei Millionen erzielen müssen. Hinzu kommen noch die Personalkosten, da die Autobahntankstellen meist Bedienstationen sind.</p>
<p>Quelle: Hans Rongisch &#8211; DÖT Newsletter 11/2011</p>
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		<title>Wirtschaftspolitische Blätter 2/2011: Gerechtigkeit und Wirtschaft</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 19:04:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Fokus der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftspolitischen Blätter steht das Thema „Gerechtigkeit“. Gerechtigkeit ist ein zentrales Motiv in der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. So facettenreich wie die Wirtschaft selbst sind auch die Konzepte der Gerechtigkeit und die daraus in einer sozialen Marktwirtschaft und demokratischen Gesellschaft abgeleiteten Ziele, Handlungen und Konventionen. Die Vorstellungen davon, „was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="lineheigt">
<p>Im Fokus der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftspolitischen Blätter steht das Thema „Gerechtigkeit“. Gerechtigkeit ist ein zentrales Motiv in der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. So facettenreich wie die Wirtschaft selbst sind auch die Konzepte der Gerechtigkeit und die daraus in einer sozialen Marktwirtschaft und demokratischen Gesellschaft abgeleiteten Ziele, Handlungen und Konventionen. Die Vorstellungen davon, „was Recht ist“, umfassen Ansatzpunkte, die in der Diskussion unter anderem mit den Begriffen „Leistungsgerechtigkeit“, „Chancengerechtigkeit“, „Generationengerechtigkeit“, „Verteilungsgerechtigkeit“, „Bedarfsgerechtigkeit“ oder „Steuergerechtigkeit“ in Verbindung gebracht werden.<br />
Die aktuelle Ausgabe der Wirtschaftspolitischen Blätter versucht, Licht in die Diskussion um „Gerechtigkeit“ in der Wirtschaft zu bringen und beleuchtet dabei die unterschiedlichen Konzepte des Begriffs Gerechtigkeit.</p>
<p>Die Wirtschaftspolitischen Blätter erscheinen diese Woche im MANZ Verlag.<br />
Weitere Informationen unter: <a href="http://news.wko.at/sys/rd.aspx?sub=5H1CCBP_LQO03PN&amp;lnk=I8HQQIU">www</a><a href="http://news.wko.at/sys/rd.aspx?sub=5H1CCBP_LQO03PN&amp;lnk=I8HQQIU">.wko</a><a href="http://news.wko.at/sys/rd.aspx?sub=5H1CCBP_LQO03PN&amp;lnk=I8HQQIU">.at/wp</a></p>
<p>Quelle: wko.at</p>
</div>
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		<title>Erneut Rückschlag für Österreichs Standortqualität</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 18:56:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Kommentar Wirtschaftspolitik 2011/22, 24.10.2011 -  Der kürzlich von der Weltbank und der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) vorgestellte „Doing Business Report 2012 – Economy Profile Austria“ erkennt für Österreich, das auf dem enttäuschenden 32. Rang abschneidet, zahlreiche Ver- besserungsmöglichkeiten bei den Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Mit dem 32. Rang liegt Österreich, das im Vorjahr noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kommentar Wirtschaftspolitik 2011/22, 24.10.2011 -  Der kürzlich von der Weltbank und der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) vorgestellte „Doing Business Report 2012 – Economy Profile Austria“ erkennt für Österreich, das auf dem enttäuschenden 32. Rang abschneidet, zahlreiche Ver- besserungsmöglichkeiten bei den Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Mit dem 32. Rang liegt Österreich, das im Vorjahr noch Rang 28 belegte, hinter dem OECD-Durchschnitt (29). Die Spitzenplätze beim Ranking von 183 Staaten belegen, so wie letztes Jahr, einmal mehr Singapur, Hongkong und Neuseeland, wo die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen am<span id="more-2461"></span> unternehmensfreundlichsten eingestuft werden. Auch der EU-interne Vergleich enttäuscht, so schneiden insgesamt 13 EU-Länder besser ab als Österreich. Bester EU-Mitgliedstaat ist, wie im letzten Jahr, Dänemark als Fünfter. Ebenso vor Österreich gereiht werden: Großbritannien (7.), Irland (10.), Finnland (11.), Schweden (14.), Deutschland (19.), Lettland (21.), Estland (24.), Litauen (27.), Belgien (28.), Frankreich (29.), Portugal (30.) und Niederlande (31.). Des Weiteren sind Norwegen (6.), Island (9.) und die Schweiz (26.) vor Österreich zu finden, das nicht nur von Portugal, sondern auch von Mazedonien (vom 34. Rang 