Archiv der Kategorie ‘Wirtschaft & Politik‘

 
 

Neuregelungen bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2010

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde die EU-Richtlinie 2008/8/EG (Mehrwertsteuer-Paket) umgesetzt, die zu einer grundsätzlichen Neuregelung des Leistungsortes für grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie zu einer Vereinfachung des Vorsteuererstattungsverfahrens führt.
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Implacementstiftung – Ausbildung nach Maß

Ein Angebot an UNTERNEHMEN zum Personalaufbau.

Die Implacementstiftung ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, um Unternehmen, die ihren Personalbedarf am Arbeitsmarkt nicht abdecken können und arbeitsuchende Personen, denen für einen bestimmten Arbeitsplatz die entsprechende Qualifikation fehlt, zusammen zu führen.
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Steuerreform 2009 – Was bringt sie den Unternehmen?

Am 11.3.2009 hat der Nationalrat die Steuerreform 2009 beschlossen. Im Wesentlichen wurden alle Punkte des Entwurfes übernommen. Maßnahmen, wie die neuen günstigeren Tarife und Tarifstufen in der Einkommensteuer, die im Familienpaket festgelegten Entlastungen und die Möglichkeit einer vorzeitigen 30%-igen Abschreibung auf gewisse Wirtschaftsgüter kommen den Unternehmen schon ab 1.1.2009 zu Gute. Maßnahmen, wie der neue Gewinnfreibetrag, sind erst ab der Veranlagung 2010 anwendbar.

Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer

Eine Entlastung wird durch folgenden neuen Lohn- bzw. Einkommensteuertarif erreicht:

Steuerpflichtige Einkommen bis € 11.000,– pro Jahr bleiben steuerfrei (bisher € 10.000,–).

Einkommen zwischen € 11.000,– und € 25.000,– werden mit 36,5% Grenzsteuersatz besteuert (bisher 38,33% ab € 10.000,–).

Einkommen zwischen € 25.000,– und € 60.000,– werden mit 43,143% Grenzsteuersatz besteuert (bisher 43,6% zwischen € 25.000,– und € 51.000,–).

Einkommen über € 60.000,– (bisher € 51.000,–) werden mit 50% Grenzsteuersatz besteuert.

Bei einem Einkommen von € 30.000,– bedeutet das eine jährlich Entlastung von € 659,–, ab € 60.000,– erreicht die Entlastung € 1.350,–!

Wermutstropfen ist allerdings, dass Dienstgeber, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind, eine Aufrollung für ihre Dienstnehmer bis spätestens 30.6.2009 machen müssen, um die bisher angewandten alten Steuertarife für die Monate Jänner bis März zu korrigieren.

Bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 kann erstmals der Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% in Anspruch genommen werden. Dieser Freibetrag stellt eine große Erleichterung für alle UnternehmerInnen dar, da er für sämtliche Gewinnermittlungsarten anwendbar ist. Er fördert vor allem Unternehmer mit geringen Einkommen, da für Gewinne bis € 30.000,– die Verpflichtung in Höhe des Freibetrages in Anlagegüter bzw. Wertpapiere investieren zu müssen, entfällt. Das bedeutet für diese UnternehmerInnen eine sofortige Reduzierung um bis zu € 3.900,– des steuerpflichtigen Einkommens (Steuerersparnis max. € 1.950,–). Damit ist für UnternehmerInnen das 13. und 14. Gehalt steuerlich verwirklicht.

Beispiel:
Bei einem Gewinn von € 30.000,– ergibt sich im Jahr 2010 eine Steuerersparnis durch Tarifentlastung und Gewinnfreibetrag in Höhe von € 1.037,–!

Weitere Änderungen betreffen die Neuberechnung der Lohnsteuer, wenn das Jahressechstel € 2.100,– übersteigt, die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und Spenden, die Erhöhung des Maximalbetrages für die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages auf € 200,– und die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Stock Optionen mit 1.4.2009.

Im Rahmen des Konjunkturbelebungsgesetzes 2009 wurde zudem eine 30%-ige vorzeitige Abschreibung für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen. Demnach können Unternehmen für abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (Katalog der begünstigten Wirtschaftsgüter ist weitgehend deckungsgleich mit dem für Zwecke des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages), die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft bzw. hergestellt werden, eine vorzeitige einmalige Absetzung für Abnutzung von 30% der Anschaffung- bzw. Herstellungskosten vornehmen.

Quelle

ÖAMTC – Treibstoffpreise? Treibstofftricks?

Entweder hat hier der liebe ÖAMTC mal so ins Blaue geschossen, ohne wie auch immer geartetes Hintergrundwissen zu dieser Thematik zu haben, oder verfügt selbiger über gar schlechte Einflüsterer. Was natürlich noch sein könnte, ist eine leichte Abweichung der Medikamenteneinstellung des “schreibenden Organes”, wie auch immer.
Schon länger her, eine derartige Ansammlung an Abstrusitäten gefunden zu haben, zumal man ja über ein wenig Hintergrundwissen verfügt. Manchmal kommt einem der Gedanke: Wer versucht da wen mit Tricks zu belämmern?
Vielleicht sollte irgendjemand mal aufklärend wirken, wie die Treibstoffpreisgestaltung auf Tankstellen wirklich abläuft!

Magical Snap - 2008.11.07 18

Quelle: Kronen Zeitung 07. November 2008, Seite 2

Verwaltungsgerichtshof – Doppelbestrafung Jugendschutz

Nach einem Erkenntnis des VwGH vom 18. Juni 2008 ist eine Bestrafung wegen Alkoholausschank an Jugendliche sowohl nach dem Jugendschutzgesetz als auch nach der Gewerbeordnung unzulässig.

Begründung:

  • Der VwGH erklärte diese Doppelbestrafung für unzulässig.
  • Es handelt sich dabei um ein und dieselbe strafbare Handlung.
  • Der Umstand des selbigen Verhaltens ergibt sich schon daraus, dass die Gewerbeordnung das Ausschankverbot an die landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen knüpft.
  • Eine Doppelbestrafung ist durch den Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich vorgesehen.
  • GewO ist die speziellere Norm, dh. im Falle eines Verstosses gegen das Alkoholverbot ist der Unternehmer nach der GewO und nicht nach dem Jugendschutzgesetz zu bestrafen.