Archiv der Kategorie ‘Wirtschaft & Politik‘

 
 

Durchfahrtsverbot Gemeinde Leopoldsdorf

“Durchfahren verboten!”

Ein aus einem verkehrstechnischen Gesamtkonzept herausgelöstes Detail sorgt in der näheren Umgebung unserer Bundeshauptstadt Wien für ziemliche Turbulenzen unter den Gemeinden und Bürgern:
Die Rede ist vom heftig diskutierten Durchfahrtsverbot in Leopoldsdorf. 700 Anzeigen soll es schon gehagelt haben, aufgebrachte Verkehrsteilnehmer, die von einer privaten Firma im Auftrag der Gemeinde angehalten wurden, üben sich in heftiger Kritik. Die benachbarten Gemeinden rüsten bereits zum Gegenschlag; man darf gespannt sein, was da wohl kommen möge.
Irgendwie hat man sich die Sache nicht wirklich zu Ende überlegt. Was sollte diese Vorgehensweise bringen? Wirklich die erhoffte Verkehrsberuhigung? Möglich, aber um welchen Preis? Man darf mal annehmen, dass die exekutierende Privatfirma kein gemeinnütziger Verein ohne Gewinnabsicht ist; man darf mal annehmen, dass die Nachbargemeinden den ja nur verlagerten Verkehr nicht auf sich sitzen lassen werden; man darf mal annehmen, dass die ansässigen Gewerbetreibenden auch nicht mehr lange zuschauen werden, und man darf auch mal annehmen, dass irgendjemand aufschreien wird, weil sie/er sich nicht zum Vignettenkauf nötigen lassen möchte, da sie/er ja auf die S1 ausweichen muss.
Die hiesige Politik wird in Argumentationssnotstand geraten, wenn Herr Merkur auf einmal differenzierte Überlegungen betreff Standort Leopoldsdorf anstellt. Auch die sonstigen Gewerbetreibenden sorgen ja für nicht unbeträchtliches Steueraufkommen, und deren Laune könnte über kurz oder lang doch Gewicht haben. Darüberhinaus hat man in diesem Konzept den Golfclub Leopoldsdorf völlig ausser Acht gelassen, der jetzt nur mehr über den Umweg via S1 erreichbar ist. In welcher Form sich dieses Verkehrsberuhigungskonzept auf den Immobilienstandort Leopoldsdorf auswirkt, wird abzuwarten sein.
Darüberhinaus ist die Beschilderung mittels Verkehrszeichen eine Fingerübung ersten Ranges (siehe Bild): Man muss sich dabei vor Augen halten, dass der Verkehrsteilnehmer mit erlaubten 70 km/h an diesem Schild vorbeikommt. Wem die “komplette Lesung” gelingt, möge bitte Herrn Gottschalk anrufen, das wär mal eine Saalwette. Dafür wurden aber schon des öfteren Verkehrsteilnehmer gesichtet, die nahe dieser Verkehrsbeschilderung mitten auf der Bundesstrasse B16 angehalten haben, und versucht haben diese “Leopoldsdorfer Bürgschaft”™ auswendig zu lernen. Der hiesige Autospengler reibt sich schon die Hände.
Meine Idee: 30km/h oder 40km/h Zone mit Radarüberwachung übersät (wie jetzt eigentlich auch schon), und basta. Aber auf mich hört ja keiner.
Vielleicht hat ja jemand einen besseren Vorschlag?

Man beachte das weisse Zusatzschild!

Bartenstein erlässt Verordnung gegen Irreführung der Autofahrer durch häufiges Ändern der Tankstellenpreise

Wien (BMWA/OTS) – “Wenn Autofahrer durch niedrigere Preise zu den Tankstellen gelockt werden, um dann beim Tanken in der Zwischenzeit erhöhte Preise bezahlen zu müssen, dann ist das Irreführung und wird in Hinkunft verboten.” Damit kündigt Wirtschaftsminister Martin Bartenstein am Donnerstag die Verordnungsnovelle zur Preisauszeichnung für Treibstoffe an, die heute in Begutachtung geht und mit 1. September 2008 in Kraft treten soll. Damit solle die zuletzt zurecht kritisierte Praxis im Tankstellenbereich abgestellt werden, Autofahrer durch – auch mehrmals am Tag – geänderte Preise, die nicht selten über den in der Werbung angeführten Preisen liegen, in die Irre zu führen.