2011 auf den 22. Rang 2012) überholt wurde. Auch große Volkswirtschaften wie die USA (auf dem 4. Rang) und Japan (auf dem 20. Rang) liegen vor Österreich. Dahinter liegen Länder wie Spanien (44.), Italien (87.), China (91.), Russland (120.), Brasilien (126.) und Indien (132.), allesamt wichtige Handelspartner Österreichs. Bei der Bewertung hat sich Österreich in den Subkategorien Baugenehmigung (von Rang 72 auf 76), Besteuerung (von Rang 81 auf 82 – hinter dem OECD- Durchschnitt von 62), Immobilienregistrierung (von Rang 32 auf 35), Zugang zu Krediten (von Rang 21 auf 24) sowie beim Insolvenzrecht (von Rang 19 auf 21) verschlechtert, wobei der Bericht Österreich Verbesserungen zumindest beim Insolvenzrecht zugesteht (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010). Beim Zugang zum Stromnetz, beim grenzüberschreitenden Handel sowie bei der Durchsetzung von Verträgen konnte Österreich sein Vorjahres-Ranking beibe- halten (21., 25. bzw. den sehr guten 9. Rang). Laut Bericht schneidet Österreich schlecht im Bereich der Neugründungen ab: U. a. wird bemängelt, dass in Österreich &#8211; anders als bei vergleichbaren (EU-) Staaten &#8211; für die Unternehmensgründung vergleichsweise viele Verfahrens- schritte (nämlich acht) und viele Tage (nämlich 28) notwendig sind, weshalb Österreich nur auf Rang 134 landet und von sieben Ländern überholt wurde. Diese Betrachtungsweise beschränkt sich jedoch ausschließlich auf GmbH- Gründungen, die in Österreich nur einen kleinen Teil der Neugründungen ausmachen (ca. 10%). Gründungen von Einzelunternehmen (ca. 80% aller Gründungen), die wesentlich einfacher, schneller und kostengünstiger sind, werden in der Bewertung nicht berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der vergleichsweise schwierigen GmbH-Gründungen drängt die WKÖ daher schon seit Längerem auf die Einführung einer „GmbH light“. Ähnlich schlecht wie bei der Subkategorie Neugründungen wird Österreich beim Investorenschutz bewertet (laut Studie nur Rang 133; minus zwei Plätze). Auch diese Bewertung ist z. T. zu hinterfragen, weil die Anlegerschutzbestimmungen in Österreich zu einem hohen Ausmaß durch EU-Recht harmonisiert sind, Österreich einschlägige EU-Richtlinien umgesetzt hat und darüber hinaus mit dem Corporate-Governance-Kodex die gesetzlichen Anlegerschutz- und Transparenzvorschriften gemäß internationaler „best practice“ noch ergänzt und erweitert wurden, was bei der Bewertung dieser Subkategorie nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die in dieser Subkategorie führenden Länder kommen meist aus dem anglosaxischen Raum, der sich u. a. durch ein monistisches (ein- stufiges) Board-System von kontinentaleuropäischen dualistischen (zweistufigen) Board-Systemen unterscheidet (Vorstand wird durch einen Aufsichtsrat kontrolliert). Auch aus diesem Grund schneiden Gesellschaftsrechtssysteme mit einem einstufigen Board-System in dieser Kategorie besser ab. Abgesehen von den Schwächen bei der Bewertung beim Investorenschutz und bei Unternehmensgründungen zeigt das Weltbank-Ranking aus Sicht der Stabsabteilung Wirtschaftspolitik einige Verbesserungsmöglichkeiten bei den Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit auf. Diese sind vor allem der Abbau von bürokratischen Hürden während der Gründungsphase sowie die zeit- liche Beschleunigung von Gründungsverfahren, Effizienzsteigerungen in der Verwaltung (u. a. bei Genehmigungsverfahren), Reduzierung des Verwaltungs- aufwands bzw. vermehrter Einsatz von Verfahren nach dem One-Stop-Shop- Prinzip, aber auch eine – im Vergleich – hohe und besonders aufwendige Besteuerung der Unternehmen. Um – vor allem auch im europäischen Vergleich &#8211; nicht an Boden zu verlieren und den Wirtschaftsstandort Österreich abzu- sichern, besteht daher in diesen Punkten dringender Handlungsbedarf. Unternehmensgründung (134) Baugenehmigung (76) Immobilienregistrierung (35) Zugang zu Krediten (24) Investorenschutz (133) Besteuerung (82) Grenzüberschreitender Handel (25) Durchsetzung von Verträgen (9) Insolvenzrecht (21) Zugang zum Stromnetz (21)</p>
<p>Quelle: wko.at</p>
