Gepostet von Mario Sackl am 04.01.12 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Seit 1. Jänner 2012 gelten für Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenunternehmen strengere Regelungen. Nach dem Maßnahmenpaket von Stadt Wien und Taxiinnung ist das Rauchen in Taxis verboten bzw müssen Blindenführhunde mitgenommen werden. Taxilenker haben sich während
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Gepostet von Mario Sackl am 02.12.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Das Verkehrsministerium ist gegen die E10-Einführung. In Deutschland greift nur jeder zehnte Autofahrer zum steuerlich begünstigten Benzin.
Die Presse, Print-Ausgabe, 02.12.2011 – „Sind Sie sicher, dass Ihr Auto E10 verträgt?“ Mit Werbesprüchen wie diesen hat die Mineralölwirtschaft Deutschlands Tankstellen zu Jahresbeginn zugepflastert – und damit die Einführung des Agrartreibstoffs gehörig torpediert. Obwohl neun von zehn Autos E10 vertragen, greift bis heute nur jeder zehnte deutsche Autofahrer zum steuerlich begünstigten Benzin mit zehnprozentiger Biospritbeimischung. Und auch hierzulande bleibt E10 umstritten.
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Gepostet von Mario Sackl am 17.11.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Die E- Control GmbH hat mit dem KMU Energiepreis-Check eine Online-Applikation entwickelt, die nach dem Prinzip Kunden informieren Kunden arbeitet. Diese ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert, die mit ihrem Energieverbrauch deutlich über den maximalen Haushaltswerten, aber noch unterhalb der Großindustrie liegen. Durch einen anonymen Informationsaustausch mit anderen Unternehmen mit ähnlichem Verbrauchsverhalten können Einschätzungen vorgenommen werden, wie günstig oder teuer der Energiepreis ist. Für die Startphase ab Ende November sucht die E-Control noch Tester (Unternehmen und Energieberater), die als erste das Tool nutzen und durch ein kurzes Feedback (Formular ausfüllen) zur Optimierung und Verbesserung des Tools beitragen.
Quelle: verkehrstelegramm.at
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Gepostet von Mario Sackl am 30.06.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
• In Umsetzung der Judikatur des EuGH soll das bestehende System der Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG) räumlich vom EU/EWR-Raum auf Drittstaaten ausgedehnt werden. Dabei wird auf das Erfordernis einer umfassenden Vollstreckungshilfe verzichtet, allerdings sollen die nunmehr steuerfreien Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen in Drittstaaten dem Methodenwechsel nach § 10 Abs 5 KStG (Wechsel von Befreiungs- zur Anrechnungsmethode, wenn die Gewinne der ausländischen Gesellschaft im Ausland nicht oder nur niedrig besteuert werden) unterliegen. Weiters soll ein Anrechnungsvortrag für die anzurechnende ausländische Körperschaftsteuer vorgesehen werden.
• Die mit dem BBG 2011 auf realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Derivaten ausgeweitete beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art (betrifft vor allem Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften) soll in Bezug auf Anteile an Körperschaften (zB Aktien, GmbH-Anteile) konsequenterweise nicht mehr auf das Vorliegen eines Steuerabzuges abstellen. Dies bedeutet, dass die betroffenen Körperschaften (zB Gemeinden, Kammern, Kirchen, gemeinnützige Organisationen) mit den realisierten Wertsteigerungen aller ab 1.9.2011 erworbenen GmbH-Anteile und Aktien (unabhängig davon, ob sie bei einer Bank im Depot liegen oder nicht) der 25%igen Körperschaftsteuer unterliegen.
ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo
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Gepostet von Mario Sackl am 29.06.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Das Inkrafttreten der mit dem BBG 2011 ausgeweiteten KESt-Abzugsverpflichtung der Banken auf Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und auf Einkünfte aus Derivaten soll um 6 Monate auf den 1. April 2012 verschoben werden, um den abzugsverpflichteten Banken einen längeren Zeitraum für die notwendigen technischen Umsetzungsmaßnahmen einzuräumen. Weiters sollen die mit dem BBG 2011 eingeführten Neuregelungen bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie über den KESt-Abzug in Detailpunkten präzisiert und klargestellt sowie Redaktionsversehen beseitigt werden. Die neu geregelte Wegzugsbesteuerung soll vereinfacht werden. Eine KESt-Abzugsverpflichtung soll künftig in allen Fällen der Wegzugsbesteuerung nur bestehen, wenn der Steuerpflichtige seinen Wegzug dem Abzugsverpflichteten meldet. Ergänzende Regelungen betreffen die Ermittlung der für den KESt-Abzug relevanten Anschaffungskosten.
Quelle: ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo.
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Gepostet von Mario Sackl am 24.06.11 in Wirtschaft & Politik | Kommentar(e)
Die bereits ab 2009 auf mildtätige Organisationen und auf Entwicklungszusammenarbeit ausgeweitete Spendenbegünstigung (Absetzbarkeit von Spenden im Ausmaß von bis zu 10% des Vorjahresgewinnes bzw –einkommens) soll ab 2012 nochmals erweitert werden, und zwar um Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, um Tierheime sowie freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Die Bestimmungen für die Aufnahme in die Liste begünstigter Spendenempfänger sollen vereinheitlicht werden. Die Höchstgrenze von 10% des Vorjahresgewinnes bzw –einkommens soll einheitlich für alle begünstigten Spenden gelten. Die elektronische Übermittlung der Spenderdaten (Spendenbetrag und SV-Nummer) als Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Spenden soll ersatzlos entfallen; für den Nachweis der Spenden werden daher weiterhin Überweisungsbelege oder Bestätigungen der Spendenorganisationen genügen.
Quelle: ÖGWT- Klienten- und KollegenInfo
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