Zudem wird im September 2008 das Treibstoffpreismonitoring von bisher wöchentlich auf ein tägliches Monitoring umgestellt, so das Ergebnis der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe “Treibstoffpreise-Monitoring” unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums. Die durchschnittlichen heimischen Treibstoffpreise werden täglich erhoben und auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter www.bmwa.gv.at publiziert. “Damit wird die aktuelle Information verbessert, zumal sich ja auch die Treibstoffpreise rascher ändern können. Das wird ein Stück mehr Transparenz in den heimischen Treibstoffmarkt bringen”, erklärt der Wirtschaftsminister.

Quelle

Umfrage Wirtschaftsbosse im Wirtschaftsblatt

Wien (APA) – Österreichs Wirtschaftsbosse fordern von der neuen Regierung nach den Nationalratswahlen vom 28. September eine Senkung der Lohnnebenkosten. Für 21 Prozent von 500 befragten Managern steht dieser Wunsch an der Spitze. Mit 20 Prozent knapp dahinter rangiert eine Reduktion des Spitzensteuersatzes von derzeit 50 Prozent. Mit 17 Prozent den dritten Platz nimmt in der im “WirtschaftsBlatt” (Montagausgabe) veröffentlichten OGM-Umfrage das derzeitige Aufregerthema Teuerung ein, die Unternehmer wollen wirksame Maßnahmen gegen die steigenden Preise und die Inflation.

Mit 16 Prozent folgt eine Gesundheitsreform mit der Sicherstellung der Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Pensionsreform ist nur für neun Prozent der Wirtschaftsbosse ein Anliegen, ebenso die Verwaltungsreform mit dem Abbau des Verwaltungsaufwandes.

Eine nachhaltige Budgetsanierung fordern überhaupt nur fünf Prozent und eine Öffnung der Arbeitsmärkte ist den heimischen Spitzenunternehmern mit lediglich drei Prozent kaum ein Anliegen.

Quelle: APA

Wie immer ist das Hemd näher als der Rock, möchte man meinen. Die Reihenfolge erscheint interessant, die Senkung der Lohnnebenkosten eine Forderung mit All-Time-High-Charakter, oft gewünscht, (noch) nie erfüllt. Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Geöffnete Löcher müssen gestopft werden, any ideas? Für die Reduktion des Spitzensteuersatzes gilt selbiges. Der Prozentsatz bei der Pensionsreform ist ob “Golden-Handshake” und mangelnder Weitsichtigkeit nachvollziehbar.

Neue Regelungen Schenkungssteuer ab 1. August 2008

Schenkungen und Zweckzuwendungen von Wertpapieren, Bargeld, Unternehmensanteilen und Sachvermögen sind demnach ab 1. August 2008 steuerfrei. Jedoch wird ab Überschreiten bestimmter Wertgrenzen eine Meldepflicht eingeführt:

§ für Schenkungen zwischen Angehörigen (Verwandte, aber auch Wahleltern/-kinder und Lebenspartner) ab Übersteigen einer Wertgrenze von € 50.000. Schenkungen, die innerhalb von einem Jahr von derselben an dieselbe Person erfolgen, sind dabei zusammenzurechnen (1-Jahres-Betrachtung).

§ für Schenkungen zwischen Fremden ab Übersteigen einer Wertgrenze von € 15.000. Hier gilt eine 5-Jahres-Betrachtung.

Die Meldepflicht betrifft alle am Übertragungsakt Involvierten (Erwerber, Geschenkgeber, Rechtsanwälte, Notare). Die Anzeige beim Finanzamt hat binnen drei Monaten ab der die Wertgrenze überschreitenden Schenkung zu erfolgen. Wird innerhalb des Betrachtungszeitraums von ein bzw. fünf Jahren die Wertgrenze überschritten, sind alle Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums zu melden.

Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken

Durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer entfällt auch das derzeit im Erbschafts- und Schenkungsgesetz geregelte Grunderwerbsteueräquivalent. Die unentgeltliche Grundstücksübertragung ist daher künftig nach den Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes grunderwerbsteuerpflichtig.

Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen künftig für die Schenkung von Ehegattenwohnungen und die Grundstücksübertragung im Zuge einer Unternehmensübertragung (Freibetrag bis zu € 365.000) vorgesehen.

Quelle: Wirtschaftsbund

Winterreifen und Schneeketten in Österreich

Weil die Sache gerade wieder heftig diskutiert wird:

Winterreifen und Schneeketten in Österreich

Winterreifen:

• In Österreich bestehen verschiedene gesetzliche Verpflichtungen zur Verwendung von Winterreifen. Der Lenker eines Kfz ist grundsätzlich verpflichtet, entsprechend den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen jene Reifen zu verwenden, die eine gefahrlose Straßenbenützung gewährleisten und die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Den ganzen Beitrag lesen…