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		<title>Apps zum Thema Treibstoffpreise</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 21:29:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Dr. Peter Klemens (WKW Wien) &#8211; Inzwischen gibt es unzählige Möglichkeiten via Smartphone „Spritpreise“ abzufragen; nachstehend einige Beispiele dazu: Spritpreis Österreich Die App „Spritpreis Österreich“ von Max und Otto greift auf die Daten von www.spritpreisrechner.at zu und vergleicht Preisen für Diesel und Super Benzin 95. Anhand der GPS-Position oder einer Ortsangabe werden die fünf günstigsten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Peter Klemens (WKW Wien) &#8211; Inzwischen gibt es unzählige Möglichkeiten via Smartphone „Spritpreise“ abzufragen; nachstehend einige Beispiele dazu:<span id="more-2375"></span><strong></strong></p>
<p><strong>Spritpreis Österreich</strong></p>
<p>Die App „Spritpreis Österreich“ von Max und Otto greift auf die Daten von <a href="http://www.spritpreisrechner.at/" target="_blank">www.spritpreisrechner.at</a> zu und vergleicht Preisen für Diesel und Super Benzin 95. Anhand der GPS-Position oder einer Ortsangabe werden die fünf günstigsten Tankstellen in der Umgebung angezeigt. Die Ergebnisse sind mit Google-Maps verbunden und können in die Navigation übernommen werden. Die Preise werden nur für Diesel und Super-Benzin angezeigt.</p>
<p>Fazit: Einfach Suche, die schnell Ergebnisse liefert. System: Android<strong></strong></p>
<p><strong>ÖAMTC</strong></p>
<p>Die ÖAMTC-App bietet neben der Suche nach den günstigsten Tankstellen auch Verkehrsinformationen und eine Nothilfe. Bei der Sprit-Suche kann der User über GPS oder Ortseingabe nach allen gängigen Treibstoffarten suchen, die Anzahl der gefundenen Tankstellen bestimmen und auch die Preise mehrerer Tage vergleichen. Die Ergebnisse werden auf einer Karte ausgegeben. Wählt man eine Tankstelle aus, werden Zusatzinformationen, wie Telefonnummer, Website, Öffnungszeiten und die Preise für alle angebotenen Treibstoffe angezeigt.</p>
<p>Fazit: Umfangreiche Suchmöglichkeiten, jedoch dauert das Laden der Ergebnisse bei Handys mit Android im Vergleich zu den anderen Apps länger. Bei manchen Tankstellen sind keine Preise eingetragen. System: Apple iOS, Android<strong></strong></p>
<p><strong>SpritFritz</strong></p>
<p>Mit der App „SpritFritz“ kann nach Preisen für Diesel und Super-Benzin gesucht werden. Beim Öffnen der App werden sofort der aktuelle Standort und mehrere Suchvorschläge angezeigt, es kann aber auch über eine Ortsangabe nach den billigsten Angeboten gesucht werden. Zusätzlich kann der Benutzer anklicken, dass nur geöffnete Tankstellen angezeigt werden. Die einzelnen Ergebnisse sind ebenfalls mit Google-Maps und dem Navigationssystem verbunden. Zusätzlich kann der Benutzer seine Freunde per Mail, Twitter oder SMS über das Suchergebnis informieren.</p>
<p>Fazit: Schnelle Suche mit exaktem Ergebnis. System: Android<strong></strong></p>
<p><strong>ARBÖ iSprit</strong></p>
<p>Die App „iSprit“ von ARBÖ sucht nach der billigsten Tankstelle in der Nähe des eingegeben Orts. Zusätzlich wird angezeigt, ob die Tankstelle geöffnet ist. Im Filter können Tankstellen mit Routex ausgewählt werden. Der Benutzer kann selbst Preisänderungen mitteilen, indem er die Preisanzeige der jeweiligen Tankstelle mit seinem Handy fotografiert und hochlädt.</p>
<p>Fazit: Die App funktionierte beim Test nicht. System: Apple iOS</p>
<p><strong>SpritFinder</strong></p>
<p>Der „SpritFinder“ vergleicht Preise von Diesel, Erdgas, Normal-Benzin, Premium-Benzin, Premium-Diesel, Super-Benzin und Superplus-Benzin der 100 günstigsten Tankstellen in jedem Bundesland. Die Daten basieren auf den Preisinformationen des ÖAMTC. Die Suche erfolgt über GPS-Signal oder Eingabe des Orts oder der Postleitzahl. Die Öffnungszeiten der Tankstellen werden als Zusatzinformation ausgegeben.</p>
<p>Fazit: Simple Suche, die schnell Ergebnisse liefert. Lustiges Zusatz-Feature: Schüttelt man das iPhone, werden die Daten aktualisiert. System: Apple iOS</p>
<p>Quelle: Dr. Peter Klemens, Wirtschaftskammer Wien</p>
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		<title>Höchstgerichtliche Judikatur zum Tabakgesetz</title>
		<link>http://www.sackl.net/2011/09/12/hochstgerichtliche-judikatur-zum-tabakgesetz/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 07:18:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sackl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nichtraucherbestimmungen für die Gastronomie im Tabakgesetz lassen für den Anwender einen gewissen Interpretationsspielraum zu, was auch zu Unsicherheiten führt. Da es vom Gesundheitsministerium noch immer keinen Erlass gibt, der die Umsetzung und Anwendung des Tabakgesetzes präzisiert, ist es sinnvoll und notwendig, sich über höchstgerichtliche Judikatur zu informieren. Damit ergibt sich ein Anhaltspunkt, wie der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nichtraucherbestimmungen für die Gastronomie im Tabakgesetz lassen für den Anwender einen gewissen Interpretationsspielraum zu, was auch zu Unsicherheiten führt. Da es vom Gesundheitsministerium noch immer keinen Erlass gibt, der die Umsetzung und Anwendung des Tabakgesetzes präzisiert, ist es sinnvoll und notwendig, sich über höchstgerichtliche Judikatur zu informieren. Damit ergibt sich ein Anhaltspunkt, wie der Verwaltungssenat und die Magistratischen Bezirksämter in Zukunft in gleichgelagerten Fällen entscheiden werden.<span id="more-2185"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Ausreichende Raumteilung</span></p>
<p>Der Verwaltungsgerichtshof als zuständiges Höchstgericht hatte die Frage zu klären, ob bei einem ebenerdigen Raucher-Gastraum und einem darunterliegenden Nichtraucher-Gastraum eine ca. 8 m lange gerade Verbindungsstiege in offener Situation zu den beiden Gasträumen eine ausreichende Raumteilung ist, und damit auf die Einrichtung einer Türe verzichtet werden kann. Zudem wurde auf das Vorhandensein getrennter Lüftungsanlagen hingewiesen. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 15. Juli<br />
2011 erkannt, dass eine bauliche Trennung bloß durch Unterbringung von Raucher- und Nichtraucherbereichen in unterschiedlichen Geschoßen, ohne dass eine bauliche Abtrennung des Raucherraumes von den übrigen Bereichen des Betriebes besteht, auch bei Vorhandensein von getrennten Lüftungsanlagen dem Erfordernis des Tabakgesetzes (§ 13a Abs.2) nicht entspricht. Der Verwaltungsgerichtshof stellte dabei klar, dass die vollständige bauliche Abtrennung des Raucherraumes eine unbedingt notwendige Voraussetzung nach dem Tabakgesetz ist. Allein darauf zu achten, dass mit anderen Mitteln als durch eine bauliche Trennung, sichergestellt ist, dass kein Rauch vom Raucher- in den Nichtraucherbereich dringt, genügt nicht. Dies wird vom Verwaltungsgerichtshof<br />
lediglich als Nebenbedingung im Tabakgesetz angesehen. Kurz zusammengefasst kann also gesagt werden, dass Gasträume in denen das Rauchen gestattet ist, baulich vollständig (Wand und Türe) abgetrennt sein müssen gegenüber Räumen (Gasträume, Gänge, Stiegen, WC, Vorraum, Küche und sonstige Nebenräume), in denen das Rauchen untersagt ist. Beachten Sie bitte, dass in öffentlich zugänglichen Bereichen Ihres Lokales, die keine Gasträume sind, automatisch das Rauchverbot gemäß dem Tabakgesetz gilt.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Beschaffenheit der Türe</span></p>
<p>Der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits im Jahre 2009 mit der Frage der Abgrenzung des Raucherraumes befasst und die ausreichende Beschaffenheit der Türe erörtert. Da im Gesetz gefordert wird, dass „der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringen darf“, stellte sich die Frage, ob für die Trennung der Lufträume zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen ein Schleusensystem oder ähnliches notwendig wäre. Dies hat der Verfassungsgerichtshof verneint, es wird keine vollständige Trennung der Lufträume verlangt. Das Tabakgesetz soll Nichtraucher nur vor Gesundheitsgefährdungen und nicht schon vor jeder Belästigung durch Tabakrauch schützen. Sicherzustellen ist eine räumliche Trennung in Form einer baulichen Abgrenzung (Wände plus Türe), wobei eine einfache Tür genügt. Weiters führt der Verfassungsgerichtshof aus, dass Raucher- und Nichtraucherraum auch nebeneinander liegen können, wenn die Türe dazwischen nicht ständig offen gehalten wird. Mit dieser Feststellung geht der Verfassungsgerichtshof in seiner Interpretation über die Erläuterungen zum Gesetzestext hinaus. Hier wird nämlich vorgesehen, dass die Türe lediglich zum kurzen Durchschreiten geöffnet werden darf.</p>
<p>Quelle: wko.at</p>
<div class="AWD_like_button "><fb:like href="http://www.sackl.net/2011/09/12/hochstgerichtliche-judikatur-zum-tabakgesetz/" send="true" width="" colorscheme="light" layout=standard show_faces="true" font="trebuchet ms" action="like"></fb:like></div>]]></content:encoded>
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